Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

16 | POLITIK THÜRINGEN, SACHSEN UND BRANDENBURG Zur Wahl steht auch die Versorgung Im September werden in Thüringen, Sachsen und Brandenburg neue Parlamente gewählt. Wie viel wissen die Fraktionen der Parteien über die Situation der Zahnärzteschaft vor Ort? Und welche Ideen haben sie, um die zahnärztliche Versorgung langfristig zu garantieren? Wir haben nachgefragt. Am 1. September stehen die Wahlen in Thüringen und Sachsen an, in Brandenburg am 22. September. Was die zahnärztliche Versorgungslage angeht, stehen alle drei Bundesländer vor ähnlichen Herausforderungen: Während rein rechnerisch noch keine Unterversorgung vorliegt, lässt die demografische Entwicklung, vor allem die Altersstruktur der Niedergelassenen, künftige Engpässe erwarten. In Sachsen beispielsweise liegt das Durchschnittsalter der Praxisinhaber nach Angaben der dortigen KZV bei 54 Jahren und nur etwa jeder dritte findet eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. In Thüringen schlossen im vergangenen Jahr 97 Praxen, nur 30 davon wurden übernommen. Die KZV im Land Brandenburg (KZVLB) rechnet damit, dass in den kommenden sieben Jahren rund 40 Prozent der heute praktizierenden 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ruhestand gehen – nur jede zweite Praxis werde wohl weitergeführt, lautet die Prognose. Wir haben die Parteien in den Bundesländern und zusätzlich das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eingeladen, ihre Ideen für die flächendeckende Sicherung der zahnärztlichen Versorgung zu teilen. Wie hält man den Nachwuchs im Bundesland? Die Rückmeldungen zeigen, dass viele Themen, die den Berufsstand bewegen, den Parteien bekannt sind. Das kann Dr. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, bestätigen. Er ist mit der Zusammenarbeit mit der sächsischen Staatsregierung in der vergangenen Legislaturperiode grundsätzlich zufrieden. „Die Politik nimmt uns wahr, hört uns zu und verspricht Unterstützung. In der neuen Legislatur kommt es darauf an, diesen Willen zeitnah umzusetzen. Geredet wurde genug, jetzt müssen Taten folgen“, so Breyer. Beispiel zahnärztlicher Nachwuchs: Hier scheinen die Parteien inzwischen erkannt zu haben, dass man früh beginnen muss, Fachkräfte für die Versorgung im Land zu gewinnen, etwa durch einen Ausbau von Studienkapazitäten. Idealerweise sollte damit eine Landeszahnarztquote – also die Verpflichtung, nach dem Studium für eine gewisse Zeit im Land zu bleiben – einhergehen. In Thüringen, wo ein Bündnis aus Linke, SPD und Grünen regiert, ist die „Land(zahn)arztquote“ seit Juli 2024 Realität. Dabei wurde gesetzlich festgelegt, dass über eine Vorabquote Zahnmedizinstudienplätze in Thüringen an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss mindestens zehn Jahre zu bleiben. Aus Sicht von Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, ist das jedoch nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. „Wie ihre Vorgänger hat es auch die rot-rot-grüne Landesregierung sträflich vernachlässigt, die Voraussetzungen für das Studium der Zahnmedizin an der Universität Jena nachhaltig und attraktiv auszubauen“, berichtet Junge. „In der nächsten Regierung muss deshalb zur Chefsache werden, bis spätestens 2029 eine moderne Universitätszahnklinik zu errichten und die Zahl der dortigen Studienplätze deutlich zu erhöhen.“ In Sachsen mahnt die Zahnärzteschaft eine Zahnarztquote bei der Vergabe von Studienplätzen an. „Wir stehen zur Landarztquote für mehr medizinisches Personal in ländlichen Regionen“, antFoto: snapshot-photography/T.Seeliger - stock.adobe.com zm114 Nr. 15-16, 16.08.2024, (1274)

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