Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

PRAXIS | 55 FALLBEISPIEL 1 „AM MEISTEN ÄRGERT MICH DIE MASCHE DAHINTER“ Mitte Juli erreichte Dr. Nicole Chmurzinski in ihrer Praxis in Berlin-Marzahn das Schreiben einer Anwaltskanzlei, unterzeichnet von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Sie solle ihren Praxisnamen „MundART“ entweder aufgeben, also eine Unterlassung unterschreiben, oder ab jetzt und rückwirkend für die zehn Jahre, in denen sie ihre Praxis bereits so nennt, Lizenzgebühren bezahlen. Eine Zahnärztin aus Ratingen bei Düsseldorf habe das Markenrecht darauf erhoben. Erst dachte Chmurzinski an einen Fake: „Wieso verlangt eine Kollegin am anderen Ende von Deutschland auf einmal, dass ich meinen Namen nicht mehr führen darf? Ich praktiziere nicht in derselben Region und stelle keine Konkurrenz dar, mache meine Kieferorthopädie in einem eher strukturschwachen Bezirk am Berliner Stadtrand.“ Sie kontaktierte einen Anwalt für Patentrecht und bat um Prüfung der Rechtmäßigkeit. Dieser bestätigte ihr zügig, dass der Fall und das Vorgehen rechtens sind. „Dumm gelaufen“, sagt Chmurzinski. Um sich weiter auf die Arbeit am Patienten konzentrieren zu können, übertrug sie ihm die anwaltliche Vertretung. Es gab zwei Möglichkeiten – einwilligen oder Namen ändern Reichlich unkollegial findet die Zahnärztin für Kieferorthopädie das Vorgehen, das sich nach kurzer Online-Recherche als strategisch herausstellt. Zehn weitere Praxen, die „Mundart“ heißen, wurden seit Jahresbeginn von der beauftragten Anwaltskanzlei abgemahnt – unabhängig davon, wie sie in der Wort-Bild-Marke erscheinen und sich etwa in der Groß- und Kleinschreibung unterscheiden. „Für mich sieht das schlicht nach Bereicherung aus, da niemand zu Schaden kommt, nur weil er seine Praxis auch 'Mundart' nennt“, findet Chmurzinski. Damals hatte sie den Namen gewählt, weil ihr eigener Nachname vielen Patienten in der korrekten Aussprache schwerfällt. Nein, sie habe bei der Namenswahl nicht ins Register beim Patentamt geschaut. „Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß sie heute und ließ sich auf den Vertrag ein, bezahlt die jährliche Lizenzgebühr und auch die Strafe. Für die letzten Berufsjahre wollte die 62-Jährige nicht noch einmal den Aufwand betreiben, alles umzubenennen – von der Praxiswebsite, über das Logo auf der Praxiskleidung bis zum Briefkopf auf dem Papier. Sie stellte Aufwand und Kosten der Lizenzgebühr gegenüber und entschied sich gemeinsam mit ihrem Anwalt dafür, den – nun kostspieligen – Namen zu behalten. Zumal gerade Anfang des Jahres ihre Website für 12.000 Euro erneuert worden war. Insgesamt hat sie bislang 4.400 Euro bezahlt, die Lizenzgebühr fällt jährlich an. „Das Geld ist in jedem Fall verloren. Am meisten ärgert mich aber die Masche dahinter“, sagt sie. Daher möchte sie vor allem junge Kolleginnen und Kollegen in der Gründungsphase warnen, die Namenswahl zu naiv anzugehen. Die Zahnärztin selbst war falsch beraten worden. „Meine Beraterin meinte damals, der Name sei kein Problem. Ich habe das geglaubt und es nicht als meinen Job angesehen, das nachzuprüfen. Das war im Nachhinein reichlich naiv." Dr. Nicole Chmurzinski führt ihre Praxis in Berlin-Marzahn und beschäftigt fünf bis sechs Mitarbeiter – vom Azubi bis zum Techniker. Die Praxis hat 120 Quadratmeter mit drei Behandlungsstühlen. Nachdem sie die Abmahnung erhielt, suchte sie im Internet nach weiteren Praxen mit dem Namen. Sie griff zum Hörer und kontaktierte die Kolleginnen und Kollegen. So entstand ein kleines Netzwerk, das sich über eine WhatsApp-Gruppe austauscht. (030) 469008-0 · WWW.PRODENTUM.DE proDentum®Dentaltechnik GmbH · Nestorstraße 8/9 · 10709 Berlin · post@proDentum.de 205,– Deflex®-Prothese aus flexiblem Nylon Preis pro Kiefer ab316,– Zirkonoxidbrücke 3-gliedrig, vollverblendet Tarif proDentum®SPAR 20% Code: Kürbis Kennenlern-Rabatt für Ihre erste Arbeit Preisliste alsPDF: MODERNSTE TECHNOLOGIE UND HÖCHSTE PRÄZISION SEIT 1992 TOP QUALITÄT MIT KENNENLERN-RABATT

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