34 | POLITIK OFFENE GESETZE IM BEREICH GESUNDHEIT Das soll(te) eigentlich noch kommen Nach dem Aus der Ampelkoalition ist nicht abzusehen, welche der laufenden Gesetzgebungsverfahren im Ressort Gesundheit es noch über die Ziellinie schaffen. Eine Übersicht über die Vorhaben, die in dieser Legislaturperiode noch geplant waren – und relevant für die Zahnärzteschaft sind. Viele Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) befanden sich zum Zeitpunkt des Regierungsendes im parlamentarischen Verfahren. Den Bundestag bereits passiert hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, der Bundesrat kann allerdings am 22. November noch den Vermittlungsausschuss einschalten. Zum Redaktionsschluss am 20. November war ungewiss, wie es mit diesem zentralen Reformvorhaben des BMG weitergeht. Als zuständiger Minister hatte Karl Lauterbach (SPD) in den vergangenen Wochen wiederholt dafür plädiert, die Reform mit den Stimmen der Opposition durchzubringen, ansonsten drohe 2025 ein Krankenhaussterben. Die Oppositionsparteien haben jedoch keine Unterstützung signalisiert – das gilt auch für andere laufende Gesetzgebungsverfahren. Aus zahnärztlicher Perspektive sind vor allem diese Gesetze bedeutsam: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Mit dem GVSG soll die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich umgesetzt werden. Um die Versorgung in den Kommunen zusätzlich zu verbessern, soll die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden. Das GVSG wurde zuletzt am 13. November im Gesundheitsausschuss des Bundestags diskutiert. Position der Zahnärzteschaft: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren, dass der Gesetzentwurf an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbeigeht. Insbesondere dämmt er aus Sicht der Berufsorganisationen nicht die Ausbreitung von Medizinischen Versorgungszentren in der Hand versorgungsfremder Investoren (iMVZ) wirksam ein. KZBV und BZÄK fordern, dass der räumliche und fachliche Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis von iMVZ werden muss. Berufsrechtlich sollte über das Zahnheilkundegesetz sichergestellt sein, dass die Geschäftsführung einer solchen Gesellschaft mehrheitlich in zahnärztlichen Händen liegt. Im Sinne einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung fordert die Zahnärzteschaft zudem, dass die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis im Zuge des GVSG vollumfänglich vergütet werden. Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) Mit einer verbesserten Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen soll die Herzgesundheit gestärkt werden. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf hat der Bundestag am 6. November in erster Lesung beraten. Position der Zahnärzteschaft: Im Entwurf fehlt aus Sicht von KZBV und BZÄK der Hinweis, dass Parodontitis ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-KreislaufErkrankungen sein kann. Dementsprechend sollte die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Baustein für die Herzgesundheit im Gesetz verankert werden. Die zahnärztlichen Teams sollten außerdem als Akteure in der Raucherberatung berücksichtigt werden, unter Einführung einer entsprechenden Abrechnungsposition. Die Zahnärzteschaft plädiert im Zusammenhang mit dem GHG-Entwurf für die verbindliche Einführung einer Ernährungsampel und einer Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke sowie für verbesserte Ernährungsprogramme in Kitas und Schulen. Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Mit dem Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) soll zum 1. Januar 2025 eine selbstständige Bundesoberbehörde und Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMG errichtet werden. Dem Entwurf Kommen sie oder kommen sie nicht? Viele Gesetzesentwürfe befinden sich seit dem Koalitionsbruch in der Schwebe. Foto: vegefox.com – stock.adobe.com zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (2004)
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