Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

PRAXIS/BEKANNTMACHUNG | 73 öfter zum Zahnarzt gehen, könnte das dazu beitragen, unbehandelte Karies und Ungleichheiten in der Mundgesundheit bei benachteiligten Gruppen zu verringern. „Da Kinder aus allen Gesellschaftsschichten zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, dachten wir, wir könnten diesen Umstand nutzen“, sagte Studienleiterin Prof. Suchitra Nelson, Epidemiologin und stellvertretende Dekanin der zahnmedizinischen Fakultät der Case Western Reserve University in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio. „Denn indem sich die Kinderärzte um die Zahn- und Mundgesundheit kümmern, vermitteln wir den Eltern ein starkes Signal, wie wichtig es ist, regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen.“ Für die Studie boten Nelson und ihr Team 63 Kinderärzten Schulungen und Fertigkeiten im Bereich der Mundgesundheit an. Dazu gehörten das Suchen nach weißen oder braunen Flecken auf den Zähnen der Kinder, das Notieren von Befunden in der elektronischen Gesundheitsakte, das Ausstellen einer Überweisung an einen Zahnarzt und Gespräche mit den Eltern über Mundgesundheit. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte erhielten außerdem eine Liste mit örtlichen Zahnärzten, die den Krankenversicherer Medicaid akzeptierten und an die sie Familien überweisen konnten. Im Rahmen der Studie wurden 1.023 Medicaid-versicherte Kinder und ihre Eltern drei Jahre lang begleitet. Etwa die Hälfte der Kinder erhielt einen typischen ärztlichen Vorsorgetermin und die andere Hälfte in diesem Rahmen die Zahngesundheitsintervention. Die Studie bestätigt Einfluss von Kinderärzten Bis zum Kontrollbesuch im dritten Jahr hatten 52 Prozent der Kinder in der Interventionsgruppe einen Zahnarzt aufgesucht, verglichen mit 43 Prozent in der Kontrollgruppe. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder in der Interventionsgruppe zum Zahnarzt gingen, 34 Prozent höher war als bei den Kindern in der Kontrollgruppe. Am Ende der Studie hatte die Interventionsgruppe tendenziell weniger unbehandelte kariöse Zähne als die Kontrollgruppe . Die Studie folgte auf eine Erklärung der US Preventative Task Force (USPTF) aus dem Jahr 2023, in der festgestellt wurde, dass es keine Beweise dafür gebe, dass der Nutzen der Mundgesundheitspflege bei Kinderarztbesuchen für Kinder über 5 Jahren den Schaden überwiegt. Im Jahr 2021 kam die USPTF zu einem ähnlichen Schluss für Kinder unter 5 Jahren. „Diese jüngste Studie ist ein Beispiel, dass die Forschung notwendig ist, um den Wert der Integration von zahnärztlicher und medizinischer Versorgung zu belegen“, sagte Jennifer Webster-Cyriaque, stellvertretende Direktorin des NIDCR. „Durch die Verbindung dieser Disziplinen können Zahnärzte und Ärzte besser zusammenarbeiten, um alle Kinder zu erreichen, Unterschiede in der Zahngesundheit zu verringern und die allgemeine Gesundheit der Kinder zu verbessern.“ ck Nelson S, Albert JM, Selvaraj D, et al. Multilevel Interventions and Dental Attendance in Pediatric Primary Care: A Cluster Randomized Clinical Trial. JAMA Netw Open. 2024;7(7):e2418217. doi:10.1001/jamanetworkopen.2024.18217 zm114 Nr. 17, 01.09.2024, (1435) Vorläufige Tagesordnung für die 5. Vertreterversammlung der KZBV am 6. und 7. November 2024 in 53227 Bonn, Am Bonner Bogen 1, Kameha Grand Hotel Bonn, Raum „Kameha Universal“ Beginn: Mittwoch, 06. 11. 2024, 13:00 Uhr Fortsetzung: Donnerstag, 07. 11. 2024, 09:15 Uhr 1. Eröffnung der Vertreterversammlung 2. Grußworte 3. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung 4. Fragestunde 5. Bericht des Vorstandes 6. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 7. Aktionsplan „Sicherstellung der Versorgung“ 8. Nachwuchsförderung 9. GKV-FinStG-Kampagne a) Sachstand und Fortsetzung in 2025 b) Finanzierung über einen Sonderbeitrag 10. Bericht des Datenkoordinationsausschusses 11. Jahresabschlussbericht 2023: a) Bericht des Kassenprüfungsausschusses und Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 b) Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2023 12. Bericht über den aufgestellten Haushaltsplan für das Jahr 2025 und Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 13. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der KZBV zur Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung zum 31.12.2024 14. Verschiedenes

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