zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1996) 26 | POLITIK te sich ab Dezember 2024 abzeichnen, dass die Mindestanzahl nicht erreicht werden kann, [...] kann die Mindestanzahl nach Rücksprache mit der gematik angepasst werden.“ Pochhammer: „Im Fall der zahnärztlichen PVS wäre die Zahl dann Null!“ Im BMG drehe sich alles um den Termin und nichts um Qualität. Die ePA müsse aber schnell und ohne zusätzlichen Aufwand in der Praxissoftware funktionieren und damit vorher durch entsprechende Tests und Quality Gates bestätigt werden. „Wir können nicht ändern, dass das BMG den Rollout wieder übers Knie bricht, aber wir können gemeinsam etwas dafür tun, dass die Überraschungen für die Zahnarztpraxen nicht zu groß ausfallen“, sagte der KZBV-Vize. Dazu gehöre auch die Frage der TI-Finanzierung, denn jede neue TI-Anwendung habe eine neue Rechnung im Schlepptau. „Da kann die Software noch so ruckeln, die Rechnungsstellung funktioniert verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk“, bemerkte Pochhammer. Alles dreht sich um den Termin, nichts um Qualität „Wir fordern daher eine Verschiebung des Einführungstermins und eine seriöse Testphase. Die Kosten, die den Praxen im Rahmen der Vorbereitung auf die ePA entstehen, müssen refinanziert und die Anstrengungen der Praxen anständig bezahlt werden!" ck WEITERE BESCHLÜSSE Die Delegierten appellieren an die Regierung, die Vorschläge der KZBV zur Regulierung von iMVZ aufzugreifen, um die mit der Ausbreitung der Zentren einhergehenden Gefahren endlich einzudämmen. Die VV fordert den Gesetzgeber auf, die Behandlungen der präventionsorientierten Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anzuerkennen und vollumfänglich zu vergüten. Die Umsetzung des „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ dürfe nicht zulasten der Zahnärzteschaft erfolgen. Alle Beschlüsse finden Sie hier: https://www.kzbv.de/beschluesse-der-5-vertreterversammlung-am6-und-7.1881.de.html. „Wie man Prozesse im Sinne der Anwender erfolgreich digitalisieren kann, hat die Zahnärzteschaft mit dem GKV-Spitzenverband mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) gezeigt, das aus der Praxis nicht mehr wegzudenken ist.“ Stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Ute Maier „Manchmal sind die Dinge auch in der TI ganz einfach: Die Einführung der neuen ePA wird nur dann gelingen, wenn das BMG seine Ansprüche an die Wirklichkeit anpasst.“ Stellvertretender KZBV-Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer KZBV-Vize Dr. Ute Maier: „Die Regelungen im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz zeigen einmal mehr, wie kurz die Denke im BMG ist!“ KZBV-Vize Dr. Karl-Georg Pochhammer: „Die ePA 3.0. ist so irrelevant, dass sich irgendwann nicht einmal mehr die Praxen darüber empört haben!“ Fotos: KZBV_Darchinger
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