Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE CME-Fortbildung Rezidiv einer Keratozyste im Unterkiefer eines kardial vorbelasteten Patienten SEITE 32 Gründung auf dem Land Wie ist das, wenn dich jeder kennt? Eine junge Zahnärztin berichtet. SEITE 48 KZBV-Vertreterversammlung Zahnärzte, Ärzte und Apotheker zeigten in Frankfurt geschlossen Schulterschluss. SEITE 18 ZAHNTRAUMA-DATENBANK IN REGENSBURG Versorgung nach Zahnunfällen AUSGABE 13 | 2024 zm 01.07.2024, Nr. 13

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EDITORIAL | 3 Die Protestwelle rollt lichkeiten und die Grenzen und erläutern, wie man damit in der Praxis umgehen kann. Daneben gehen wir in unserem zahnmedizinischen Teil der Frage nach, was länger hält – Keramik oder Gold? Die Versorgungslücken auf dem Land werden bekanntlich immer größer. In Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt ein Pilotprojekt für Mobile Zahnmedizin gestartet, um die Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu verbessern. Busse, mit modernster Technologie ausgestattet, machen vor Ort umfassende zahnmedizinische Dienstleistungen möglich. Ein Modell für andere Regionen? Im zweiten Teil unseres Artikels über Konflikte im Team zeigen die Autorinnen, was man tun kann, wenn der Streit eskaliert. Dabei geht es um die Frage, ob sich die Probleme im Team selbst lösen lassen oder ob externe Hilfe angesagt ist, um wieder einen Weg zurück zu finden. Wer sich im ländlichen Raum niederlassen will, befasst sich oft auch mit der Frage, wie es ist, wenn man seine Patienten beim Bäcker und im Sportverein trifft. Wie viel Nähe im privaten Bereich möchte man, könnte es eventuell zu eng werden? Diesen Fragen gehen wir in unserem Praxisteil nach. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Straße gehen, war bis vor nicht allzu langer Zeit eher die große Ausnahme. Lauter Protest ist dieser Berufsgruppe eher wesensfremd. Hinzu kommen natürlich ganz praktische Gründe: Die zu einem großen Teil in Tausenden Praxen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind eher schwerer zu mobilisieren und zu organisieren als etwa Klinikärzte. Diese Zeiten der Zurückhaltung scheinen allerdings vorbei, denn der Protest gegen die Gesundheitspolitik aus dem Hause Lauterbach wird immer lauter hörbar. Dabei ist man inzwischen eher weg von zentralen Kundgebungen mit Schwerpunkt in der Bundeshauptstadt. Es hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, die Zahnärztin aus Worms oder den Zahnarzt aus Oberbayern dazu zu bewegen, einmal durch die Republik zu fahren. Die Proteste laufen jetzt verstärkt auf Landesebene – und das sehr erfolgreich, wie man kürzlich am Beispiel Bayerns sehen konnte. Weit mehr als 1.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte und ZFA machten am 12. Juni ihrem Ärger auf dem Münchner Marienplatz Luft. „Schluss mit Lücken, Herr Lauterbach! Zahnmedizin braucht Zukunft“, lautete das Motto der Protestaktion. Die Bayerische Landeszahnärztekammer hatte die Veranstaltung im Schulterschluss mit dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf), den bayerischen Zahntechniker-Innungen sowie weiteren zahnärztlichen Verbänden und Organisationen organisiert. Auch hier zeigt sich wieder, dass es sich nicht um den Protest einer einzelnen Berufsgruppe handelt. Der Widerstand gegen die aktuelle Gesundheitspolitik zieht sich inzwischen vielmehr durch alle medizinischen Berufsgruppen. Zum Redaktionsschluss gab es am 18. Juni in mehreren Ländern neue Proteste, unter anderem in Berlin. Weitere folgen den Sommer über. Diese Strategie dürfte mit Sicherheit nachhaltiger sein als einzelne Großkundgebungen. Man darf also gespannt sein, ob doch noch etwas passiert – nachdem der Druck auf die Ampel nach der EuropaWahl ohnehin immer größer geworden ist. Die Titelgeschichte dieser Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema Dentales Trauma. Jeder Vierte erleidet mindestens einmal in seinem Leben ein Zahntrauma. Diese Größenordnung zeigt die Relevanz dieses Themenkomplexes. Aktuell liegen Vorschläge aus der Wissenschaft zur Verbesserung der Versorgung vor. Zur Erfolgsgeschichte wird die Zahntrauma-Datenbank in Regensburg, mittlerweile enthält sie rund 2.000 Datensätze von Akutversorgungen. Wir sprachen mit dem Koordinator dieses Projekts, Prof. Dr. Matthias Widbiller, über die weitere Ausgestaltung. Außerdem befassen wir uns in diesem Heft mit den verschiedenen Methoden der Zytotoxizititätstestung. Wie kann die Schädlichkeit von Kompositmaterialien überhaupt gemessen werden? Wir geben einen Einblick in die MögFoto: Lopata/axentis

4 | INHALT 14 Glück im Unglück: Verlagerter 3er wird zum oberen 1er Der besondere Fall einer Autotransplantation 26 Wie die Politik die Zahnärztinnen und Zahnärzte ausknockt Eine Umfrage bestätigt die drohende Gefahr für die zahnärztliche Versorgung. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 12 Bayerische Zahnärzteschaft protestiert in München „Stirbt die Hauszahnarztpraxis, kommt die Versorgungslücke“ 18 KZBV-Vertreterversammlung Schulterschluss in der ambulanten Versorgung 23 Sozialgericht München MVZ ohne zahnärztlichen Leiter verliert Honoraranspruch 26 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Umfrage bestätigt drohende Gefahr für zahnärztliche Versorgung 31 Beschluss im Landtag Thüringen hat jetzt eine Land(zahn)arztquote 36 Pilotprojekt in MecklenburgVorpommern Diese Busse versorgen Senioren auf dem Land 46 Gesundheitsbezogener Hitzeschutz Bündnis fordert hitzeresilientes Deutschland ZAHNMEDIZIN 10 Digitale Fertigung ermöglicht individuelle „Fan-Prothese“ Ein Fan-Accesoire der etwas anderen Art 14 Autotransplantation Verlagerter 3er wird zum oberen 1er 24 Aus der Wissenschaft Goldguss-Teilkronen versus Keramikinlays/-onlays – was hält länger? 32 Der besondere Fall mit CME Rezidiv einer Keratozyste im Unterkiefer eines kardial vorbelasteten Patienten 39 Neue Podcast-Reihe Medizin trifft Zahnmedizin 50 Pulpaschutz bei Adhäsiven und Kompositen Methoden der Zytotoxizitätstestung 62 Zeitenwende in der Bildgebung Das weltweit erste dentale MRT ist da Inhalt zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1086)

