Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

20 | POLITIK AUSNAHMEREGELUNG DER EU-KOMMISSION Nordirische Zahnärzte dürfen weiter Amalgam verwenden Die Europäische Kommission hat einer Ausnahmeregelung für Nordirland von der neuen EU-Amalgamverordnung zugestimmt: Nordirische Zahnärzte dürfen demnach bis Ende 2034 weiterhin Amalgam verwenden. Zahnärzte in Nordirland dürfen „bis Ende 2034 beziehungsweise bis zu dem vom Vereinigten Königreich unterzeichneten Datum im Minamata-Übereinkommen – je nachdem, was früher eintritt“ – weiterhin Amalgam verwenden, meldete das nordirische Gesundheitsministerium am 19. Juli. Die EU-Kommission hatte die Ausnahmeregelung am selben Tag kurz zuvor bekanntgegeben. Speziell für Nordirland wurde somit eine Ausnahmeregelung durchgesetzt – statt eines direkten Amalgamverbots gemäß der EU-Verordnung 2024/1849. Nach dem sogenannten Windsor-Abkommen unterliegt Nordirland nach dem Brexit eigentlich weiterhin den EU-Regelungen – wie dem Amalgamverbot, das EU-weit ab 2025 in Kraft tritt. Der nordirische Gesundheitsminister Mike Nesbitt begrüßte die Verlängerung: „Die Sicherstellung einer Ausnahmeregelung hatte für das Ministerium angesichts der Auswirkungen, die das Amalgamverbot auf Patienten und Zahnärzte gehabt hätte, Priorität." Nun könne die schrittweise Abschaffung von Zahnamalgam in den kommenden Jahren viel planmäßiger erfolgen. Die Vereinbarung mit der EU ist laut Nesbitt an eine Reihe von Forderungen geknüpft, die die Berichterstattung und den Nachweis kontinuierlicher Fortschritte bei der Verringerung des Einsatzes von Amalgam betreffen, darunter eine Aktualisierung des Plans für Nordirland zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam. „Die Bedingungen werden als erfüllbar angesehen und stehen im Einklang mit den längerfristigen politischen Zielen des Gesundheitsministeriums zur Verwendung von Amalgam“, heißt es aus seinem Ministerium. „Ein Verbot ab 2025 hätte die Zahnmedizin zerstört“ Auch die British Dental Association (BDA) Nordirland drückte ihre Erleichterung aus: „Mit diesem Schritt konnte ein Verbot der Verwendung von Quecksilberfüllungen in der Zahnmedizin ab dem 1. Januar 2025 abgewendet werden“, teilte sie mit. „Für die Zahnmedizin als Berufsstand ist es ein Trost, dass ihre Stimme auf höchster Regierungsebene gehört wird und im Rahmen der Beziehungen zwischen Nordirland, dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union prioritär behandelt wird.“ Und wie wird die Ausnahmeregelung begründet? Schon im Januar hatte die BDA Nordirland Alarm geschlagen, als das Europäische Parlament für einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 stimmte. Dabei galt die Standardposition, dass ein Verbot gemäß dem NI-Protokoll auch in NordFoto: Kobrinphoto-stock.adobe.com zm114 Nr. 15-16, 16.08.2024, (1278)

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