Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

34 | TITEL „Benachteiligung und Gleichberechtigung von Ärztinnen, diese Themen sind seit 100 Jahren konsistent“, fasste Schleiermacher ihren Vortrag zusammen. Viele der ersten Ärztinnen im BDÄ hätten sich in der Frauenbewegung engagiert und vor allem Frauen und Kinder versorgt – Gruppen, die in der Weimarer Republik unterprivilegiert waren. Ärztinnen hätten darum kämpfen müssen, überhaupt ihren beruflichen Platz im männerzentrierten Versorgungssystem zu erhalten. Gearbeitet hätten sie meist im Bereich der Gesundheitsfürsorge, eine Anstellung im Krankenhaus oder eine Kassenzulassung bekamen nur wenige. Hatte der Ehemann eine Kassenzulassung, wurde sie der Ärztin verwehrt. Bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten habe sich gezeigt, dass – wie zahlreiche ihrer männlichen Kollegen – auch ein Teil der Ärztinnen die menschenverachtende Gedankenwelt der Nazis und deren Bevölkerungsund Rassenpolitik mitgetragen habe, berichtete Schleiermacher. So habe der Bund sehr schnell jüdische und politisch andersdenkende Mitglieder ausgeschlossen. Massenhaft seien Ärztinnen in die NSDAP geströmt. Eine Vielzahl von ihnen habe in den Einrichtungen der Nazis mitgearbeitet. „Es gab Täter, Opfer und Mitläufer“, so Schleiermacher. Sie ging auch auf das Schicksal von Ärztinnen in der Emigration und in den Vernichtungslagern ein. Stillstand in Sachen Gleichberechtigung Im Unterschied zur DDR ist es in der Nachkriegszeit laut Schleiermacher in Sachen Gleichberechtigung zu einem Stillstand gekommen. Die tradierten Rollenmuster hätten es Ärztinnen schwer gemacht, eine feste Stelle in einem Krankenhaus oder eine Kassenzulassung zu erhalten. Möglichkeiten hätten sich in unattraktiven Posten – oder in der Praxis des Ehemanns als mithelfende Angestellte – geboten. In der DDR hingegen habe es Gleichberechtigung gegeben. Einen Blick in die Zukunft warf Prof. Dr. med. Dr. phil. Eva Winkler, Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. Eine berufsethische Aufgabe von Ärztinnen könne es sein, dem „Genderbias in der Medizin entgegenzutreten und eine faire und gerechte Versorgung zu fördern“, sagte sie. Immer mehr Studien deuteten darauf hin, dass Patientinnen und Patienten gesundheitlich profitieren, wenn sie von Ärztinnen versorgt werden. Gleichwohl werde deren Leistung weniger gewürdigt und sie hätten schlechtere Aufstiegschancen und eine geringere Vergütung als Ärzte. Diskrizm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1904) BERUFSTÄTIGE ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE# insgesamt davon weiblich Frauenanteil niedergelassen 2020# 47.700 18.444 39% niedergelassen 2023# 44.599 17.643 40% in Praxen/ MVZ angestellt 2020# 21.593 13.788 64% in Praxen/ MVZ angestellt 2023# 24.955 16.221 65% außerhalb von Praxen angestellt 2020# 3.168 1.660 52% außerhalb von Praxen angestellt 2020# 3.299 1.840 56% Berufstätig insgesamt 2020# 72.461 33.892 47% Berufstätig insgesamt 2023# 72.853 35.704 49% ZAHNÄRZTL. SELBSTVERWALTUNGEN## insgesamt davon weiblich Frauenanteil Vorstände der (Landes-)Zahnärztekammern 126 36 29% Quellen: # Mitgliederstatistiken der (Landes-)Zahnärztekammern, ## Internetrecherche 2024 BERUFSTÄTIGE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE insgesamt davon weiblich Frauenanteil Ohne Facharztbezeichnung 2020* 117.699 68.546 58% Ohne Facharztbezeichnung 2023** 127.090 74.217 58% ambulant tätige 2020* 161.400 76.167 47% darunter: niedergelassen 2020* 114.857 47.036 41% ambulant tätige 2023** 168.285 83.451 50% darunter: niedergelassen 2023** 108.202 45.985 42% stationär tätig 2020* 211.904 102.652 48% stationär tätig 2023** 221.936 108.848 49% Leitende Krankenhausärztinnen/ -ärzte 2020* 16.222 2.389 15% Leitende Krankenhausärztinnen/ -ärzte 2023** 16.638 2.809 17% Berufstätig insgesamt 2020* 409.121 197.036 48% Berufstätig insgesamt 2023** 428.474 212.261 50% ÄRZTL. SELBSTVERWALTUNGEN insgesamt davon weiblich Frauenanteil Vorstände der Landesärztekammern*** 141 53 38% Quellen: * Ärztestatistik 2020, ** Ärztestatistik 2023, *** Internetrecherche 2024

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