POLITIK | 57 die Haushalte der Kassen einnahmenseitig weiter.“ Die IKKen hätten bereits ihre Positionen zu einnahmen- und ausgabenseitigen Finanzierungslösungen vorgelegt. So könne etwa die Einnahmebasis der GKV durch eine Beteiligung der GKV an Lenkungssteuern, wie etwa Tabak-, Alkohol-, Cannabisoder Zuckersteuer verbreitert werden, schlug er vor. Und: „Beitragsgelder sind keine Notgroschen für das Regierungsportemonnaie.“ Die Innungskrankenkassen kritisierten vor der Presse in Berlin, dass die Politik sich zum Stopfen von Finanzlöchern an den Finanzreserven der Kassen beziehungsweise am Gesundheitsfonds bedienten und in steigendem Maße gesamtgesellschaftliche Kosten auf die Solidargemeinschaft abwälze. Allein die Unterfinanzierung der auf die GKV übertragenen Aufgabe der Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Beziehenden reiße pro Jahr eine Lücke von neun Milliarden Euro in die Haushalte der GKV, hieß es. Und im geplanten Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) sollten über den Zeitraum von zehn Jahren 50 Milliarden Euro von Bund und Ländern zum Umbau und zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft eingesetzt werden. Der Bund wolle sich aber seinen Teil über den Gesundheitsfonds finanzieren lassen. Ein Stopp von inflationär beanspruchten Leistungen Die Kosten- und Beitragsspirale könne nur gestoppt werden, wenn auch die oft inflationäre Inanspruchnahme von Leistungen künftig besser gesteuert werde, führte Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstandsvorsitzender der IKK Südwest, an. Diese führe Jahr für Jahr zu teils hohen und vermeidbaren Kosten für die GKV. Hierzu brauche es auch mehr Gesundheitskompetenz innerhalb der Bevölkerung, so Loth. Dann ziehen die Kassen vor das Verfassungsgericht? Der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts Schlegel sprach sich dafür aus, dass Krankenkassen auch befugt sein müssten, vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen prüfen zu lassen, wenn eine mögliche Zweckentfremdung von Beitragsmitteln im Raum stehe. Die besondere Stellung der Träger der Sozialversicherung als Treuhänder ihrer Mitglieder sollte seiner Meinung nach klar herausgestellt werden. „Es ist angesichts der heutigen Bedeutung der Sozialversicherung, ihres Finanzvolumens und nicht zuletzt ihrer Funktion als ‚Garant des sozialen Friedens‘ in Deutschland, nicht mehr angemessen, im Selbstverwaltungsgrundsatz lediglich eine innerstaatliche Organisationsform der Dezentralisation zu erblicken“, so Schlegel. Auch zur Demokratieförderung und -stärkung sei das Prinzip der Selbstverwaltung grundgesetzlich zu verankern, sagte er – und verwies darauf, dass es bei Universitäten und Rundfunkanstalten anerkannt sei, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können. Das sollte auch für Krankenkassen gelten. pr zm114 Nr. 18, 16.09.2024, (1523) GKV-BEITRÄGE SOLLTEN ZWECKGEBUNDEN SEIN Für den IKK e.V. hat forsa eine repräsentative Befragung zur Gesundheitspolitik durchgeführt. Wie im vergangenen Jahr sind 57 Prozent der Versicherten damit (sehr) unzufrieden. Die größten Schwierigkeiten bereiten ihnen lange Wartezeiten auf Arzttermine (85 Prozent) und der Mangel an Gesundheitsfachkräften (79 Prozent). Mehr als die Hälfte der Befragten sieht in der Notfallversorgung große Probleme, knapp die Hälfte in steigenden oder zu hohen GKV-Beitragssätzen. Zwei Drittel meinen, die GKV-Beiträge sollten zweckgebunden sein und ausschließlich für Versichertenleistungen verwendet werden. Forsa befragte vom 18. bis zum 28. Juli 1.003 GKV-Versicherte ab 18 Jahren. NEWSLETTER SCANME Einsparanalyse vereinbaren:
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