INHALT | 5 56 Ausstellung „Mediziner und Malerei“ Seit 1988 zeigen medizinische FreizeitkünstlerInnen aus ganz Deutschland alle zwei Jahre ihre Kunst, dieses Jahr in Magdeburg. TITELSTORY 42 „Spätnachmittags steigt das Zahnunfallrisiko!“ Interview mit Prof. Dr. Matthias Widbiller, Koordinator der Zahntrauma-Datenbank Regensburg, zur Versorgung von Zahnunfällen TITELSTORY 40 Zahntrauma-Datenbank in Regensburg 40 Zahnunfälle im Fokus 42 Interview mit Prof. Dr. Matthias Widbiller: „Spätnachmittags steigt das Zahnunfall-Risiko!“ PRAXIS 22 Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen ePA-Manipulation rechtfertigt fristlose Kündigung 28 Konflikte im Praxisalltag – Teil 2 Was tun, wenn der Streit eskaliert? 48 Gründung auf dem Land Wie ist das, wenn dich jeder kennt? 64 Interview mit Dr. Guido Elsäßer zu seinem Praxisalltag mit Inklusion „Es geht mehr, als man zunächst denkt!“ GESELLSCHAFT 56 Kunstausstellung „Mediziner und Malerei“ in Magdeburg „Die Freundschaften haben uns getragen“ 70 Abseits der Praxis Ein Leben zwischen Noten und Kronen MARKT 75 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 68 News, Bekanntmachungen 74 Impressum 94 Zu guter Letzt Foto: Prof. Dr. med. Swen Hesse Titelfoto: Universitätsklinikum Regensburg zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1087)

In normalen Zeiten ist die Vertreterversammlung der KZBV im Sommer eine „Arbeits-VV“. Aber dies sind keine normalen Zeiten und so war die VV Anfang Juni in Frankfurt am Main auch keine normale SommerVV, sondern stark geprägt von den Eindrücken einer völlig fehlgeleiteten Gesundheitspolitik unserer Regierung. Dies spiegelt sich einerseits in den mit großer Einmütigkeit von den Delegierten gefassten Beschlüssen wider, die sich zu einem erheblichen Teil mit der Politik aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auseinandersetzen. Andererseits zeigte sich der besondere Ernst der Lage durch die Teilnahme des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, und des Vizepräsidenten der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Mathias Arnold, am zweiten TagderVV. Zusammen haben wir uns in Frankfurt klar gegen die verfehlte Gesundheitspolitik von Lauterbach positioniert. Wir waren uns absolut einig, dass es dringend unmittelbarer politischer Weichenstellungen bedarf, um vor allem die Niederlassung in eigenen Praxen und Apotheken zu fördern und so das bei Patientinnen und Patienten bewährte Gesundheitssystem zu erhalten. Andernfalls droht die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zunehmend zu schwinden. Die gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen torpedieren die Arbeit der niedergelassenen Zahnärzteschaft und Ärzteschaft sowie der Apothekerinnen und Apotheker. Eine überbordende Bürokratie, eine nicht am Praxisalltag ausgerichtete Digitalisierungsstrategie und fehlende Mittel für Prävention haben massive Folgen für Patientinnen und Patienten, die bereits jetzt sichtbar sind: ein dramatischer Rückgang bei den Parodontitis-Neubehandlungsfällen, fehlende Haus- und Fachärzte und ein zunehmend ausgedünntes Netz der Arzneimittelversorgung. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik ist im zahnärztlichen Bereich die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie besonders betroffen. Parodontitis nimmt bekanntermaßen Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wenn Minister Lauterbach mit seinem „Gesundes Herz Gesetz“ hier eine bessere Vorsorge schaffen will, ist es völlig unverständlich und kontraproduktiv, dass zugleich unser präventionsorientierter Ansatz im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert wurde. Die Früherkennung und die Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis sind wichtige Bestandteile zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, denen in keinem Fall die finanziellen Mittel gekürzt werden dürfen. Der Schulterschluss der zentralen Gesundheitsprofessionen in Frankfurt zeigt, wie umfassend desaströs die derzeitige Politik ist. Von Partikularinteressen einzelner „Lobbygruppen“ – wie Karl Lauterbach die demokratisch gewählten Vertretungen der Selbstverwaltung gerne mal betitelt – kann schon lange keine Rede mehr sein. Uns eint vielmehr die Sorge um den Erhalt einer funktionierenden, wohnortnahen Gesundheitsversorgung, die durch den derzeitigen Gesundheitsminister sukzessive zerstört wird. Einig sind wir uns auch in der Analyse, dass Lauterbach dabei ein staatlich gelenktes Gesundheitssystem im Blick hat. Doch diesem Systemwechsel auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten und derjenigen, die tagtäglich deren Versorgung aufrechterhalten, werden wir nicht tatenlos und stillschweigend zusehen. Deshalb waren wir uns völlig einig, unsere bundesweiten Öffentlichkeitskampagnen gegen diese verheerende Gesundheitspolitik intensiv fortzusetzen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erfahren, wohin ihre Gesundheitsversorgung gesteuert wird. Gleichzeitig müssen wir der Politik klar signalisieren, dass wir uns diesem Umbau entgegenstellen werden. Unsere erfolgreiche Kampagne „Zähne zeigen“ werden wir deshalb im nächsten halben Jahr mit neuen Kommunikationswegen fortführen – und dies nach derzeitigem Stand auch sicherlich im Jahr 2025 tun. Darin waren sich die Delegierten in Frankfurt einig. Unterstützen auch Sie uns dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Vereint in schweren Zeiten Foto: Jan Knoff, Cologne 6 | LEITARTIKEL

