Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

PRAXIS | 75 oder auch gar nicht verkäuflich ist. Diese Einschätzung wird von den Inhaberinnen und Inhabern nicht immer gut aufgenommen. Wir versuchen dann aber trotzdem zu unterstützen und besprechen zum Beispiel, ob man den nicht erzielbaren Verkaufspreis stattdessen durch eine verlängerte Berufsausübung erwirtschaften kann.“ Wenn Zahnarzt-Eltern und -Kinder unterschiedlich ticken Behutsames Vorgehen ist aus ihrer Erfahrung ebenfalls gefragt, wenn Eltern ihre Praxis nur schrittweise an ihre Kinder abgeben möchten: „In solchen Gesprächen erkennen wir als Praxislotsen oft eher als die Eltern, wenn die Kinder lieber ohne eine gemeinsame Übergangszeit starten möchten. Oder dass sie in Wahrheit kein oder noch kein Interesse an einer Übernahme haben und eine Anstellung vorziehen. In solchen Fällen versuchen wir, unsere Beobachtung zur Sprache zu bringen und eine Diskussion anzustoßen.“ Zahnärztinnen und Zahnärzte können mit den Praxislotsen auch eine Veränderung ihrer Berufsausübungsform besprechen. Etwa wenn aus einer Gemeinschaftspraxis eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) werden soll oder umgekehrt. Auch besondere Konstellationen beim Übergang der Inhaberschaft können ein Thema sein. „Wir hatten einen Fall, bei dem ein übernahmewilliger Zahnarzt als Angestellter in die betreffende Praxis gekommen ist“, erzählt Ariza. „Der Inhaber und er legten einen Zeitpunkt fest, zu dem sie die Rollen tauschen. Ab diesem Datum arbeitete der alte Chef als Angestellter weiter. So ein Modell funktioniert nur, wenn jemand die Führung tatsächlich abgeben kann. Das hatten wir in unserem Beratungsgespräch zum Thema gemacht und es lief dann tatsächlich gut.“ Auch die KZV selbst profitiert von der Beratung Die KZV selbst kann durch die Lotsen für die Niederlassung werben und den Prozess erleichtern, indem sie die Angst vor einer Niederlassung abbaut. Außerdem ermöglichen die Kontakte den Aufbau eines Netzwerks, das auf kurzem Weg Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammenbringen kann, die ihre Praxis abgeben wollen oder auf der Suche nach einem Objekt sind. Hier vermitteln die Praxislotsen immer wieder Kontakte. „Es ist ja so, dass nicht alle ihren Abgabewunsch frühzeitig durch den Eintrag in eine entsprechende Börseöffentlich machen“, gibt Ariza zu bedenken. „Das kann nämlich dazu führen, dass man Mitarbeitende verliert, denen diese Perspektive zu unsicher erscheint. Über die Praxislotsen finden sie trotzdem zueinander – und Praxisstandorte bleiben erhalten.“ sth zm114 Nr. 15-16, 16.08.2024, (1333) Die Praxislotsen der KZVLB (v.l.n.r.): Steuerberater Frank Pfeilsticker, die Leiterin der Abteilung Zulassung der KZVLB, Christiane Ariza, der Vorsitzende des PraxislotsenBeratungsteams, Zahnarzt Dr. Björn Claessen, und Finanzberaterin Theresa Andres AUCH DIE KAMMER BERÄT Neben der KZVLB können Zahnärztinnen und Zahnärzte die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) ansprechen, wenn sie ihre Praxis abgeben möchten beziehungsweise eine Niederlassung in Erwägung ziehen. Das Angebot der Kammer heißt „Treffpunkt ZA-Praxis – für Neustarter und Abgeber“. Die Beratungen finden immer mittwochs in den Räumen der LZÄKB in Cottbus statt. Weitere Infos: service.lzkb.de/treffpunkt-zap-fuer-neustarter-und-abgeber/ Foto: KZVLB

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