Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

POLITIK | 33 entstandene zusätzliche Finanzbedarf der GKV konnte von 2020 bis 2023 zu einem Teil durch ergänzende Steuerzuschüsse des Bundes und durch einen gesetzlich vorgesehenen Abbau der Finanzreserven der Krankenkassen in den Jahren 2021 und 2023 gedeckt werden.“ Die Differenz sei durch Beitragssteigerungen finanziert worden. Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitrag kletterte so von 0,9 Prozent im Jahr 2019 auf 1,6 Prozent im Jahr 2023 (siehe Abb. 1). Seit 2024 muss die GKV nun ohne zusätzliche Bundesmittel und Zuschüsse aus Krankenkassenreserven auskommen. Auch deshalb ist aus Sicht des IGES-Experten nicht davon auszugehen, dass sich die Finanzlage der GKV im zweiten Halbjahr entspannt. Für nächstes Jahr erwartet Ochmann weitere, deutliche Anstiege der Zusatzbeiträge, aktuell rechneten die Krankenkassen mit einem Plus von 0,5 bis 0,9 Prozentpunkten. Das Problem: Keiner will es bezahlen Vor Kurzem veröffentlichte das IGESInstitut im Auftrag der DAK-Gesundheit erneut eine Prognose zur GKVFinanzlage. Aus der Berechnung geht hervor, dass der Gesamtbeitrag der Sozialversicherung bis zum Jahr 2035 um 7,5 Beitragspunkte auf 48,6 Prozent steigen könnte. Auf die 73 Millionen Versicherten in der GKV kämen demzufolge in den nächsten zehn Jahren mögliche Beitragssprünge von 16,3 auf 19,3 Prozent zu. Der Bundesrechnungshof sprach kürzlich von einem Anstieg des durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes um mehr als fünf Prozentpunkte auf 21,8 Prozent bis zum Jahr 2060. Um die Beitrags- und Kostenexplosion aufzuhalten, muss die GKV grundlegend reformiert werden. Da sind sich alle Player in Politik und Gesundheitswesen einig. Uneinigkeit herrscht jedoch in der Frage, wer für die Kosten der notwendigen Reformen aufkommen soll. Die angestrebte Krankenhausreform ist dafür das beste Beispiel: Die Krankenkassen wehren sich strikt dagegen, sich an den Kosten für die Umstrukturierung der Kliniklandschaft zu beteiligen und pochen darauf, dass dies Aufgabe von Bund und Ländern sei. Ein weiterer, zurzeit heftig diskutierter Streitpunkt: die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, allen voran die Kosten für die Gesundheitsversorgung im Bereich Bürgergeld. Die GKV gab für diesen Posten im Jahr 2022 über neun Milliarden Euro aus und weist darauf hin, dass die monatliche Pauschale, die der Bund für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld überweist, nur ein Drittel dieser Kosten decke. „Hier spart der Bund zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung“, kritisierte im Mai Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die Krankenkassen – und die Pflegekassen, die mit der Sozialen Pflegeversicherung ebenfalls vor drastischen Finanzierungsproblemen stehen – haben daher im September an die Bundesregierung appelliert, ihr Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und beide Sozialversicherungszweige durch mehr Steuermittel zm114 Nr. 20, 16.10.2024, (1699) Beitragssätze in der Krankenversicherung 2000–2024 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 13,6 13,6 14,0 14,3 14,2 14,2 14,2 14,8 14,9 14,9 14,9 15,5 15,5 15,5 15,5 14,6 +0,9 14,6 +1,1 14,6 +1,1 14,6 +1,0 14,6 +0,9 14,6 +1,1 14,6 +1,3 14,6 +1,3 14,6 +1,6 2024 14,6 +1,7 Jahre Beitragssatz Abb. 1: In den vergangenen 25 Jahren haben sich die Beitragssätze und auch der Zusatzbeitrag – hier in Rot – zur GKV stetig erhöht. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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