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zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1090) 8 Fotos: Dennis – stock.adobe.com; YouTube - Australien Reptile Park Stellen Sie sich vor, Ihr Patient erscheint mit dem Verdacht auf zwei retinierte Zähne und eine Pulpitis zum OP-Termin. Das Problem: Der Kerl wiegt 500 Kilogramm, ist landesweit berüchtigt für seine üble Laune, obendrein schnappt er gerne mal zu. Und aufgrund von verschiedenen Kontraindikationen scheiden Sedierung und Anästhesie leider aus. So in etwa sah die Ausgangslage für Veterinärin Dr. Robin Crisman aus, als sie im Australien Reptile Park in Somersby an der Küste von New South Wales, Australien, auf das knapp fünf Meter lange Salzwasserkrokodil Elvis traf, das den Titel „Autralias crankiest croc“ trägt. Zur OP-Vorbereitung wurde Elvis mit einem gepolsterten Beißholz und einer doppelten Schlinge ums Maul versehen, anschließend platzierten sich rittlings aufsitzend sieben Pflegerinnen und Pfleger, um die Injektion setzen zukönnen. Crocodylus porosus nahm die Herausforderung bereitwillig an und schleuderte beim ersten Durchgang des Kroko-Rodeos Chef-Pfleger Jake Meney das Beißholz so beherzt an den Kopf, das dieser leicht ramponiert zum Rückzug rief. Im zweiten Durchgang – man sieht es im 15-minütigen YouTube-Video (https://bit.ly/zm_kroko) – gelang die Verabreichung und Elvis endete mit zahlreichen Spanngurten festgezurrt auf einem mobilen OPTisch. Die Bildgebung bestätigte den Anfangsverdacht und nach knapp zwei Stunden hatte das Tier drei Zähne weniger. mg EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE

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zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1092) 10 | ZAHNMEDIZIN DIGITALE FERTIGUNG ERMÖGLICHT INDIVIDUELLE „FAN-PROTHESE“ Ein Fan-Accessoire der etwas anderen Art Pauline Gutmann, Jan-Frederik Güth, Toni Bornmann, Silvia Brandt, Tobias Graf Pünktlich zum Beginn der Fußball-EM konnte man dem Patienten eine zweite Garnitur seiner Oberkiefer-Totalprothese der besonderen Art überreichen. Während des digitalen Herstellungsprozesses einer Totalprothese fragte ein Patient, ob man denn nicht mittlerweile auch eine Prothese in den Farben SchwarzRot-Gold fräsen oder drucken könnte. Damit war die Idee geboren. Die Prothesen wurden mithilfe des Ivotion-Prozesses der Firma Ivoclar Vivadent AG (Schaan, Liechtenstein) angefertigt. Dabei handelt es sich um eine monolithische Scheibe, bei der Zahn- und Prothesenbasismaterial vorgefertigt in einem Blank kombiniert vorliegen (Shell-Technik), was die Fertigung von patientenindividuellen Totalprothesen nach der Konstruktion in der CAD-Software in einem ununterbrochenen Fräsvorgang ermöglicht. Vor dem Fräsvorgang dieses Blanks ist eine Einprobe mit einem einfarbig weißen und auch kostengünstigeren gefrästen PMMA-Rohling (ProArt CAD Try-In, Ivoclar Vivadent AG) optional vorgesehen, um eventuelle Anpassungen und Patienten-individuelle Änderungen vor der endgültigen Fertigung vorzunehmen. Auch im vorliegenden Patientenfall wurde so vorgegangen, so dass dieses CAD/CAM-gefräste Mock-up den Schritt der klassischen Wachsanprobe ersetzt. Schließlich wurde die Try-In-Prothese zur „Fan-Prothese“ umgearbeitet, indem die Frontzähne 13–23 in den Deutschlandfarben Schwarz, Rot und Gold über eine Vorwalltechnik und ein KFO-Kaltpolymerisat überzogen mit einem lichthärtenden transparentem Composite ersetzt wurden (Abbildung 1). So war dieser Herstellungsprozess zwar (noch) nicht volldigital, da die zahntechnische Einarbeitung der Deutschland-Farben klassisch umgesetzt wurde, dennoch kann sich das Ergebnis sehen lassen und der Patient das DFB-Team mit einem Fan-Accessoire der etwas anderen Art unterstützen (Abbildungen 2 und 3). „ Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Abb. 3: stolzer Patient mit eingegliederter „Fan-Prothese“ und den beiden Behandlern Dr. P. Gutmann und Dr. T. Graf Fotos: Graf Abb. 2: eingegliederte „Fan-Prothese“ Abb. 1: ausgearbeitete Totalprothese als „Fan-Prothese“ in Deutschlandfarben vor der Eingliederung

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12 | POLITIK BAYERISCHE ZAHNÄRZTESCHAFT PROTESTIERT IN MÜNCHEN „Stirbt die Hauszahnarztpraxis, kommt die Versorgungslücke“ Gegen Bürokratie, Leistungskürzungen und Praxissterben zogen Zahnärzte aus ganz Bayern mit ihren Teams am Mittwoch auf den Münchner Marienplatz. Unterstützung kam aus der ersten Reihe der Landespolitik. Schluss mit Lücken, Herr Lauterbach! Zahnmedizin braucht Zukunft“, lautete das Motto der Protestaktion, die auf dem Marienplatz vor dem Münchner Rathaus stattfand. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) hatte die Veranstaltung im Schulterschluss mit dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf), den bayerischen Zahntechniker-Innungen sowie vielen weiteren zahnärztlichen Verbänden und Organisationen organisiert. Weit mehr als 1.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte und ZFA machten ihrem Ärger an diesem Mittwoch Luft und demonstrierten gegen die Gesundheitspolitik von Minister Karl Lauterbach (SPD). BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl betonte in der Eröffnungsrede die große Bedeutung der Protestaktion: „Die heutige Veranstaltung war dringend notwendig. Wir brauchen bessere Perspektiven für unsere zukünftige Arbeit und setzen uns für Bürokratieabbau, für die längst überfällige Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und gegen den Aufkauf von Praxen durch Finanzinvestoren ein. Unsere Patientinnen und Patienten sind die Leidtragenden, wenn für die Praxis am Ort kein Nachfolger in Sicht ist oder wenn der nächste Zahnarzttermin in weiter Ferne liegt, weil die Bürokratie zu viel Behandlungszeit verschlingt. Uns hat bislang immer ausgezeichnet, dass wir für eine moderne und wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in unserer bayerischen Heimat sorgen – das soll auch in Zukunft so bleiben!“ Zahnärzte stünden unter einem zunehmenden Druck, darum müssten die Rahmenbedingungen dringend verbessert werden, sagte Hubert Aiwanger, bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. „Wir dürfen nicht immer mehr Praxen verlieren, wir brauchen bessere Perspektiven – auch für junge Zahnärzte. Unsere Bevölkerung hat ein Recht auf die beste Versorgung, und die ist in Gefahr“, so Aiwanger. „Gerade in den strukturschwachen Regionen gehen in den kommenden Jahren viele Zahnärzte in Rente, ohne dass ein Nachfolger zur Verfügung steht. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen so setzen, dass eine selbstständige Tätigkeit als Zahnarzt attraktiv bleibt.“ „Bayern steht zu seinen Zahnärztinnen und Zahnärzten", sagte Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und ehemaliger bayerischer Gesundheitsminister. „Gesundheit beginnt im Mund, die Prävention von vielen Krankheiten auch. Unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchen verlässliche Rahmenbedingungen: Abbau von Bürokratie, angemessene Vergütung, Zukunftsperspektiven für niedergelassene Zahnärzte statt Aufkauf von Praxen durch Finanzinvestoren.“ Ziel sei es, „die Parodontitis-Therapie und die Arbeit der Kinderzahnärzte weiter zu stärken, einen Kinder- und Seniorenzahnbericht aufzulegen, einen Praxiszukunftsfonds auch für Zahnarztpraxen aufzulegen, die TarifsteigeDie Situation der Praxen im „System Lauterbach“ sei Anlass, auf die Straße zu gehen und Veränderungen zu fordern, erklärte die Landeszahnärztekammer Bayern im Vorfeld der Protestaktion. zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1094) BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl Fotos: BLZK/W. Murr „

