Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

84 | PRAXIS BARRIEREFREIE PRAXISWEBSITE Von guter Zugänglichkeit profitieren alle Jörg Naumann Als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten ist ein gut gestalteter Internetauftritt wichtig für den Erfolg jeder zahnärztlichen Praxis. Allerdings bestehen in digitalen Räumen oft noch Barrieren, die vielen Menschen den Zugang zu Informationen erschweren. Das muss nicht so sein. Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass ein Web-Produkt von möglichst vielen Menschen – auch jenen mit körperlichen oder geistigen, dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen – auf möglichst vielen Geräten genutzt werden kann. Dazu folgendes Beispiel: Eine Patientin mit einer Sehbehinderung versucht, online einen Termin zu buchen. Allerdings ist die Website nicht barrierefrei gestaltet. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund fällt zu gering aus – eine Barriere, die vier von fünf Websites aufweisen. Im Ergebnis kann die Patientin weder einen Termin buchen noch andere Informationen der Website nutzen. Für sie ist das frustrierend und diskriminierend, für die Praxis verursacht dies zusätzliche und unnötige Arbeit. Denn, statt den Termin selbst zu organisieren, ruft die Patientin an und bindet so die Arbeitszeit des Praxisteams. Von einem gut eingestellten Kontrast profitieren jedoch nicht nur Menschen mit einer Sehbehinderung. Er ist auch von Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer, die die Website der Praxis bei hellem Sonnenlicht auf einem Smartphone anschauen. Dass Barrierefreiheit im Web allen dient, zeigt sich auch am Beispiel von Untertiteln in Audio- oder Videodateien. Sie ermöglichen zum einen Gehörlosen den Zugang zu den Inhalten, darüber hinaus aber auch allen, die in einer stillen oder lauten Umgebung arbeiten. Hilfreich sind sie überdies für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die das geschriebene Wort besser verstehen als das gehörte. Einschränkungen sind vielfältig – und weit verbreitet Als ersten Schritt in Richtung Barrierefreiheit sollten sich Zahnärztinnen und Zahnärzte zunächst die Bandbreite der möglichen Einschränkungen vor Augen führen: n Sehbehinderungen reichen von leichtem bis vollständigem Sehverlust auf einem oder beiden Augen über Farbenfehlsichtigkeit als Symptom verschiedener Behinderungen bis hin zu Sehstörungen wie einem Tunnelblick. n Zu Hörbehinderungen zählen leichter bis vollständiger Hörverlust auf einem oder beiden Ohren sowie Hörstörungen, bei denen die Betroffenen einige Töne hören können, andere jedoch nicht. n Körperliche Behinderungen werden manchmal als „motorische Behinderungen“ bezeichnet. Sie umfassen Für viele Menschen ist es aus ganz unterschiedlichen Gründen schwierig, die Inhalte von Websites zu erfassen. In der Zahnarztpraxis kann das unter Umständen zu Mehrarbeit für das Praxisteam führen. Foto: Knut - stock.adobe.com zm114 Nr. 21, 01.11.2024, (1846)

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