70 | POLITIK IW-STUDIE KOMMT FÜR 2023 AUF REKORDSUMME Lohnfortzahlung kostete Arbeitgeber über 76 Milliarden Euro Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben Arbeitgeber vergangenes Jahr 76,7 Milliarden Euro an Lohnfortzahlung für ihre erkrankten Beschäftigten gezahlt. Damit haben sich die Kosten innerhalb von 14 Jahren verdoppelt. Wie IW-Autor Dr. Jochen Pimpertz betont, ließen der hohe Beschäftigungsstand, Lohnerhöhungen und nicht zuletzt der unverändert hohe Krankenstand auch für das laufende Jahr keine Trendumkehr erwarten. 2023 mussten die Arbeitgeber 64,9 Milliarden Euro an Bruttolohn für ihre erkrankten Mitarbeiter aufbringen, hinzu kamen weitere 11,9 Milliarden Euro für ihren Anteil an der Sozialversicherung. „Mit insgesamt 76,7 Milliarden Euro haben sich die Arbeitgeberaufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall damit binnen 14 Jahren nominal mehr als verdoppelt“, resümiert Ökonom Pimpertz. Diese Entwicklung hat viele Ursachen: Zunächst steigen die Aufwendungen schon deshalb, weil die Bruttogehälter mit den jährlichen Tariferhöhungen wachsen – laut Statistischem Bundesamt im gleichen Zeitraum jedoch nur um 47 Prozent. Dazu kommt der Beschäftigungsaufbau: Seit 2010 steigt nämlich auch die Zahl der Personen, die ein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Bliebe der Krankenstand konstant, würde allein die höhere Beschäftigtenzahl für steigende Krankenzahlen und extra Kosten Foto: Butch-stock.adobe.com zm114 Nr. 19, 01.10.2024, (1636) ZUR METHODIK Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfasst jedes Jahr das Sozialbudget und listet in dem Zusammenhang sämtliche Sozialleistungen auf. Darunter fallen auch die fortgezahlten Bruttolöhne, nicht aber die darauf fälligen Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese zusätzlichen Aufwendungen würden überschätzt, wollte man den Arbeitgeberanteil mit dem hälftigen Beitragssatz hochrechnen. Denn während Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen im Krankheitsfall weiter gezahlt werden, fallen darauf keine Sozialbeiträge an. Der beitragsfreie Anteil lässt sich jedoch mittels einer Heuristik näherungsweise schätzen, um sich den tatsächlichen Belastungen der Unternehmen anzunähern.
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