zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1992) 22 | POLITIK unterstützen. Zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) forderte sie eine gesetzliche Verpflichtung der Politik zur regelmäßigen Anpassung. Der Gebührenrahmen sei gelebter Patientenschutz. Eine Gefahr sehe sie darin, wenn „die Regelungen der neuen GOÄ einfach der GOZ übergestülpt werden“. Ihr Fazit: „Was wir zukünftig brauchen, um die zahnmedizinische Versorgung nachhaltig und wirtschaftlich sicherzustellen, ist ein reformiertes duales Krankenversicherungssystem. Es ist ein solides System, in dem die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ein größeres Gewicht erhält und gleichzeitig die Grundversorgung durch eine nachhaltige Reform auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite auf einem angemessenen Niveau erhalten bleibt.“ Die Zahl der Delegierten wird verkleinert Ihre Kernforderungen an die Politik haben die Delegierten in einer Resolution zusammengetragen. Die Gesundheitspolitik müsse als zentrale Aufgabe behandelt werden, heißt es dort. Zu den Kernthemen gehören die Stärkung der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung sowie die Abkehr von einem staatlichen Gesundheitssystem. Ferner sollten der ambulante Sektor und die wohnortnahe Versorgung gestärkt werden. Reguliert werden sollten Investoren-MVZ zum Patientenschutz, der „Bürokratie-Burn-out“ in der Kollegenschaft müsse beendet werden. Zu den weiteren Herausforderungen gehörten Lösungen zum Fachkräftemangel, die Stärkung des dualen Systems in der Krankenversicherung und eine angemessene Honorierung in der GOZ. In einer weiteren Resolution forderte die Versammlung dazu auf, dass sich die Anforderungen an die Hygiene sowie Medizinproduktegebrauch und -aufbereitung an wissenschaftlich belegten Erfordernissen und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren sollten. Ein deutliches Signal an die Politik, dass die Zahnärzteschaft bereit für Reformen ist, zeigte sich in einem Beschluss zur BZÄK-Satzung. Konkret wurde eine Reduzierung der Delegiertenzahl beschlossen. Wörtlich heißt es: „Die Bundesversammlung besteht aus 139 von den Mitgliedern entsandten Delegierten. Die auf das einzelne Mitglied entfallende Zahl der Delegierten wird nach folgendem Modus festgelegt: a) Die Delegierten werden auf die Mitglieder im Verhältnis der in ihrem Kammerbereich vertretenen Zahnärzte zu der Summe der Zahnärzte aller Mitglieder nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë verteilt. b) Die Mindestanzahl an Delegierten je Mitglied beträgt 2.“ „Die Reduzierung der Delegiertenzahl ist ein wichtiges Zeichen, dass die deutsche Zahnärzteschaft – im Gegensatz zur Politik – reformwillig und reformfähig ist“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Recht, Berufsrecht und Satzung der BZÄK, Dr. Thomas Breyer. Die Bundesversammlung habe die Reduzierung ihrer Delegiertenzahl um 18 Prozent beschlossen. Damit würden Beitragsmittel eingespart und die Handlungsfähigkeit der Versammlung gesichert, unterstrich er. Als ebenso zukunftsgerichtetes Projekt beschlossen die Delegierten eine Änderung der BZÄK-Musterweiterbildungsordnung (MWBO). So wurde Anpassungsbedarf im Paragrafenteil gesehen. In Angleichung an internationale Standards der Wissensvermittlung sollen die fachspezifischen Inhalte der MWBO als Erwerb von Kompetenzen beschrieben werden. Zuvor wurde Konsens mit allen relevanten Berufsverbänden und wissenschaftlichen Experten bei der Beschreibung der Leistungen erzielt. Wichtige neue Informationen zurGOZ Zentral diskutiert wurde auch das Thema GOZ. So hat der GOZ-Ausschuss der BZÄK eine Webseite („www.gozhonorarvereinbarung.de) entwickelt: Auf der Seite finden sich alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ. Die Informationen sind so strukturiert, dass alle Schritte bestens aufgestellt und vorbereitet sind – von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen. Es folgten – nach intensiven Diskussionen – mehrere Beschlüsse zur GOZ. Wiederholt erfolgte die Forderung aus der Versammlung nach einer Erhöhung des GOZ-Punktwerts. Aus Sicht der Delegierten auch wichtig war der Aufruf in die Kollegenschaft hinein, angesichts ausbleibender Punktwertanpassungen die Honorierung zahnärztlicher Tätigkeiten im betriebswirtschaftlich erforderlichen Maß mithilfe des § 2 GOZ zu vereinbaren oder bei analoger Berechnungsmöglichkeit mittels des § 6 GOZ zu gestalten. Einig war man sich darin, die Forderungen des Berufsstands klar herauszuarbeiten und – falls eine neue Regierung das Thema GOÄ aufgreifen wolle – politisch mit Argumenten gewappnet zu sein, um die eigenen Positionen zu stärken. So beschloss man etwa auch, eine Referenz-GOZ intern zu entwickeln. Intensiv diskutiert wurde auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen. So wurde das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) in der jetzt vorliegenden Fassung abgelehnt. pr Die politischen Beschlüsse der Bundesversammlung finden Sie unter: https://bv2024.bzaek.de Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK Foto: BZÄK/Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)
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