Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

POLITIK | 21 irland unmittelbar gelten würde. Im März legte der Verband nach und wies darauf hin, dass ein solcher Schritt zur Zerstörung der NHS-Zahnmedizin in Nordirland führen würde. In einer Umfrage, die die BDA in dem Zusammenhang dem Stormonts Windsor Framework Democratic Scrutiny Committee vorgelegt hatte, warnte sie davor, dass demnach 92 Prozent der Zahnärzte im Fall eines Amalgamverbots den Umfang von NHS-Behandlungen in ihrer Praxis reduzieren würden. Genauso viele hatten gesagt, ein solches Verbot würde die Kosten für NHS-Behandlungen in ihrer Praxis erhöhen, und 91 Prozent angegeben, dass sich die Aufwendungen gerade auf Patienten mit höheren Bedarfen niederschlagen würden. 88 Prozent waren sicher, dass ihre Praxis in der Folge ihr NHS-Engagement runterfahren oder ganz beenden würde. „Dieser Aufschub ist ein Hoffnungsschimmer“ „Ein Verbot von Zahnamalgam im Jahr 2025 hätte die NHS-Zahnmedizin in Nordirland auslöschen können", betonte die Vorsitzende des Ausschusses für Zahnarztpraxen in Nordirland der BDA, Ciara Gallagher. „Wir haben Alarm geschlagen und mit aller Kraft für eine praktikable Lösung gekämpft. Dieser Aufschub ist ein Hoffnungsschimmer für einen Dienst, der am Boden liegt und keinen weiteren finanziellen Druck hätte ertragen können.“ Nordirland habe jetzt etwas Spielraum, dennoch dürften die britische und die nordirische Regierung nicht nachlassen, wenn es darum geht, einen nahtlosen Übergang zu einer amalgamfreien Zahnmedizin zu schaffen. Gallagher: „Wenn Amalgam endlich der Stecker gezogen wird, muss Nordirland eine gesündere Bevölkerung und eine nachhaltigere Versorgung haben. Andernfalls ist diese zehnjährige Ausnahmeregelung nur ein Aufschub der Vollstreckung für die NHS-Zahnmedizin.“ „Um für Nordirland eine maßgeschneiderte Regelung für Dentalamalgam zu erreichen, waren enorme Anstrengungen seitens des Berufsstands und seiner Vertreter erforderlich“, hält die BDA fest. „Jetzt fordern wir die Behörden dringend auf, ihre Präventionsinitiativen konsequent umzusetzen, die zahnärztliche Versorgung zu reformieren und neuen Behandlungsmaterialien und -techniken einen größeren Stellenwert einzuräumen.“ ck Nordirland und der Rest des Vereinigten Königreichs haben die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Um die besonderen Probleme einer Landgrenze zwischen Großbritannien und der EU zu lösen, wurde das Windsor-Abkommen (Kasten) ausgehandelt, das im Oktober 2023 in Kraft trat. Infolgedessen gelten in dem Territorium weiterhin die Bedingungen des EU-Binnenmarkts. zm114 Nr. 15-16, 16.08.2024, (1279) DAS WINDSOR FRAMEWORK DEMOCRATIC SCRUTINY COMMITTEE Das Windsor-Abkommen gewährt Nordirland nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs freien Handelszugang sowohl zum EU-Binnenmarkt als auch zum britischen Markt und stattet das nordirische Parlament mit einem Vetorecht gegen neue EU-Regeln aus. Das Windsor Framework Democratic Scrutiny Committee (WFDSC) ist ein ständiger Ausschuss der Northern Ireland Assembly, der 1998 eingerichtet wurde, um neue EU-Rechtsakte zu überwachen und zu prüfen. Dem WFDSC kommt daher eine wichtige Rolle bei der Brexit-Kontrolle zu. DAS STEHT IN DER AUSNAHMEREGELUNG „Die Verwendung von Dentalmalgam bei Zahnbehandlungen in Nordirland für Patienten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich stellt weder ein Risiko für die Integrität des Binnenmarkts der Union noch für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt in der Union dar, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Einfuhr von Dentalamalgam aus Drittländern nach Nordirland zur Verwendung bei der zahnärztlichen Behandlung von Patienten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich erfolgt gemäß den besonderen Bedingungen dieser Bekanntmachung; n die Ausfuhr von Dentalamalgam aus Nordirland in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs ist gemäß [...] den Änderungen der Verordnung (EU) 2017/852 ist verboten; n die Herstellung von Dentalamalgam in Nordirland [... ] ist ab dem 1. Juli 2026 verboten. Aus diesem Grund und so lange das Vereinigte Königreich in Nordirland diese Bedingungen erfüllt, ist die Kommission der Auffassung, dass Dentalamalgam in Nordirland zur zahnärztlichen Behandlung von Patienten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich verwendet werden darf und dass zu diesem Zweck bis zum 31. Dezember 2034 oder bis zu dem im Rahmen des Minamata-Übereinkommens vereinbarten Zeitpunkt weiterhin Dentalamalgam von außerhalb der Union eingeführt werden darf, je nachdem, was früher eintritt. Die Kommission wird die Anwendung der mit der Verordnung (EU) 2024/1849 in Nordirland eingeführten Änderungen, auch im Hinblick auf diese Bekanntmachung, fortlaufend überwachen und auf der Grundlage entscheiden, ob diese Regelung beibehalten werden soll." Auszug aus der Bekanntmachung der EU-Kommission vom 19. Juli 2024 (Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber in Bezug auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsbeschränkungen unterliegen, in das Vereinigte Königreich und in das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland (C/2024/4675))

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