zm114 Nr. 21, 01.11.2024, (1776) 14 | POLITIK BZÄK ZUM GOÄ-ENTWURF Kein Vorbild für die GOZ der Zukunft Eine GOZ-Novelle ist aus Sicht der BZÄK längst überfällig. Vom vorliegenden Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) müsse diese aber unabhängig sein. Auch innerhalb der Ärzteschaft ist der GOÄ-Entwurf umstritten. Vom Tag seiner Vorlage an wurde der von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband erarbeitete GOÄ-Vorschlag in der Ärzteschaft kontrovers diskutiert. Am 10. Oktober 2024 kündigte die BÄK an, den Entwurf in ein Clearingverfahren zu übergeben. Die BZÄK begrüßt, dass die BÄK der Diskussion innerhalb des Berufsstands Raum gibt und eine Folgenanalyse des komplexen Entwurfs ermöglicht. Eine neue GOÄ ist aus Sicht der zahnärztlichen Standesvertretung grundsätzlich ein Fortschritt und dringend notwendig. Die Gesetzgebung müsse ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Gebührenordnungen bei allen Berufen gleichermaßen nachkommen und nicht willkürlich selektieren. „Grundlage für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann der kolportierte GOÄ-Entwurf aber nicht sein“, merkt die BZÄK an. Der aktuell diskutierte GOÄ-Vorschlag trage die Handschrift einer Erstattungsordnung. „Namentlich eine Abschaffung des bewährten Gebührenrahmens kommt für die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf keinen Fall infrage“, stellt BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler klar. Ein Gebührenrahmen erlaube eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen lasse sich mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Ermler: „Eine Gebühr, die den individuellen Besonderheiten Rechnung trägt und diese ausweist, ist gelebter Patientenschutz.“ „Der Gebührenrahmen muss bleiben“ Die derzeit geltende GOZ sei noch vor der Wiedervereinigung Deutschlands in Kraft getreten, ruft die BZÄK-Vizepräsidentin nochmals in Erinnerung. Die Zahnmedizin habe sich – ebenso wie die betriebswirtschaftlichen Anforderungen des Berufs – in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Völlig unabhängig von den BÄK-Überlegungen sei eine GOZ-Novelle „mehr als überfällig“, betonte Ermler. Zeitgleich mit der Ankündigung des Clearingverfahrens verteidigte die BÄK den erarbeiteten Entwurf: „Zu bewerten ist dabei zunächst die Tatsache, dass der PKV-Verband mit Blick auf die Folgen für die Beitragsentwicklung der Privatversicherten die ärztlicherseits vorgelegten Gebühren nur mit teils deutlichen Reduzierungen akzeptiert.“ Die Rückmeldungen der ärztlichen Verbände hätten aber auch Fragen zur Folgenabschätzung aufgeworfen. „So merken einige Verbände Abwertungen im Vergleich zur geltenden GOÄ an, die aus den aufwendigen Folgenabschätzungen sowohl aufseiten der Bundesärztekammer als aufseiten des PKV-Verbandes bisher nicht ersichtlich sind“, teilte die BÄK mit. Diese sollten in dem angestrebten Clearingverfahren von BÄK und allen beteiligten ärztlichen Verbänden sowie Fachgesellschaften diskutiert werden. sth Die BZÄK begrüßt die aktuelle Diskussion über den GOÄ-Entwurf, sieht darin aber keine geeignete Grundlage für eine neue GOZ. Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com
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