EDITORIAL | 3 Gleiche Rechte sind nicht gleiche Chancen Indikationsklassen abbilden und konkrete Handlungsempfehlungen für die Anwendung geben. Daneben finden Sie in dieser Ausgabe wieder unsere zmStarter-Seiten. Wir stellen zwei Studienfreundinnen vor, die zusammen eine Praxis übernommen haben. Sie erzählen, weshalb sie keine Sorgen haben, dass ihre Freundschaft im Praxisalltag auf der Strecke bleiben könnte. Und damit es bei Praxispartnerschaften nicht irgendwann zum großen Knall kommt, sollten klare Absprachen und schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Worauf dabei zu achten ist, erklären unsere Expertinnen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Der Deutsche Ärztinnenbund hat kürzlich seinen 100. Geburtstag gefeiert. Wie das mit Jubiläen so ist: viele Reden, reichlich Sekt und hübsche Fotos. Doch hier liegt der Fall etwas anders. Der DÄB war vor 100 Jahren absoluter Vorreiter für die Berufsrechte von Ärztinnen und Zahnärztinnen. Und das in einer Zeit, in der Frauen in der (Zahn)Medizin noch die absoluten Exotinnen waren. Seitdem hat sich glücklicherweise extrem viel getan. Beim Medizin- und Zahnmedizinstudium bilden Frauen inzwischen die Mehrheit. Diese „Feminisierung“ wurde teilweise als Bedrohung wahrgenommen – natürlich fast ausschließlich von den Männern im Berufsstand. Auch das ist – zumindest zu einem recht großen Teil – inzwischen nicht mehr der Fall. Na, dann ist doch alles tutti, oder nicht? Nein, mitnichten. Zwar sind Frauen inzwischen in ihrer Berufsausübung gleichberechtigt und anerkannt. Aber gleiche Rechte und Pflichten bedeuten nun mal nicht automatisch auch gleiche Arbeitsbedingungen und Chancen. Denn wenn sich eine Frau für ein Kind beziehungsweise eine Familie entscheidet, führt das einerseits häufig zu einem späteren Berufseinstieg, andererseits bleibt in Sachen Kinderbetreuung oft immer noch sehr viel an den Frauen hängen – auch wenn sich diesbezüglich einiges getan hat. Eine andere riesige Baustelle, die sich aus Demografiegründen noch ausweiten wird, ist die häusliche Pflege. Denn die Pflege alter und kranker Eltern und Schwiegereltern ist zu einem großen Teil immer noch Frauensache. Dies mit einem herausfordernden Beruf wie Zahnärztin oder Ärztin in Einklang zu bringen, ist häufig eine Zerreißprobe. Hier müssen sukzessive Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dies zusammen ermöglichen. Und der andere Bereich, wo noch viel passieren muss, sind die Aufstiegschancen von Frauen in die Spitzenpositionen des Gesundheitswesens: Das betrifft Kliniken, Universitäten und Selbstverwaltung gleichermaßen. Um es deutlich zu sagen: Hier geht es auch um Posten und Macht. Beides wird nicht gerne abgegeben. Wobei sich auch hier etwas bewegt – wenn auch (zu) langsam. Es gibt also noch genug zu tun. Grund genug für die zm, sich in dieser Ausgabe mit dem Jubiläum des DÄB und seiner Wirkung auf den Berufsstand zu beschäftigen. Und wenn jetzt jemand fragt, was der DÄB mit Zahnärztinnen zu tun hat: Weil er Zahnärztinnen immer schon ausdrücklich eingebunden hat und dies bis heute tut, was keine Selbstverständlichkeit ist. In dieser Ausgabe und der nächsten Ausgabe stellen wir außerdem die neue, umfassendere S3-Leitlinie zu Kompositrestaurationen vor. Sie erweitert die S1-Handlungsempfehlung „Komposit im Seitenzahnbereich“ von 2016 deutlich und liefert evidenzbasierte Empfehlungen, die den Wissensstand zur Überlebensrate und Restaurationsqualität von Kompositrestaurationen in verschiedenen Foto: Lopata/axentis
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