POLITIK | 13 rungen bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten zu refinanzieren – und vor allem auch die Gebührenordnung für Zahnärzte endlich anzupassen“, so Holetschek. „Um all das zu finanzieren, braucht es endlich eine echte Reform der Krankenkassenfinanzen. Hier muss die Ampel in Berlin liefern und schnellstmöglich die richtigen Prioritäten setzen.“ „Die derzeitige Situation der Praxen, die Budgetierung, der Personalmangel und die Bürokratie geben Anlass genug, auf die Straße zu gehen und Veränderungen zu fordern", sagte Hannelore König, Präsidentin des vmf. „Wir machen das gemeinsam mit den Vertretern der Zahnärzteschaft, weil es uns nur gemeinsam gelingt, gute Arbeitsbedingungen für die Zahnmedizinischen Fachangestellten zu verhandeln, wenn die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft.“ Auch Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), wurde deutlich: „Stirbt die Hauszahnarztpraxis, kommt die Versorgungslücke. Wenn junge Zahnärztinnen und Zahnärzte immer weniger Lust haben, ihre eigene Praxis zu gründen, hat das einfache Gründe: Zu viel Bürokratie, wichtige Vorbeugungsleistungen werden für viele Patienten nicht bezahlt, überflüssige InvestorenPraxen saugen das Personal ab. Wir müssen alles dafür tun, dass unser Nachwuchs wieder Lust auf Niederlassung hat, sonst gehen vielerorts die Praxis-Lichter aus.“ Dr. Andrea Behr, bayerische Landtagsabgeordnete, Zahnärztin und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention, betonte: „Mit Methoden von vorgestern wie der Budgetierung kann man die Probleme von heute und morgen nicht lösen. Wir brauchen einen GOZ-Punktwert, der betriebswirtschaftlich in das Jahr 2024 passt.“ LL BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz Foto: BLZK/W. Murr neoss.de Intelligent Simplicity EasyDigital Neoss GmbH | Im Mediapark 5b | 50670 Köln | T +49 221 96980 10 | E info@neoss.de Effizienter Behandlungsablauf mit digitalen Lösungen ohne versteckte Zusatzkosten NeoScan für die digitale Abformung inklusive Cloudspeicher für bis zu 25.000 Fälle NeoTell für die sekundenschnelle Messung der Implantatstabilität Neoss®EasyDigital Sie möchten einen Partner, mit dem Sie digital arbeiten, sowieZeit und Geld sparenkönnen?

14 | ZAHNMEDIZIN AUTOTRANSPLANTATION Glück im Unglück: Verlagerter 3er wird zum oberen 1er Sophie Esmaty, Jürgen Roming, Dirk Nolte Im frühen Wechselgebiss (sieben bis zwölf Jahre) führen Frontzahntraumata oftmals zum Zahnverlust. Dies stellt für Zahnärzte eine enorme Herausforderung dar, denn in diesem Alter ist die Zahnlosigkeit mit einem erheblichen Verlust des vertikalen Knochenwachstums verbunden. Die Wiederherstellung des Knochenniveaus im Erwachsenenalter erfordert dann komplexe chirurgische Eingriffe. Daher ist es von entscheidendem Vorteil für die kleinen Patienten, das Kieferwachstum etwa mithilfe der autogenen Zahntransplantation frühzeitig positiv zu beeinflussen. Zwei Jahre nach einem komplexen Zahntrauma mit komplizierter Kronenfraktur 21 und endodontischer Versorgung stellte sich eine elfjährige Patientin mit nun ausgedehnter apikaler Beherdung am Zahn 21 bei uns vor (Abbildung 1). In ihrer Krankengeschichte hatte die Patientin im Alter von vier Jahren eine Leukämie überwunden. Es wurden keine weiteren gesundheitlichen Probleme angegeben. Im OPG zeigt der Zahn 21 eine periapikale Aufhellung im Sinne einer Parodontitis apicalis chronica mit nun akuten klinischen Schmerzen (Abbildung 1). Zur weiteren Abklärung wurde eine dreidimensionale Aufnahme durchgeführt (DVT). Dabei bestätigte sich die erhebliche Osteolysezone im apikalen Bereich des vormals traumatisierten Zahnes 21. Der Zahn 13 stellt sich hoch verlagert am Nasenboden dar, während es bei dem persistierenden Milchzahn 53 zu einem natürlichen Lückenschluss in regio 13 gekommen ist (Abbildung 2). Chirurgisches Management und klinischer Verlauf Wir entschieden uns für ein zweizeitiges Vorgehen mit Entfernung des Zahnes 21 und Ausräumung der ausgedehnten entzündlichen Läsion im apikalen Bereich mit Anfrischung des Knochens, um so eine entzündungsfreie Situation vor Transplantation zu erreichen. Der Zahn 21 wurde provisorisch als Pontic wieder eingesetzt, um eine weitere Retraktion des Weichgewebes in regio 21 zu vermeiden (Abbildung3B). Auf Empfehlung des mitbehandelnden Kieferorthopäden sollte der natürliche Lückenschluss in regio 53 belassen zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1096) Foto: mkg-muc®

