Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

POLITIK | 71 zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1941) DAS 4. BÜROKRATIEENTLASTUNGSGESETZ Am 26. September hat der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Das Gesetz soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Investitionen fördern. Ziel ist administrative Abläufe in Deutschland zu vereinfachen und der Wirtschaft zu helfen. Die Koalition rechnet mit Entlastungen in Höhe von rund 944 Millionen Euro pro Jahr. n Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Davon verspricht sich die Koalition eine jährliche Entlastung von rund 626 Millionen Euro. n Zentrale Datenbank für die Steuerberatung: Für Steuerberaterinnen und Steuerberater soll es eine zentrale Vollmachtsdatenbank geben. Arbeitgeber müssen ihrer Steuerberatung dann keine schriftlichen Vollmachten mehr ausstellen. Eine Generalvollmacht soll in der Datenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können. Laut Regierung werden dadurch neun von zehn Vorgängen hinfällig. n Meldepflicht in Hotels entfällt: Für deutsche Staatsangehörige soll es keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Bei jährlich 129 Millionen touristischen Übernachtungen in Deutschland reduziere sich der Zeitaufwand pro Jahr um knapp drei Millionen Stunden. Die Wirtschaft werde damit um rund 62 Millionen Euro jährlich entlastet. n Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Die Schriftformerfordernisse sollen herabgestuft werden, um bei digitalisierten Prozessen auf die Unterschrift auf Papier verzichten zu können. Insbesondere die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung und die Möglichkeit, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen, solle im Alltag für Erleichterungen sorgen. n Digitaler Arbeitsvertrag: Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. „Digitale Dienste statt analoge Altlasten“, ist die Botschaft. n Hauptversammlungen werden erleichtert: Man will börsennotierte Gesellschaften bei der Vorbereitung ihrer Hauptversammlung entlasten. Bei vergütungsbezogenen Beschlüssen soll es künftig ausreichen, die notwendigen Unterlagen allein über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. n Digitale Steuerbescheide: Künftig sollen Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte auch digital zum Abruf bereitstehen. So könne auf den Versand von 116 Millionen Briefen und den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte auf dem Krankenhausgipfel Anfang September angekündigt, das er noch in diesem Herbst ein Entbürokratisierungsgesetz für das Gesundheitswesen vorgelegen will. Inwiefern rechnen Unternehmen in Deutschland damit, dass das Bürokratieentlastungsgesetz IV den bürokratischen Aufwand reduziert? Während 10 Prozent eine starke oder sehr starke Verringerung dieser Last erwarten, gehen 69 Prozent von einer geringen oder sehr geringen Wirkung des Gesetzes aus. Quelle: GPB In welchem Umfang kann man Bürokratie reduzieren? Gastgewerbe Information u. Kommunikation Dienstleistungen Handel Baugewerbe Gesundheits- u. Sozialwesen Verarbeitendes Gewerbe Gesamtsample sehr gering gering neutral stark sehr stark Anteil (%) 44 25 21 8 2 57 22 16 3 2 43 35 13 4 4 55 16 12 16 39 31 23 7 40 23 25 8 3 39 20 28 13 17 17 44 11 11

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