POLITIK | 25 Schwangerschaft, geregelten Arbeitszeiten und allen Annehmlichkeiten eines Arbeitnehmerverhältnisses.“ Dennoch seien gerade in so schwierigen Zeiten Frustration, Resignation und Mutlosigkeit der falsche Weg, betonte Hendges: „Wir sind hier und heute mehr denn je gefordert, uns der Schlagkraft des Berufsstands und der Selbstverwaltung bewusst zu werden, mit Fakten und guten Argumenten zu überzeugen, die zahnärztliche Basis auf dem Weg mitzunehmen und letztendlich der Politik zu zeigen, dass eine effiziente, flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung nur mit uns und nicht ohne uns funktionieren kann.“ Das BMG will einfach die Selbstverwaltung schwächen Man müsse zugestehen, dass Deutschland, was die Digitalisierung anbelangt, im Vergleich zu anderen Ländern in Europa am unteren Ende der Liste stehe, betonte die stellvertretende Vorsitzende des KZBV-Vorstands, Dr. Ute Maier. „Die Motivation hierzulande ist oft sehr gering, einfach, weil die Umsetzung zu aufwendig ist.“ Ein topaktuelles Beispiel aus der Zahnmedizin sei der Regierungsentwurf für das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG). „Es wird in den Zahnarztpraxen zu mehr statt zu weniger Bürokratie führen, doch es kommt noch dicker“, prophezeite Maier. „Diesem Gesetz zufolge soll das bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen, kurz KIG, ab 2025 zusätzliche Aufgaben erhalten und könnte somit noch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der Praxisverwaltungssysteme (PVS) nehmen.“ Die Zertifizierung durch das KIG sei bereits ab dem kommenden Jahr notwendig für die Marktzulassung des PVS, erklärte Maier. Dieses Verfahren könnte sich durch die im GDAG angedachten neuen Aufgaben allerdings nicht nur auf Fragen der Interoperabilität beschränken, vielmehr wäre durchaus denkbar, dass auch die Abrechnungsfunktionalität der PVS unter die Regelung fällt. Das Konformitätsbewertungsverfahren würde sich dann nicht nur auf die Prüfung der Interoperabilitätsanforderungen, sondern auch auf die Prüfung der korrekten Implementierung der KZBV-Abrechnungsmodule erstrecken. „Das GDAG zielt darauf ab, dass das KIG noch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der PVS bekommt und ist damit ein erneuter Versuch des BMG, die Selbstverwaltung zu schwächen und Aufgaben in die gematik herüberzuziehen. Das ist ein inakzeptabler Eingriff!" Inzwischen sehe der Regierungsentwurf zum GDAG zwar eine Karenzzeit von acht Monaten bei einen Wechsel des PVS vor, allerdings nur für den eher seltenen Fall, dass eine bereits erfolgte Zertifizierung widerrufen oder zurückgenommen wird. Maier: „Wir halten diese Regelungen nicht annähernd für ausreichend, da die Leistungserbringer selbst überhaupt keinen Einfluss auf die Umsetzung durch die PVS-Hersteller haben und die Problematik einer Fristversäumnis bei der Erstzertifizierung nicht berücksichtigt wird, obwohl dieser Fall weitaus häufiger zu erwarten ist als Rücknahmen oder Widerrufe bereits erfolgter Zertifizierungen. Das völlig unverhältnismäßige Abrechnungsverbot und die damit einhergehende Sanktionierung der Leistungserbringer sind deshalb ersatzlos zu streichen!“ Auch die aktuelle Version der ePA ist ein Flop „Das einzige, was im BMG verlässlich funktioniert, sind Ankündigungen und die Bürokratie“, bilanzierte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. „Elan blitzt immer nur dann auf, wenn es darum geht, die Zukunft blumig auszumalen oder die Praxen mit Sanktionen und Fristen zu überziehen.“ Gerade könne man das wieder „sehr schön“ am Beispiel der „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA 3.0) sehen: „Die aktuelle Version der ePA ist ein Flop!“ Denn auch dieses Mal verzichte das BMG natürlich auf einen seriösen Roll-out. Das Großprojekt und damit alleine über 100 Software-Module sollen demnach in nur vier Wochen in zwei Regionen (in Hamburg und Franken) getestet werden. „Im Moment sind nur fünf bis 15 Zahnarztpraxen – und eine(!) zahnärztliche Praxissoftware – in die Erprobung involviert“, bemängelte Pochhammer. Im Pilotierungskonzept stehe folgender Satz: „Sollzm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1995) KZBV-Chef Martin Hendges: „Wir sind keine Angestellten des Staates und werden es auch niemals werden!“ Fotos: KZBV_Darchinger „Das, was unseren Beruf so wertvoll macht, nämlich täglich Menschen zu helfen und zu heilen, tritt mehr und mehr in den Hintergrund. Damit das wieder in die richtige Spur kommt, müssen wir als Berufsstand geschlossen und mit allen Kräften für einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik kämpfen.“ KZBV-Vorsitzender Martin Hendges
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