ZAHNMEDIZIN | 15 und die autogene Transplantation des verlagerten Eckzahns 13 an die Stelle des verloren gegangenen Zahnes 21 durchgeführt werden. Der Eckzahn 13 wurde etwa einen Monat später in die Region 21 transplantiert und am zuvor eingebrachten kieferorthopädischen Bogen kunststoffadhäsiv fixiert (Abbildung 4). Der spätere kunststoffadhäsive Aufbau des Zahnes erfolgte nach Erreichen des isogingivalen Niveaus im Vergleich zum Nachbarzahn 11 durch kieferorthopädische Extrusion (Abbildung 5). Der Milcheckzahn 53, dessen Wurzel intakt und aufgrund der fehlenden Anresorption durch den stark verlagerten Eckzahn nicht resorbiert war, erschien langfristig gut erhaltungswürdig bei spontan erfolgtem Lückenschluss. Durch die Verfügbarkeit des hoch verlagerten Eckzahns bot sich die Möglichkeit, den nicht erhaltbaren Zahn 21 durch Transplantation des Eckzahns zu ersetzen und wenig später ästhetisch aufzubauen. Ein Jahr später präsentiert sich das Transplantat in regio 21 reizfrei und perfekt in Okklusion stehend. Die Transplantation des verlagerten Eckzahns an die Stelle des Zahnes 21 war mit einer ausgezeichneten Wiederherstellung der knözm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1097) Abb. 1: Klinischer Befund (A) und Ausgangs-OPG (B): Der traumatisierte Zahn 21 zeigt sich mit endodontischer Versorgung und ausgedehnter apikaler Osteolysezone (weiße Linie). Nebenbefundlich ist ein hoch verlagerter Eckzahn 13 erkennbar. Abb. 2: Die DVT zeigt eine ausgedehnte apikale Osteolysezone am traumatisierten Zahn 21 mit endodontischer Versorgung (weiß; A, C und D) und eine hohe horizontale Verlagerung des Zahnes 13 (rot; A und B). Der Eckzahn 13 kommt lateral der seitlichen rechten Nasenwand zu liegen und hat ein Wurzelhäkchen, der Apex des Zahnes ist noch offen und daher geeignet für eine autogene Zahntransplantation (B). Fotos: mkg-muc® chernen und weichgewebigen Situation verbunden (Abbildung5). Diskussion Die Überlebensraten von Zahntransplantationen im Allgemeinen – das heißt unabhängig von der Zahnart – liegen in neueren Studien von 1995 bis heute bei einer mittleren Nachuntersuchungszeit von 6,4 Jahren im Mittel bei circa 90,7 Prozent [Nolte und Jackowski, 2024]. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass in den vergangenen Jahren vermehrt auch über die Überlebens- und Erfolgsraten der Transplantation von Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum berichtet wird, die an diejenigen jugendlicher Zähne mit A A C D B B

16 | ZAHNMEDIZIN einem Unterschied von circa drei bis sechs Prozent heranreichen und sich lediglich in der häufigeren Notwendigkeit einer endodontischen Therapie unterscheiden. In einer erst kürzlich publizierten Studie zur autogenen Transplantation von 378 permanenten Eckzähnen lag die mittlere Überlebensrate nach 4,6 Jahren bei 93,4 Prozent [Krupp et al., 2024]. Da die Ergebnisse von Transplantationen mit zunehmender operativer Erfahrung und bei richtiger Indikationsstellung deutlich verbessert werden konnten, sollte die autogene Transplantation als adjuvante Therapieoption zur implantologischen, prothetischen und kieferorthopädischen Versorgung insbesondere von jugendlichen Patienten öfter in zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1098) Abb. 4: Zustand nach autogener Transplantation des Zahnes 13 zu 21 im zweizeitigen Verfahren (A): Die Schnittführung erfolgte marginal regio 15 bis 23 mit Fixation des Transplantats in deutlicher Infraposition am vorhandenen Labialbogen, bedingt durch den Ankylose-induzierten vertikalen Knochendefekt. B: postoperatives OPG mit Transplantat regio 21 in situ. Dr. Jürgen Roming Die Kieferorthopäden ART PRAXIS® Dr. Jürgen M. Roming & Kollegen Pfleggasse 11+13, 94469 Deggendorf Foto: Max Ott Abb. 3: Klinischer Befund intra- und direkt post-OP nach Ausräumung der ausgedehnten zystischen apikalen Läsion (A) und Wiedereinsetzen des Zahnes 21 als Pontic zur Stabilisierung der Weichgewebssituation (B): Das post-OP-OPG zeigt das Pontic in situ, das von apikal mit einem MTA-Plug verschlossen wurde (C). Fotos: mkg-muc® A A C B B Dr. Sophie Esmaty Praxisklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mkg-muc® Sauerbruchstr. 48, 81377 München Foto: mkg-muc® Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dirk Nolte Praxisklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mkg-muc® Sauerbruchstr. 48, 81377 München Foto: privat

ZAHNMEDIZIN | 17 Betracht gezogen werden. Ihr Stellenwert ist heute unumstritten und erweitert das Behandlungsspektrum der zahnärztlich-chirurgischen Praxis [Nolte und Jackowski, 2024]. Wie in diesem Fallbericht dargelegt, stellt die beschriebene Methode gerade beim Frontzahntrauma in Verbindung mit einer begleitenden kieferorthopädischen Behandlung eine ausgezeichnete Methode zur Rehabilitation von jugendlichen, noch im Wachstum befindlichen Patienten dar. Entscheidend für den guten Verlauf war in diesem konkreten Fall, die Möglichkeit der autogenen Ausgleichstransplantation differenzialtherapeutisch zu erkennen und umzusetzen. So endete dieser Fall mit einem erfolgreichen Lächeln der kleinen Patientin bei zeitnaher Wiederherstellung der Frontzahnlücke. n zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1099) Abb. 5: Zustand vor (A) und nach (B und C) kunststoffadhäsiver Versorgung des Eckzahntransplantats in Position 21 nach Erreichen der isogingivalen Linie und perfekter Einstellung in Okklusionsposition durch KFO ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Fotos: mkg-muc® A C B

