Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 23

24 | POLITIK KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG IN BONN „Wir sind keine Angestellten des Staates!“ „... und werden es auch niemals werden!“ Die Delegierten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stellten auf ihrer Vertreterversammlung vom 5. bis zum 7. November in Bonn klar, dass sie sich als Zahnärztinnen und Zahnärzte dem Wert Freiberuflichkeit verschrieben haben – und dass sie es nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Selbstverwaltung demontiert. Für 2025 rechnen die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag von 2,3 Prozent – 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr", startete der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges seine Rede. „Für uns bedeutet das die latente Gefahr weiterer Kostendämpfungsmaßnahmen, obwohl wir mit unserem Leistungsbereich und der überaus präventionsorientierten Ausrichtung seit Jahren erfolgreich zur Stabilität der GKV-Finanzen beitragen.“ Nach seiner Einschätzung sei es aber gelungen, den Ampelparteien klarzumachen, dass eine strikte Budgetierung über 2024 hinaus für die Zahnärzteschaft nicht hinnehmbar ist. „Wir dürfen derzeit vorsichtig davon ausgehen, dass 2025 wieder normale Verhältnisse vorherrschen und die KZVen angemessene Gesamtvergütungen § 85 Abs. 3 SGB V verhandeln können“, berichtete Hendges. „Das wäre ein riesengroßer Erfolg sowohl für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten als auch für unsere Zahnarztpraxen.“ Ganz anders die Lage bei investorenbetriebenen MVZ: Bekanntlich könne man nicht auf die Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers setzen – schließlich hatte Karl Lauterbach schon vor zwei Jahren das „letzte schöne Weihnachten“ für die Investoren eingeläutet. Die besondere Problematik im zahnärztlichen Bereich sei für die Politik jedoch inzwischen parteiübergreifend nachvollziehbar und auch die zahlreichen persönlichen Gespräche mit Gesundheitspolitikern hinterließen bei Hendges den Eindruck, dass man hier endlich handeln will. Aber: „Dieses Mal ist es die FDP, die unter dem Vorwand, die Trägervielfalt erhalten zu wollen, wirkungsvolle gesetzliche Regelungen mehrheitlich blockiert. Ein Verschieben auf Sankt Nimmerlein ist absehbar, auch wenn der Bundesrat eine eindeutige Empfehlung ausgesprochen hat.“ Wer Staatsmedizin will, kriegt Dienst nach Vorschrift Zurück zum Ministerium und seinen Gesetzesvorhaben, die Hendges zufolge ein erkennbares Ziel haben: „Der Bundesgesundheitsminister will unser anerkanntes Gesundheitswesen in ein staatszentriertes Versorgungssystem umbauen, in dem die Werte von Freiberuflichkeit, inhabergeführter Praxen und einer Selbstverwaltung keine Rolle mehr spielen, in dem die Politik bestimmen will, was gut für die Patientenversorgung ist, und in dem Weisungsungebundenheit und Therapiefreiheit geradezu störend sind. Und genau diesen Weg werden wir nicht mitgehen“, stellte Hendges klar: „Wir sind keine Angestellten des Staates und werden es auch niemals. Wer Staatsmedizin will, bekommt auch Staatsmedizin, mit Dienst nach Vorschrift, gerne mit einer Viertagewoche, direktem Beschäftigungsverbot bei Die Vertreterversammlung der KZBV am 6. November in Bonn – abends platzte in Berlin die Ampel. zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1994) „

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