Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

POLITIK | 29 Foto: yoshitaka – stock.adobe.com Zahnarztpraxen hinsichtlich ihres Terminmanagements sowie die Häufigkeit ihres Einsatzes und ihrer Anwendung zu ermitteln und ihre Wirkung zu analysieren. Darüber hinaus sollen Einblicke in das Verhalten der Patientinnen und Patienten ermöglicht und eventuelle Probleme (wie etwa nicht wahrgenommene Termine) aufgedeckt werden. Gefragt wird etwa nach den verschiedenen Möglichkeiten der Terminvergabe in der Praxis, Methoden zur Terminerinnerung, Verwaltung der Termine oder Erinnerung an Kontrolltermine. Gefragt wird auch, wie hoch der Anteil an Terminverschiebungen oder -absagen in der Praxis ist, welche Konsequenzen die Absagen haben oder welche Maßnahmenergriffen werden, um den Anteil abgesagter Termine zu reduzieren. Online-Teilnahme wird ausgebaut Das ZäPP setzt weiterhin verstärkt auf einen Online-Fragebogen, berichtet die KZBV weiter. Alle Praxen, die in den Jahren 2022 und 2023 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten zu ihrem Zi-Account. Im Zi-Account befindet sich neben den Erhebungsunterlagen – nach Abschluss der Befragung – auch das individuelle Berichtsportal für die Teilnehmer mit Vergleichsstatistiken. Das Online-Verfahren ist nach Angaben der KZBV nicht nur umweltfreundlicher und günstiger, sondern die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann den Fragebogen zur gleichen Zeit wie der Steuerberater ausfüllen. Die dazugehörizm114 Nr. 18, 16.09.2024, (1495) WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt, stellt die KZBV heraus. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung sei das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und -verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führe das Zi Befragungen für die Zahnärzte, Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich. Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/ zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den zm (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

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