Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

30 | POLITIK entwicklung staatlich gebremst wurde.“ Oft könnten die zahnärztlichen Mitarbeiterinnen bei der Patientenbehandlung nicht mehr unterstützen, sondern müssten sich mit nicht funktionierenden Digitalisierungsprodukten aus dem Hause Lauterbach herumärgern, fuhr Öttl fort. Die Nutznießer seien in den seltensten Fällen die Praxen oder gar die Patienten, sondern die Industrie. Sein Appell: „Herr Professor Lauterbach, sorgen Sie dafür, dass die Praxen ihre Kernaufgabe – die Patientenbehandlung – erfüllen können und bringen Sie funktionierende Lösungen, die den Patienten und den Praxen nutzen, und vor allem: Bezahlen Sie diese auch.“ Die rund 130 Delegierten fällten Beschlüsse zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik. Kontrovers wurde das Thema der ePA für alle aufgegriffen. Es gab Stimmen, die die ePA grundsätzlich ablehnten, andere zeigten sich zwar vom Nutzen in der Zahnarztpraxis nicht besonders überzeugt, hielten die ePA aber in anderen medizinischen Bereichen für sinnvoll. Auch ein allzeit einsehbarer Medikamentenplan könne für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorteilhaft sein, hieß es. Doch die ePA an sich „ist nun einmal beschlossen“, sodass grundsätzliche Einwände gegenstandslos blieben. In einem Beschluss empfahlen die Delegierten der Zahnärzteschaft, die ePA grundsätzlich nur mit strukturierten Daten zu befüllen. Außerdem forderten sie den Bundesvorstand des FVDZ sowie den Vorstand der KZBV und das Präsidium der BZÄK auf, sich gemeinsam für eine Verschiebung der Einführung der „ePA für alle“ beim Bundesministerium für Gesundheit einzusetzen, bis die Voraussetzungen einer einfachen Befüllung und eine abschließende und erfolgreich getestete Interoperabilität und Strukturierung der eingestellten Datenformate vorliegen. In seinem Grußwort sprach der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, weitere aktuelle Themen der Standespolitik an. Eine GOZ-Novelle sei aus Sicht der BZÄK „längst überfällig“. Vom zurzeit heiß diskutierten Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) müsse diese aber unabhängig sein, betonte er. Der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges verwies in seinem Grußwort darauf, dass der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen auch ab dem 1. Januar 2025 ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen bleibt, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der Europäischen Union in der Regel nicht mehr verwendet werden dürfe. pr zm114 Nr. 21, 01.11.2024, (1792) ZEHN PUNKTE ZUR REFORMIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS Die Hauptversammlung des FVDZ hat eine Resolution zur Reformierung des Gesundheitswesens verabschiedet. Gefordert wird, die freiberuflich inhabergeführten Praxen als Rückgrat der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung zu fördern und die Budgetierung in allen Bereichen der Zahnmedizin abzuschaffen. Gesetze, die die Gesundheitsversorgung betreffen, sollen nur nach dem Prinzip „one in – two out“ erlassen und damit die Bürokratielast in den Praxen nachhaltig abgebaut werden. Ferner sprechen sich die Delegierten für eine freie Arztwahl und eine freie, direkte Arzt-Patienten-Beziehung aus. Gesundheitsdaten sollen besonders geschützt werden. Die Kostenerstattung soll vereinfacht und die Honorierung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Praxen angepasst werden. Außerdem fordern die Delegierten, versorgungsfremde Investoren im Gesundheitswesen einzudämmen und den Kurswechsel weg von der Staatsmedizin einzuleiten. Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK Fotos: FVDZ/Wolter Podiumsdiskussion (v.l.n.r.): Dr. Kai-Peter Zimmermann, Dr. Wassiliki Ionna Daskalaki, Martin Hendges, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenscheider und Dr. Christian Öttl Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des FVDZ

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