Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 23

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Ein indischer Zahnarzt in Sachsen Dr. Swapnil Chandratre hatte in der Heimat seine eigene Praxis – nach einem dreijährigen Anerkennungsverfahren behandelt er jetzt in Zittau. SEITE 44 Abrasion an Zahnhälsen Durch ihr Putzregime verletzen viele Patienten die vulnerable Wurzeloberfläche – müssen wir über eine andere Mundhygiene nachdenken? SEITE 48 Offene Gesetzgebungsverfahren Nach dem Aus der Ampelkoalition ist nicht abzusehen, welche der geplanten Gesetze im Ressort Gesundheit es noch über die Ziellinie schaffen. SEITE 34 LEITLINIE KOMPOSITRESTAURATIONEN Damit sie länger halten AUSGABE 23-24 | 2024 zm 01.12.2024, Nr. 23-24

EDITORIAL | 3 Ruhe und Besinnung? ausgerollt werden. Zahnärzteschaft und Ärzteschaft haben unisono davor gewarnt, dass eine solche Testphase viel zu kurz sei, um alle auftretenden Probleme zu beseitigen. Zu dieser Erkenntnis ist das BMG unmittelbar vor Redaktionsschluss wohl auch noch gekommen. Der verpflichtende, bundesweite Rollout soll sich nun erst an die Testphase anschließen, „wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind“, schreibt das BMG an den Bundesverband Gesundheits-IT. Na, dann kam die Einsicht wohl gerade noch rechtzeitig. In der letzten Ausgabe dieses Jahres beschäftigen wir uns noch einmal intensiv der neuen, erweiterten S3-Leitlinie zu Kompositrestaurationen. Daneben zeigen wir, welchen Einfluss die Mundhygiene selbst auf freiliegende Wurzeloberflächen haben kann. Eine Problematik, die mit dem größer werdenden Anteil älterer Menschen an Bedeutung gewinnt. Und zum Jahresende erklären unsere Experten außerdem, welche Tipps es zu beachten gilt, um die Steuerlast möglicherweise zu verringern. Vielleicht ist es angesichts der aktuellen Weltlage am besten, gelassen weiterzumachen und sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. In diesem Sinne wünscht die zm-Redaktion Ihnen, Ihren Praxisteams und Ihren Familien eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein schönes Fest und einen guten Start ins neue Jahr. Sie lesen uns am 16. Januar wieder. Bis dahin empfehle ich den regelmäßigen Blick auf zm-online, um auf dem Laufenden zu bleiben. Oder noch besser, Sie haben unsere Newsletter abonniert. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Vorweihnachtszeit soll eigentlich eine Zeit der Besinnung und Einkehr sein. Die Lebenswirklichkeit ist allerdings meist eine andere. Vorweihnachtsstress dürfte bei den meisten von uns gelebte Praxis sein – beruflich und privat. Neu ist in diesem Jahr, dass sich in den Vorweihnachtstrubel auch noch ein Bundestagswahlkampf mischt. Hier über mögliche Koalitionen oder gar Ministerposten zu spekulieren, ist müßig. Dafür gibt es einfach zu viele Variablen – welche Parteien schaffen es in den Bundestag, wie schneidet der äußerste rechte Rand ab, wer wird wo Kanzlerkandidat/ in? Fragen über Fragen. An dieser Stelle bleibt nur zu hoffen, dass der Wahlkampf nicht mit allzu viel weihnachtlichen Elementen angereichert wird. Sonst wird’s gruselig. Dieses Attribut trifft auch auf das zu, was sich derzeit in den USA abspielt. Dieser Tage erweitert sich das Personal der künftigen US-Regierung sukzessive. Ein Impfgegner soll Gesundheitsminister werden, ein obskurer TV-Arzt („Dr. Oz Show“) soll sich um die staatlichen Gesundheitssysteme Medicare und Medicaid kümmern. Und wenn dann noch ein TV-Moderator Verteidigungsminister und eine Wrestling-Managerin Bildungsministerin werden, dann lässt sich das mit dem Wort Realsatire nur schwach umschreiben. Würde es sich nicht um die größte Volkswirtschaft der Welt und eine militärische Großmacht handeln, könnte man sich eigentlich Popcorn essend zurücklehnen. Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach müht sich unterdessen, seine Gesetzespläne durchzubringen, aber allzu viel dürfte da nicht mehr gehen. Wir haben in dieser Ausgabe die Gesetzesvorhaben, die für die Zahnärzteschaft relevant sind und sich in der Pipeline befinden, zusammengefasst. Und wie gehen die Standesorganisationen mit dieser Situation um? Man zeigt sich kämpferisch – nach dem Motto „Jetzt erst recht“. In die diesjährige Vertreterversammlung der KZBV platzte das Ampel-Aus mitten hinein, bei der Bundesversammlung der BZÄK eine Woche später hatte man die neue Situation schon etwas sacken lassen können. Einigkeit herrschte allenthalben, dass sich die Zahnärzteschaft mit ihren Leistungen nicht verstecken muss und ihre berechtigten Forderungen an eine neue Regierung – wie auch immer diese aussehen mag – herantragen soll. Aber klar ist natürlich, dass sich eine neue Regierung nicht sofort mit den Anliegen der Zahnärztinnen und Zahnärzte befassen wird. Eine Überarbeitung der GOZ beispielsweise wird so schnell nicht kommen. Positiv gesehen, könnte man aber sagen, dass die zahnmedizinische Versorgung aus Sicht der Politik grundsätzlich (noch) funktioniert. Dass es zahlreiche Baustellen gibt, daran wird man eine neue Regierung regelmäßig erinnern müssen. Apropos Baustellen: Eine großes Projekt des BMG ist bekanntermaßen die elektronische Patientenakte. Die „ePA für alle“ sollte nach einer nur vierwöchigen Testphase in zwei Modellregionen zum 15. Februar flächendeckend Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 20, 24 BZÄK-Bundesversammlung in Hamburg und KZBV-Vertreterversammlung in Bonn Die standespolitischen „places to be“ im November: Gemeinsam gegen die Demontage der Selbstverwaltung! 54 Der Wartburg fuhr sie nach Prag ... und landete anschließend auf dem Stasi-Autofriedhof – die Fluchtgeschichte von Dr. Rolf Mahlke und seiner Familie MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 12 Informationen zur elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ startet am 15. Januar vorerst nur in Testregionen 20 Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer „Das System steht an einer Zeitenwende!“ 24 KZBV-Vertreterversammlung in Bonn „Wir sind keine Angestellten des Staates!“ 34 Offene Gesetze im Bereich Gesundheit Das soll(te) eigentlich noch kommen 36 KZBV und BZÄK kritisieren GDAG Wo bleibt der Mehrwert? 46 Interview mit apoBank-Chef Matthias Schellenberg „Das Thema gute Versorgung vor Ort geht in der Breite alle an“ 68 Übersicht der Bundeszahnärztekammer ZFA-Ausbildungszahlen steigen 2024 84 Bundeshauptversammlung des Virchowbundes Plädoyer für eine bessere Patientensteuerung ZAHNMEDIZIN 16 Internationale Dental-Schau 2025 Cloud-Computing – ein Mehrwert für die Praxis? 30 Aus der Wissenschaft Welche Prothetik erhöht die Lebensqualität nach mikrochirurgischer Kieferrekonstruktion? 48 Schmelz-Dentin-Grenze im Rasterelektronenmikroskop Wie Zähneputzen die Wurzeloberfläche verändert 56 Amalgamverbot ab 2025 Regelung zum Amalgamersatz ab Januar 2025 62 Praxistipps mit Komposit – Teil 3 Innovative Lösungen für multiple Lücken im Frontzahnbereich 72 Zweiter Weltkongress zum Thema Kreidezähne in Berlin „Jeder, der Kinder behandelt, muss damit rechnen, dass er MIH-Fälle hat!“ 78 Jubiläumstagung der DG PARO Schnittstellen der Parodontologie Inhalt Fotos: BZÄK/Tobias Koch, KZBV_Darchinger Foto: Dr. Rolf Mahlke zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1974)

INHALT | 5 56 Amalgamverbot ab 2025 Wie sieht die Versorgung in der Füllungstherapie ab dem 1. Januar aus, wie wurden die BEMA-Regelungen angepasst? TITELSTORY 38 S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ Teil 2: Handlungsempfehlungen für die Verarbeitung von Kompositen PRAXIS 44 Von Navsari nach Zittau Ein indischer Zahnarzt in Sachsen 74 Wichtige Informationen in 2024 Steuertipps für Zahnärzte zum Jahresende 82 30 Jahre Praxis-Coachings „Chefs sollten heute mehr bieten als nur Geld“ GESELLSCHAFT 28 Dentalhistorisches Museum Zschadraẞ Die Bibliotheca Dentaria wächst 54 Eine Flucht kurz vor dem Mauerfall „Also haben wir uns ins Auto gesetzt und sind nach Prag gefahren!“ 80 US-Dentalketten extrahieren erhaltungswürdige Zähne Das kommt dabei heraus, wenn Private Equity Implantate setzt 86 Hilfseinsatz auf der Global Mercy „Ich lerne hier Selbstwirksamkeit“ MARKT 91 Neuheiten RUBRIKEN 8 Weihnachtsgrüße 10 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 89 Impressum 90 Bekanntmachungen 110 Zu guter Letzt Foto: Copyright Titelfoto: Cornelia Frese zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1975) TITELSTORY 38 Neue S3-Leitlinie Kompositrestaurationen Praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und damit der Langlebigkeit der Restaurationen