18 | POLITIK Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), startete mit einem Blick auf die „politische Großwetterlage“. Die Ampelkoalition sei zu zerstritten, um effektive Reformen umzusetzen und zudem fehle ihr das Geld, Maßnahmen zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund plädierte Hendges für einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Es müssten Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Niederlassung in eigener Praxis, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, nachhaltig fördern und finanzielle Planungssicherheit garantieren. Hendges kritisierte besonders die überbordende Bürokratie, die praxisuntaugliche Digitalisierungsstrategie und die Budgetierung der Parodontitistherapie. Letztere müsse sofort extrabudgetär vergütet werden. In dieser Legislatur bietet aus Sicht der KZBV nur noch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Chance, die strikte Budgetierung im Gesetzgebungsprozess abzufedern. Das GVSG wurde im Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und wird am 5. Juli zum ersten Mal im Bundesrat diskutiert. Hendges rügte in dem Zusammenhang den Umgang Lauterbachs mit der Selbstverwaltung: „Wir müssen uns in Diskutierten mit Martin Hendges (re.) über die aktuelle Gesundheitspolitik: Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (li.), und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Mitte). Foto: KZBV/Darchinger zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1100) KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG Schulterschluss in der ambulanten Versorgung Niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen und mehr Gestaltungsspielraum für die Selbstverwaltung – dafür sprachen sich die Delegierten der Vertreterversammlung der KZBV aus, die am 5. und 6. Juni 2024 in Frankfurt am Main tagte. Unterstützung für diese Forderung kam von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und ABDA-Vize Mathias Arnold, die ebenfalls anwesend waren. In einer gemeinsamen Erklärung positionierten sich Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerschaft gegen die aktuelle Gesundheitspolitik.

POLITIK | 19 dieser Legislatur mit einem Gesundheitsminister auseinandersetzen, der die Player der Selbstverwaltungen nicht nur als Lobbyisten bezeichnet, sondern das System der Selbstverwaltung als Hemmschuh sieht und es letztendlich weitestgehend handlungsunfähig machen möchte.“ Mit Blick auf die tatsächlichen Lobbyisten im Bereich der investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) hingegen lege der Minister eine große Untätigkeit an den Tag. Lauterbach verkenne, dass es ohne die Selbstverwaltung nicht gehe und „dass es gerade die etablierten freiberuflich und selbstständig geführten Praxisformen sind, die heute noch eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherstellen“. Gesucht: praxistaugliche TI-Lösungen „Es knirscht in der Telematikinfrastruktur“, monierte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer vor der Vertreterversammlung. Im laufenden Jahr seien bereits über 30 Störungen mit teilweise tagelangen Beeinträchtigungen für die Praxen aufgetreten. „Die Politik muss sich viel stärker auf das fokussieren, was Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Digitalisierung ihrer Prozesse tatsächlich benötigen: eine stabile TI, praxistaugliche Anwendungen und mehr Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltung. Sanktionen, um praxisferne Anwendungen in die Versorgung zu zwingen, sind hingegen völlig kontraproduktiv.“ Auch beim Setzen von technischen Standards bei medizinischen und zahnmedizinischen Daten zum interdisziplinären Austausch oder zur Unterstützung der elektronischen Patientenakte über die Grenzen der Praxisverwaltungssysteme (PVS) hinweg fordert die Vertreterversammlung von der Politik eine praktikable Vorgehensweise. Grundsätzlich unterstütze die Zahnärzteschaft eine stärkere Interoperabilität im Gesundheitswesen, betonte die stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Ute Maier. Das mit dem Digitalgesetz neu geordnete Zertifizierungsverfahren für PVS-Hersteller müsse sich aber erst noch beweisen. Maier: „Den Praxen mit Abrechnungsverboten zu drohen, sofern ihre PVS-Hersteller das kleinteilige Zertifizierungsverfahren nicht bestehen, ist nicht nur das falsche Signal, sondern geht an der Realität völlig vorbei und kommt einer Kollektivstrafe gleich. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.“ Anlässlich der Vertreterversammlung bekräftigten KZBV, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einer gemeinsamen Erklärung erneut ihren Zusammenhalt und positionierten sich klar gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Um zu demonstriezm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1101) Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (Mitte) von der CDU versicherte, dass sich die hessische Landesregierung für ein Ende der Budgetierung bei der Parodontitistherapie einsetzen werde. Begrüßt wurde sie von den stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer und Dr. Ute Maier, dem KZBV-Vorsitzenden Martin Hendges und dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Holger Seib (v.l.n.r.). Foto: KZBV/Darchinger „Es ist nicht die Zeit für Resignation. Wir werden die Politik weiterhin mit den Fakten konfrontieren und versuchen, mit unseren Vorschlägen zu überzeugen.“ Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV

zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1102) 20 | POLITIK ren, wie eng die Standesorganisationen der Heilberufe zusammenarbeiten, waren neben KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auch ABDA-Vize Mathias Arnold am 6. Juni zu Gast in Frankfurt. Gassen kritisierte: „Statt das Fundament unser aller Gesundheitsversorgung in Form von wohnortnahen Praxen und Apotheken zu festigen, ist Minister Lauterbach auf dem besten Weg, das gesamte Gebäude einzureißen.“ Schon jetzt würden 70 Prozent der Kolleginnen und Kollegen im ärztlichen Bereich darüber nachdenken, vorzeitig aus der Versorgung auszuscheiden, habe eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ergeben. Was es jetzt brauche, seien Anreize für die Niederlassung. Stattdessen würde jedoch immer stärker „an der Kujonierungsschraube gedreht“. Das wirke abschreckend auf junge Ärztinnen und Ärzte. „Welche Probleme haben wir gemeinsam?“, fragte ABDA-Vize Arnold in seinem Grußwort vor der Vertreterversammlung. „Unter anderem die Nichtanerkennung unserer freiberuflichen Leistung: Wir finden gemeinsam mit Patientinnen und Patienten Lösungen – das ist der Mehrwert der Heilberufe, der von der Politik nicht mehr verstanden wird.“ Alle drei Gesundheitsorganisationen verwiesen in diesem Zusammenhang auf ihre jeweiligen bundesweiten Kampagnen, mit denen sie auf die Belange der Heilberufe aufmerksam machen. Ziel sei, die Bevölkerung über die Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik für ihre Versorgung aufzuklären und zu motivieren, die Forderungen der Organisationen zu unterstützen. Auch die Niedergelassenen in den Praxen sollten sich beteiligen, um den Protest in die Fläche zu tragen – insbesondere mit Blick auf die 2025 anstehende Bundestagswahl. Gebraucht: ein Kurswechsel in der Gesundheitspolitik Wie die Vertragszahnärzteschaft den Druck auf die Politik erhöhen möchte, spiegelt sich in den in Frankfurt verabschiedeten Beschlüssen wider. So erhielt der an die Bundesregierung gerichtete Antrag des KZBV-Vorstands, einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik herbeizuführen, breite Zustimmung und wurde einstimmig angenommen. Zu den darin formulierten Forderungen gehört neben der dauerhaften Abschaffung der Budgetierung auch die Regulierung investorengetragener MVZ und die Schaffung niederlassungsförderlicher Rahmenbedingungen. Einstimmig angenommen wurde ein Antrag, der den Abbau von Barrieren im Rahmen des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ohne Sanktionierungsmaßnahmen für die Praxen vorantreibt. Zudem stimmten die Delegierten der weiteren Finanzierung der KZBV-Kampagne „Zähne zeigen“ zu. Obwohl die aktuelle Gesundheitspolitik oft frustrierend und demotivierend sei, betonte Dr. Holger Seib, Vorsitzender der Vertreterversammlung, dass die Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen immer noch eins auszeichne: „Wir geben in stürmischen Zeiten nicht auf und werden die Patientenversorgung wieder in ruhigeres Fahrwasser bringen, um zu verhindern, dass sie noch weiter abrutscht.“ sth ERSTE ERGEBNISSE STIMMUNGSBAROMETER Bis zum 20. Mai konnten die deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer Online-Befragung im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) teilnehmen. Ziel war, repräsentative Daten zur Stimmungslage und zu den Herausforderungen im Praxisalltag zu gewinnen. Rund 4.500 Praxen beteiligten sich an der Aktion. Im Rahmen der Vertreterversammlung stellte KZBVChef Martin Hendges erste Ergebisse vor: „ 72 Prozent der teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte überlegen, vorzeitig aus der Patientenversorgung auszuscheiden. „ 58 Prozent sagten, sie würden sich heute nicht mehr niederlassen. „ 97 Prozent fühlen sich durch Bürokratie überlastet. „ 81 Prozent gaben an, dass Digitalisierungsmaßnahmen den Praxisablauf beeinträchtigen. „ 83 Prozent meldeten zurück, dass die Patientenversorgung unter Personalmangel leidet. „ 77 Prozent beobachteten eine sinkende Zahl von PAR-Neubehandlungsfällen in Folge des GKV-FinStG. „ 76 Prozent sehen sich infolge des GKV-FinStG von Honorarkürzungen betroffen. Bei der Vertreterversammlung der KZBV stand der dringend benötigte Kurswechsel in der aktuellen Gesundheitspolitik im Mittelpunkt. Foto: KZBV/Darchinger

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zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1104) 22 | PRAXIS URTEIL DES LANDESARBEITSGERICHTS THÜRINGEN ePA-Manipulation rechtfertigt fristlose Kündigung Die nachträgliche Veränderung einer elektronischen Patientenakte (ePA) stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen. Der Sachverhalt: Um einen Fehler zu vertuschen, datierte die Mitarbeiterin einer Thüringer Arztpraxis im Dezember 2022 eine Heilmittelverordnung in der ePA einer Patientin um zwei Tage vor. Diese Änderung war im Anschluss nicht ohne größeren technischen Aufwand erkennbar. Als die Arbeitgeberin im Anschluss versuchte, im Gespräch mit den drei Mitarbeitenden herauszufinden, wer die Änderung in der Akte vorgenommen hat, gab die Klägerin die Manipulation zunächst nicht zu. Als die Chefin trotzdem davon erfuhr, kündigte sie ihr fristlos mit Wirkung zum 31. Dezember 2022. Die gekündigte Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht Gera. Als das Gericht die Klage abwies, ging die Mitarbeiterin in Berufung. Erst vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen gab sie die Manipulation zu, argumentierte aber, das Arbeitsgericht hätte den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt und sei deshalb im Rahmen der Interessenabwägung zu einem unzutreffenden Ergebnis gekommen. Nach Darstellung der Klägerin sei das Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung mit Wissen und Wollen der Beklagten geändert worden. Die Vorwürfe, die letztlich Grundlage von Abmahnung und Kündigung gewesen seien, stammten von ihren Kolleginnen, so die Klägerin weiter. Schließlich seien die ausgesprochenen Abmahnungen nicht einschlägig und auch unbegründet. Das Vertrauen in die Klägerin ist unwiederbringlich verloren Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Die nachträgliche Veränderung von Daten in der ePA durch die Klägerin sei eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. „Diese ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen“, so das Gericht. Da die ePA nicht nur für die medizinische Behandlung wichtige Informationen enthält, sondern auch der Dokumentation von Behandlungsverläufen dient und gegebenenfalls als Nachweis im Rahmen von Haftungsfragen bedeutsam ist, gehöre es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des medizinischen Hilfspersonals, Eintragungen „sorgfältig und anweisungs- sowie wahrheitsgemäß vorzunehmen und nachträgliche Änderungen, die nicht den Tatsachen entsprechen zu unterlassen“, führte die Kammer aus. Der Ausspruch einer Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen, denn das Vertrauen der Beklagten in die Klägerin sei unwiederbringlich verloren. „Dieses Vertrauen wäre durch eine Abmahnung nicht wieder herstellbar gewesen.“ Dafür spreche vor allem auch der Umstand, dass die Klägerin die Pflichtverletzung zunächst nicht zugegeben hat. Im Ergebnis gelangte die Kammer zur Überzeugung, dass hier auch bei Berücksichtigung aller erkennbaren Interessen der Parteien es der Beklagten nicht zumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Die Klägerin muss die Prozesskosten ihrer erfolglosen Berufung tragen. Eine Revision hat das LAG nicht zugelassen. mg Landesarbeitsgericht Thüringen. Az.: 4 Sa 166/23 Urteil vom 28. Februar 2024 Vorinstanz Arbeitsgericht Gera Az.: 4 Ca 73/23 Urteil vom 5. Juli 2023 Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des medizinischen Hilfspersonals, Eintragungen „sorgfältig und anweisungs- sowie wahrheitsgemäß vorzunehmen und nachträgliche Änderungen, die nicht den Tatsachen entsprechen zu unterlassen“, argumentierte das Gericht. Foto: Suriyo - stock.adobe.com

