90 | BEKANNTMACHUNGEN zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (2060) Bekanntmachung der KZBV Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin - andererseits - treffen zur Anpassung des Punktwertes nach § 57 Abs. 1 SGB V bei Zahnersatz und Zahnkronen für das Jahr 2025 die folgende Vereinbarung: 1. Der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen wird für das Jahr 2025 um 4,41 % erhöht. Ausgangsbasis für die Vereinbarung des Punktwertes nach § 57 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2025 ist der Punktwert von 1,0827 Euro des Jahres 2024. 2. Es wird ein Punktwert für das Jahr 2025 in Höhe von 1,1304 Euro vereinbart. 3. Der Punktwert in Höhe von 1,1304 Euro ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab dem 01.01.2025 ausgestellt werden. Berlin, 05.11.2024
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