Mitten in die diesjährige HerbstVertreterversammlung der KZBV fielen zwei historische politische Ereignisse. Während der Termin der US-Präsidentschaftswahl lange bekannt war und sich der Wahlsieg von Donald Trump bereits früh abzeichnete, kam das Aus der Ampelkoalition nach dem ersten VV-Tag überraschend, auch wenn sich ein Ende schon länger angebahnt hatte. Inzwischen wissen wir, dass am 23. Februar nächsten Jahres Neuwahlen stattfinden werden. Wir sind jetzt in einem sehr kurzen Wahlkampf, der noch dazu mitten in die Weihnachtszeit fällt. Die desaströse Gesundheitspolitik der Ampelkoalition stand am ersten Tag der Vertreterversammlung im Fokus der Berichte des KZBV-Vorstandes und der Diskussionen der Delegierten. Ich habe dabei klargemacht, dass die Vertragszahnärzteschaft Karl Lauterbachs offensichtlichen Umbau unseres anerkannten und erfolgreichen Gesundheitswesens in ein staatszentriertes Versorgungssystem nicht mitgehen wird. Denn wir sind keine Angestellten des Staates und werden es auch niemals werden. Kurz zuvor hatte der Bundesgesundheitsminister noch einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Dieser konnte schon vor dem Ampel-Aus angezweifelt werden, inzwischen ist er reine Makulatur. Viele der vollmundigen Gesetzesvorhaben dürften in der vom BMG angedachten Form nicht mehr umgesetzt werden. Dies kann man einerseits begrüßen, andererseits bedeutet dies aber auch einen Stillstand, wenn wir nur an die dringend notwendige und längst überfällige Entbürokratisierung des Gesundheitswesens denken. Wie eine künftige Regierung aussehen und wer das BMG leiten wird, darüber kann man lange spekulieren. Auch die Frage, welchen Stellenwert die Gesundheitspolitik letztendlich im aktuellen Wahlkampf haben wird, bleibt offen. Gerade vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten ist es umso wichtiger, dass wir nicht nur die Auswirkungen der völlig verfehlten Gesundheitspolitik dieser Ampel-Koalition der breiten Öffentlichkeit aufzeigen, sondern vor allem unsere Forderungen an eine zukünftige Regierung klar und deutlich im bereits begonnenen Wahlkampf artikulieren. Unser Ziel muss es sein, auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Gesundheitspolitik hinzuwirken. Allem voran gilt es dabei, den vom jetzigen Bundesgesundheitsminister eingeschlagenen Weg in ein staatszentriertes System schnellst möglich zu beenden und endlich wieder Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, auch in Zukunft noch eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können. Das kann nur gelingen, wenn man endlich wieder die freiberuflich und inhabergeführten Praxisstrukturen als tragende Säule der Patientenversorgung seitens der Politik angemessen wertschätzt und aktiv unterstützt, Selbstverwaltung den notwendigen Raum gibt, Versorgung zu gestalten und davon ablässt, vollkommen praxisferne und versorgungsfeindliche Gesetzesvorhaben am grünen Tisch ohne die Einbindung unserer Expertise und der Berücksichtigung unserer Erfahrungen aus dem wirklichen Praxisalltag durchdrücken zuwollen. Die Vertreterversammlung am 6. und 7. November in Bonn hat dazu klare Beschlüsse gefasst. Ich freue mich sehr, dass die Delegierten mit großer Mehrheit auch eine Fortführung unserer erfolgreichen Kampagne „Zähne zeigen“ beschlossen haben. Dies ist ein wichtiges Signal. Besonders in dieser Umbruchphase ist die Sichtbarkeit unserer klaren Forderungen und Positionierung zum Wohle der Patientenversorgung und im Interesse unserer Zahnarztpraxen, die mit großem Engagement trotz der vielen Lasten, die uns die Politik gerade in dieser Legislatur auf die Schultern geladen hat, die Versorgung noch so erfolgreich gewährleisten, nötiger denn je. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie uns dabei, wo es Ihnen möglich ist. Wir benötigen nach dem 23. Februar schnell eine trag- und handlungsfähige Regierung. Alles andere wäre fatal. Wir werden auf jeden Fall mit der Geschlossenheit unseres Berufsstandes und Ihrer Unterstützung alles daransetzen, dass es zu dem dringend notwendigen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik mit einer künftigen Regierung kommt. In dem Sinne darf ich mich bei allen bedanken, die an den zahlreichen Informations- und Protestveranstaltungen der letzten Monate teilgenommen haben und dazu beigetragen haben, unseren Anliegen Gehör zu verschaffen. Es gilt also jetzt erst recht „Zähne zu zeigen“! Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Unsere Kampagne geht weiter 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne

