Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 14

14 | PRAXIS NEUES GESETZ VERSCHÄRFT STRAFTATBESTAND Frankreich bestraft Gewalt gegen Ärzte rigoros Auch in Frankreich häufen sich körperliche und verbale Übergriffe auf das Gesundheitspersonal: Endlich kommt nun ein Gesetz, das die Sanktionen verschärft und den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Der Text wurde am 14. März in erster Lesung von der Nationalversammlung einstimmig verabschiedet. Mit dem Vorschlag will die Regierung den im September 2023 vorgelegten nationalen Plan zur Sicherheit von Gesundheitsfachkräften in ein Gesetz gießen – das heißt im Strafgesetzbuch die Strafen für Gewalttäter gegen Ärzte und ihre Teams verschärfen sowie um den Straftatbestand der Beleidigung erweitern. Die Regelungen gelten auch für Gesundheitseinrichtungen und Labore. Derzeit wird das Gesetz vom Senat gelesen. Keine Nachsicht gegenüber Gewalttätern Das Gesetz besteht aus drei Hauptartikeln: Artikel 1 erhöht die Strafen für Gewalt gegen das Personal von Gesundheitseinrichtungen. Angriffe, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Tagen führen, werden mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldbuße von 75.000 Euro bestraft. Attacken, die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, werden mit drei Jahren Freiheitsstrafe und 45.000 Euro Geldbuße sanktioniert. Erhöht werden auch die Strafen für den Diebstahl medizinischer Ausrüstung in einer Gesundheitseinrichtung: Darauf stehen künftig eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Geldbuße von 75.000 Euro. Artikel 2 weitet die Straftat der Beleidigung auf alle Mitarbeitenden von Gesundheitseinrichtungen und freiberufliche Angehörige der Gesundheitsberufe aus. Beleidigungen werden dabei mit einer Geldstrafe von 7.500 Euro geahndet. Artikel 3 ermöglicht dem Arbeitgeber, im Fall von Gewalt oder Drohungen gegen einen seiner Angestellten mit dessen Einverständnis als Nebenkläger aufzutreten und Strafanzeige zu erstatten. Auf Vorschlag der Regierung stellten die Abgeordneten klar, dass in einem Dekret festgelegt werden muss, welche Organisation befugt ist, eine entsprechende Beschwerde für betroffene Freiberufler einzureichen. Beleidigungen, Belästigungen, Gewalt, Morddrohungen ... Derzeit werden Drohungen und körperliche oder verbale Angriffe gegen das Gesundheitspersonal bereits mit drei Jahren Haft und 45.000 Euro Geldstrafe geahndet, Todes- und Morddrohungen mit fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. In Frankreich werden täglich etwa 65 stationär oder ambulant tätige Gesundheitsberuflerinnen und Gesundheitsberufler Opfer verbaler oder körperlicher Angriffe am Arbeitsplatz. So wurde im Juni 2023 eine Zahnarzthelferin in einer Praxis in der Bretagne von einem Patienten angefahren. Im nordostfranzösischen Reims starb eine Krankenpflegerin in einem Krankenhaus nach einer Messerattacke. Im Jahr davor erschütterte der Messerangriff auf einen Zahnarzt und seine AssistenFoto: aldorado_stock.adobe.com zm114 Nr. 14, 16.07.2024, (1188) WELTWEIT 38 PROZENT IM GESUNDHEITSBEREICH ERLEBEN KÖRPERLICHE GEWALT Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2022 werden 38 Prozent der Gesundheitsfachkräfte weltweit im Laufe ihrer Karriere Opfer körperlicher Gewalt. Vor allem Pflegekräfte, Personal, das direkt an der Patientenversorgung beteiligt ist, sowie Mitarbeiter der Notaufnahme und Sanitäter sind gefährdet.

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