32 | POLITIK ANERKENNUNG UKRAINISCHER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Einfach zu viel Bürokratie! Seit Beginn des Krieges in der Ukraine warten mehr als 1.400 geflüchtete Ärztinnen und Ärzte auf ihre Zulassung in Deutschland – obwohl sie hierzulande dringend in der Versorgung gebraucht werden. Größtes Hemmnis: die Bürokratie. Die Bundesregierung plant jetzt Erleichterungen, damit Ukrainer ihre ärztlichen Ausbildungen bei uns abschließen können. Die Approbation ist beantragt, doch die Warteschleife ist lang: Laut einer Umfrage der Welt am Sonntag aus August haben seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 mindestens 1.674 geflüchtete ukrainische Ärzte einen Antrag auf Approbation gestellt, um in Deutschland praktizieren zu dürfen. 187 Anträge sind bisher bewilligt worden, 1.402 befinden sich noch in Bearbeitung. Das Blatt hatte bei den Ämtern aller Bundesländer nachgefragt. Die Zahlen basieren demnach auf Rückmeldungen aus 14 Bundesländern, Bremen und Hessen konnten nur unvollständige Daten liefern. Doch nicht nur für ukrainische Ärztinnen und Ärzte, auch für Antragstellende aus anderen Ländern außerhalb der EU sind die Wartezeiten dem Bericht zufolge lang: Von der Antragstellung bis zur Bewilligung vergingen typischerweise 15 Monate bis zu drei Jahre. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist halt sehr zeitaufwendig Für Ärztinnen und Ärzte, die nicht aus der EU kommen, gibt es zwei Verfahren, um in Deutschland eine Zulassung zu erhalten. Entweder werden Urkunden und Zeugnisse nach Aktenlage mittels einer Gleichwertigkeitsprüfung geprüft – was in der Regel etwa vier Monate dauert. Wenn die vorgelegten Dokumente nicht ausreichen, ist eine Kenntnisprüfung notwendig. Dann müssen die Bewerber ihr medizinisches Wissen mündlich unter Beweis stellen. Dieses Verfahren dauert etwa sechs Monate. Hinzu kommt bei beiden Wegen ein Fachsprachentest. Viele Anwärter berichten jedoch von viel längeren Wartezeiten zwischen Antragstellung Ärztinnen und Ärzte, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, müssen bis zur Anerkennung ihrer Approbation lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Foto: polack – stock.adobe.com zm114 Nr. 19, 01.10.2024, (1598)
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