Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

POLITIK | 27 Herausforderungen So einleuchtend die Vorteile einer Vereinbarung sind, noch ist sie – weder für die Zahnärzte noch für die Patientinnen und Patienten – keine Selbstverständlichkeit. Patienten sind oft nicht ausreichend über die GOZ und die oben genannten fiskalisch-politischen Hintergründe informiert. Hier müssen Sie kommunizieren, um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Und ja, niemand spricht gern über Geld. Es geht aber nicht anders, weil der Patient mit Eigenanteilen zu rechnen hat, wenn von der Beihilfe oder den Krankenversicherungen nicht alles übernommen wird. Über solche Eigenanteile aber nicht zu reden, würde bedeuten, dass Sie einen Teil des zahnmedizinischen Fortschritts und des gestiegenen Anspruchsverhaltens der Patienten aus Ihrer Tasche bezahlen. Das ist aber in der Regel der Fall, wenn Sie Preise aus dem Jahr 1988 oder bei einigen Gebühren solche aus dem Jahr 2012 liquidieren. Die Vereinbarung muss unbedingt dokumentiert werden An die Dokumentation der Vereinbarung sind einige Anforderungen gestellt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Honorarvereinbarung ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. DieHonorarvereinbarungnach§2GOZ spielt eine zentrale Rolle im zahnärztlichen Bereich. Sie fördert Transparenz und Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient und ermöglicht individuelle Anpassungen der Vergütung. Zahnärzte wie Patienten müssen ein paar Regeln beachten, die mit der Aushandlung und Dokumentation solcher Vereinbarungen einhergehen. Eine klare Kommunikation und eine umfassende Information sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire, transparente und betriebswirtschaftlich auskömmliche Honorarvereinbarung zu gewährleisten. Der erste Schritt ist die Einsicht in die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Sie machen sich vielleicht Gedanken, den Patienten zu verlieren, wenn Sie ihn mit Kosten konfrontieren, die er möglicherweise nicht erstattet bekommt. Bedenken Sie bitte, dass dies bei Ihren GKV-Patienten schon seit Jahrzehnten nicht unüblich ist. Auch Ihren Privatpatienten wird es einleuchten, dass ein Unternehmen „Zahnarztpraxis“ nicht ohne betriebswirtschaftlich hinreichende Einnahmen existieren kann. Jeder Dienstleister, jeder Handwerker, jedes Unternehmen muss seine Preise kalkulieren. Das nicht zu tun, können wir uns nicht mehr erlauben. Fazit Wir machen es uns gerne in Gewohnheiten, Routinen und bekannten Dingen gemütlich. Veränderungen dieser Komfortzone begegnen wir mit Zweifeln, Argwohn und eben Angst. Da wir nie genau wissen, was sich verändert, klammern wir uns an den Status quo und wehren uns gegen Neuerungen. Alles soll bleiben, wie es ist. So funktioniert die Welt aber nicht. Es gehört dazu und ist notwendig, dass sich Dinge verändern. Und ganz besonders da, wo sich die Politik – wie bei der GOZ – ihrer Verantwortung entzieht. Die Bundeszahnärztekammer will Sie begleiten und unterstützen, wenn Sie den Weg in Richtung Honorarvereinbarung gehen wollen. Wir haben zu diesem Zweck eine Internetseite eingerichtet, auf der wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zusammengetragen und so strukturiert haben, dass Sie für alle Schritte bestens aufgestellt und vorbereitet sind: von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen. Versuchen Sie es doch einfach mal. Sie werden sehen: Je öfter Sie mit Ihren Patienten über Preise reden, umso selbstverständlicher wird es für Sie und nicht zuletzt Ihre Patienten. Und vielleicht fragen Sie sich schon bald, warum Sie diesen Schritt nicht schon viel früher gegangen sind. n zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1897) Dr. Romy Ermler Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Foto: Lopata/Axentis.de Jost Rieckesmann Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Vorsitzender der BZÄK-Ausschüsse Gebührenrecht und GOZ-Strategie Foto: Mirco Ulfers Foto: BZÄK

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