POLITIK | 23 zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1105) SOZIALGERICHT MÜNCHEN MVZ ohne zahnärztlichen Leiter verliert Honoraranspruch Für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung muss ein zahnmedizinisches MVZ auch tatsächlich einen zahnärztlichen Leiter haben. Ansonsten verliert es seinen vollständigen Honoraranspruch, urteilte das Sozialgericht München. Leistungen, die von einem MVZ erbracht werden, das keinen zahnärztlichen Leiter hat, der sicherstellt, dass zahnärztliche Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden, sind somit sachlich rechnerisch zu berichtigen, unabhängig davon, dass das MVZ weiter über eine Zulassung verfügt. In dem betreffenden Fall ging es um ein zahnmedizinisches Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), dessen zahnärztliche Leiterin aufgrund einer Schwangerschaft von Ende Juli bis Ende November 2021 dem Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz unterlag. Mit einem Formblatt „Abmeldung“ teilte das MVZ dem Zulassungsausschuss am 25. Oktober 2021 mit, dass die Frau ihre zahnärztliche Tätigkeit und zahnärztliche Leitung zum 29. Juli 2021 beendet habe. Es wurde außerdem ein Antrag auf Änderung der zahnärztlichen Leitung gestellt. Der Zulassungsausschuss bei der beklagten KZV stellte daraufhin fest, dass Anstellung und zahnärztliche Leitung der Zahnärztin beim MVZ zum 24. November 2021 wegen ihrer Schwangerschaft und dem damit einhergehenden Beschäftigungsverbot enden. Der klagende Krankenkassenverband forderte im Anschluss, dass das Honorar des MVZ in der Zeit der Abwesenheit der zahnärztlichen Leiterin um 37.051,41 Euro gekürzt wird und beantragte, dass alle vom MVZ in dem Zeitraum erbrachten zahnärztlichen Leistungen sachlich-rechnerisch geprüft werden. Dies lehnte die beklagte KZV ab: Das MVZ habe auch 2021 durchgängig über eine zahnärztliche Leitung verfügt und daran sei die KZV gebunden. Aus der Anwendung des Mutterschutzgesetzes ergäben sich keine Auswirkungen auf statusbegründende Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Das MVZ hätte jederzeit einen Vertreter bestellen können Dagegen legte der Krankenkassenverband Klage ein. Das Sozialgericht gab der Klage statt, hob den Bescheid der KZV auf und verpflichtete sie, noch einmal über die Sache zu entscheiden: Die Richter sind der Ansicht, dass die vollständige Kürzung des Honorars in der Zeit der Abwesenheit der zahnärztlichen Leiterin berechtigt ist. Das Sozialgericht München begründet seine Entscheidung damit, dass das MVZ in dem Zeitraum der Abwesenheit der zahnärztlichen Leiterin gegen § 95 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB V verstoßen hat. Danach benötigt ein MVZ einen dort tätigen ärztlichen Leiter. Dies gilt auch für zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren. Nach dem Gesetzeswortlaut müsse ein MVZ damit per Definition eine zahnärztliche Leitung haben. Wenn es keine zahnärztliche Leitung gibt, sei dem MVZ gemäß § 95 Abs. 6 SGB V die Zulassung zu entziehen. Anders als beim Wegfall der Gründungsvoraussetzungen eines MVZ sehe der Gesetzgeber hier auch keine sechsmonatige Schonfrist vor. Auch dass das MVZ in dem Zeitraum des Fehlens einer ärztlichen Leitung statusrechtlich zugelassen war, ändert aus Sicht des Gerichts nichts an diesem Ergebnis: „Das Vorhandensein eines zahnärztlichen Leiters ist wie dargelegt konstitutiv für ein MVZ und dient insbesondere dem Schutz der Versicherten. Das MVZ hätte auch jederzeit einen Vertreter für die zahnärztliche Leitung bestellen können "und auch müssen, so dass kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht des MVZ auf Honorierung vorliegt“. ck Sozialgericht München Az.: S 49 KA 5037/23 Urteil vom 29. Februar 2024, veröffentlicht am 18. Mai 2024 „Das Vorhandensein eines zahnärztlichen Leiters ist konstitutiv für ein MVZ und dient insbesondere dem Schutz der Versicherten“, heißt es in dem Urteil. Foto: onephoto_stock.adobe.com

24 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Goldguss-Teilkronen versus Keramikinlays/ -onlays – was hält länger? Elmar Hellwig Man geht heute davon aus, dass für die Restauration größerer Defekte – auch nach endodontischer Therapie – direkte, adhäsiv befestigte Kompositrestaurationen geeignet sind, insbesondere wenn dabei die Höcker endodontisch behandelter Zähne ersetzt werden. In mehreren klinischen Untersuchungen konnte jedoch gezeigt werden, dass die Versagensrate für direkte Restaurationen mit der Defektgröße zunimmt. Insofern bieten sich hier indirekt hergestellte Keramikrestaurationen als Alternative an. Die Frage ist dabei, ob deren klinische Haltbarkeit mit der von Goldteilkronen vergleichbar ist. Große Seitenzahndefekte wurden früher üblicherweise mit Teilkronen aus Gold restauriert. Insbesondere endodontisch behandelte Seitenzähne konnten so vor Frakturen geschützt werden. Goldteilkronen werden heute jedoch häufig aus ästhetischen Gründen abgelehnt, obwohl sie (bei richtiger Anfertigung) den behandelten Zahn sehr gut vor Kaukraft-bedingten Frakturen schützen. Außerdem ist die Präparation im Vergleich zu Vollkronen sehr zahnsubstanzschonend und die Restaurationen sind ausgesprochen biokompatibel. Das gilt auch für Keramikrestaurationen. Dabei gilt es allerdings bestimmte Präparationsrichtlinien zu beachten. So können adhäsive und kohäsive Frakturen die Lebensdauer von Keramikrestaurationen begrenzen. Die Dicke der Keramik spielt dabei zum Beispiel eine Rolle (mindestens 1,5 mm). Bei endodontisch behandelten Zähnen sollte zudem die Wandstärke der Höckerwände 2 mm nicht unterschreiten. Zudem sollte die Keramik adäquat verarbeitet sein, um Rissausbildung im Material zu verhindern. Die Lebensdauer von Gold- und Keramikrestaurationen ist natürlich auch von anderen Faktoren, zum Beispiel der Entstehung von Sekundärkaries, abhängig. Klinische Kurzzeitstudien zeigen, dass beide Restaurationsarten eine ähnliche Überlebensrate aufweisen. Studiendesign Das Ziel der hier zusammengefassten retrospektiven Langzeitstudie war es, zm114 Nr. 13, 01.07.2024, (1106) Gold-Teilkrone Fotos: Ralf Krug Keramik-Teilkrone

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