MEDIZIN | 19 Xylit, häufig auch als „Birkenzucker“ bezeichnet, ist ein „Zuckeralkohol“, der als kalorienarmer Süßstoff Lebensmitteln und Getränken zugesetzt wird. In der Lebensmittelindustrie wird Xylit geschätzt, weil es die Textur, die Feuchtigkeit und die Haltbarkeit von Produkten verbessert, ohne einen Nachgeschmack zu hinterlassen. Foto: mnimage - stock.adobe.com zm114 Nr. 14, 16.07.2024, (1193) BEI SÜẞSTOFF(KOMBINATION)EN HERRSCHT GROẞER FORSCHUNGSBEDARF Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gab anlässlich der Studienergebnisse bisher keine neue Bewertung für Xylit heraus. Die jüngste Stellungnahme stammt aus dem Februar 2023 und bildet den Forschungsstand vom 23. September 2019 ab. Sie kommt zu dem Schluss, die „Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung – allerdings ist die Studienlage unzureichend“. Die aktuelle Datenlage zur gesundheitlichen Wirkung von Süßstoffen reicht aus Sicht der Behörde nicht aus, um eine abschließende gesundheitliche Risikobewertung vorzunehmen. Der Grund: Die bis September 2019 vorliegenden epidemiologischen Studien betrachteten ausschließlich die Süßstoffexposition aus Light-Getränken. „Die tatsächliche Exposition könnte aber wesentlich höher sein, da einzelne Süßstoffe sowie Kombinationen aus verschiedenen Süßstoffen auch in Fertigprodukten und Kosmetika (etwa Zahnpasta) verwendet werden“, schreibt das BfR. Da derzeit hauptsächlich Studien zu einzelnen Süßstoffen vorliegen, bestehe auch Forschungsbedarf zu den gesundheitlichen Wirkungen von Süßstoffkombinationen. Die BfR-Bewertung konzentrierte sich auf diejenigen Süßungsmittel, die nicht zu den zuckerähnlichen Zuckeraustauschstoffen wie zum Beispiel Xylit und Erythrit gehören. Sofern aus den ausgewerteten Humanstudien hervorgehe, welche Stoffe im Einzelnen verwendet wurden, liege der Fokus der Bewertung auf den fünf synthetischen Süßstoffen Sucralose, Aspartam, Saccharin, Cyclamat und Acesulfam K. In der Europäischen Union zugelassen sind derzeit 19 Süßungsmittel, darunter acht Zuckeraustauschstoffe: Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Polyglycitolsirup (E 964), Maltit (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967) und Erythrit (E 968). Chemisch betrachtet handelt es sich bei diesen Stoffen um Zuckeralkohole (Polyole). Vor ihrer Zulassung wurden alle Süßungsmittel als Teil der rund 300 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe von einem internationalen Expertengremium gesundheitlich bewertet. In unregelmäßigen Abständen werden die Stoffe von den zuständigen Gremien jeweils neu geprüft, allerdings nicht alle gleichzeitig, schreibt das BfR. Deshalb wurden Prioritäten festgelegt: „Die Süßungsmittel hatten dabei eine niedrige Priorität, sie waren gemäß EU-Verordnung bis Ende des Jahres 2020 neu zu bewerten", allerdings wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit inzwischen längere Fristen eingeräumt. Das Zwischenfazit des BfR lautet darum, dass die Datenlage uneinheitlich und für einige betrachtete Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Kinder und Schwangere sowie für bestimmte gesundheitliche Aspekte) sehr begrenzt ist. „Hieraus ergibt sich weiterer Forschungsbedarf, um fundierte Schlussfolgerungen, insbesondere zu langfristigen Auswirkungen von Süßungsmitteln für verschiedene Bevölkerungsgruppen, ableiten zu können.“
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