Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

PRAXIS | 65 mit komplexen Behinderungen nur möglich sein wird, wenn es entsprechende finanzielle Anreize gibt. Die Zuschläge für die aufsuchende Betreuung zeigen ja deutlich, dass sich viele Kollegen auch langfristig gerne um sogenannte „vulnerable Patientengruppen“ kümmern, wenn es sich einigermaßen rechnet. Im Moment wird ein Aktionsplan der Bundesregierung für ein inklusives, diverses und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet, in den sich auch unsere Körperschaften und Fachgesellschaften einbringen. Dass beim Bundesteilhabepreis ein Projekt aus der Zahnmedizin prämiert wurde zeigt, wie wichtig den Vertretern von Menschen mit Behinderung in der Jury eine gute zahnmedizinische Versorgung ist. Das Gespräch führte Laura Langer. zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1147) AUSZEICHNUNG FÜR PROJEKT „INKLUSIVE ZAHNARZTPRAXIS“ Zahnarzt und sein Team gewinnen Bundesteilhabepreis Der Bundesteilhabepreis ehrt 2024 die drei besten Best-Practice-Beispiele in der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung. Unter den Gewinnern: die barrierefreie Zahnarztpraxis von Dr. Guido Elsäßer. Am 3. Juni würdigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Rahmen der jährlichen Inklusionstage drei Preisträgerinnen und Preisträger. Der dieses Jahr zum fünften Mal verliehene Preis „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. „Wir haben drei Projekte ausgezeichnet, die neue Wege bei der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen gehen. Alle zeigen vorbildlich, wie einfach es sein kann, Barrieren abzubauen – wenn man pragmatisch ist und auf jene hört, die aus Erfahrung sprechen", sagte Heil. Unter den drei Preisträgern ist auch Dr. Guido Elsäßer aus Kernen-Stetten „Nicht immer einfach, aber immer sinnstiftend“, beschrieb Elsäßer (Mitte, rechts) bei der Preisübergabe mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sein Engagement. Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales DIE INLUSIVE PRAXIS ELSÄSSER Die Praxis Elsäßer liegt in unmittelbarer Nähe einer Behindertenwohneinrichtung, daher war die Barrierefreiheit der Praxisräume bei Bau und Einrichtung naheliegend. Zur Ausstattung gehören neben Rampe und Aufzug eine abgesenkte Sprechanlage, elektronische Türöffner sowie ein abgesenkter Empfangstresen. Mobile Geräte zum Röntgen, Transferhilfen wie Haltegurte und Rutschbretter sind Teil der inklusiven Praxis. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte nehmen regelmäßig an Special-Care-Dentistry-Fortbildungen teil. Wenn notwendig, untersuchen sie Patientinnen und Patienten mit Behinderungen auch direkt vor Ort in ihrer häuslichen Umgebung. Im Bereich der barrierefreien Kommunikation wurde ein Aufklärungsbogen in Leichter Sprache entwickelt. Kommuniziert wird mit allen Patienten auf Augenhöhe, manchmal auch mit Kommunikationshilfen oder unterstützenden Personen. Zusammengearbeitet wird auch mit Logopäden und Physiotherapeuten. Ziel ist, für Menschen mit Behinderungen eine ambulante zahnärztliche Versorgung zu schaffen, in der sie angstfrei und ohne Barrieren behandelt werden können. Klinikeinweisungen können laut Elsäßer dadurch reduziert werden.

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