Wir finden Lösungen für Sie Eine neue Ära von Innovationen ist da Solventum.com/de-de Sie leisten großartige Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei. Entdecken Sie ein Team, das sich für den Erfolg von Zahnmedizinern wie Ihnen einsetzt und ein Produktportfolio, das Ihnen hilft Ihre Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Aufbauend auf mehr als 70 Jahren Erfahrung kennen Sie uns als Ihre Problemlöser von 3M. Jetzt sind wir Solventum. © Solventum 2024. Solventum, das Solventum Logo und andere Warenzeichen sind Warenzeichen von Solventum oder ihrer Tochtergesellschaften. Andere Marken sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1978) 8 | WEIHNACHTSGRÜẞE Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nähern uns dem Ende eines ereignisreichen Jahres. Leider geben viele Ereignisse weltweit wenig Grund zur Hoffnung. Der Ukraine-Krieg hält auch nach über zwei Jahren immer noch an und die Ukraine muss sich immer noch erbittert gegen die russischen Angreifer wehren. Gleichzeitig hat der Angriff der Hamas auf Israel im vergangenen Jahr zu einem kriegerischen Konflikt geführt, der sich immer mehr ausweitet und zu zahlreichen humanitären Katastrophen führt. Solidarität ist mit Blick auf die vielfältigen Konflikte auf der Welt, unter denen vor allem die Zivilbevölkerung leidet, von großer Bedeutung. Ausdruck gelebter Solidarität der deutschen Zahnärzteschaft ist die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ). Bis September 2024 sind insgesamt 46 Projekte mit einem Umfang von 527.190 Euro gefördert worden, darunter auch „Leuchtturmprojekte“ wie die Mabuhay Klinik auf den Philippinen, die Gastronomieschule von Francis van Hoi in Vietnam oder die Juja Farm in Kenia. Diese Projekte laufen bereits seit vielen Jahren, werden weiter ausgebaut und tragen immer mehr Früchte. Zu den Projekten mit besonderer Strahlkraft zählt auch das St. Louis French Hospital in Jerusalem. Dank einer HDZ-Spendenaktion erhielt das Hospiz in diesem Jahr einen neuen Generator. Bereits 2016 hatte das HDZ eine neue Großküche finanziert. Dieser Ort hat für das HDZ eine besondere Bedeutung, da sich an dieser Stelle vor etwa 1.000 Jahren das erste Leprahospital befand. Heute sind in dem Hospiz sterbenskranke Menschen untergebracht, darunter Christen, Muslime und Juden. 30 Ordensschwestern und Freiwillige aus verschiedenen Ländern pflegen und begleiten die rund 60 Patientinnen und Patienten auf ihrem letzten Lebensabschnitt. Was angesichts des bestehenden Konflikts zwischen Israel und Palästina fast unglaublich scheint, funktioniert hier: Toleranz, Mitgefühl und Fürsorge stehen im Vordergrund; Herkunft und Glaubensfragen sind nebensächlich. Wir möchten allen, die das HDZ unterstützt haben, von Herzen danken. Die alljährliche Spende der Bundeszahnärztekammer geht ebenfalls an das HDZ. Wir freuen uns über alle Kolleginnen und Kollegen, die sich beteiligen. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Praxisteams trotz aller Konflikte eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2025. Der Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer Wenn auch Sie das HDZ unterstützen möchten: Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete Deutsche Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE 28 3006 0601 0004 4440 00 https://www.stiftung-hdz.de/jetzt-spenden https://www.stiftung-hdz.de/jetzt-spenden/altgold-zahnersatz Eine Spendenbescheinigung wird bei Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres turbulentes Jahr ist fast vorbei. Ein Jahr, in dem sich noch kurz vor Ende die politischen Ereignisse überschlugen. Die Ampel ist Geschichte, aber die Sorge um die Zukunft der vertragszahnärztlichen Versorgung leider nach wir vor bittere Gegenwart. Steigende Personal- und Betriebskosten verschärfen immer noch die fatalen Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in den Praxen. Und nicht nur der alarmierende Fachkräftemangel schränkt die Patientenversorgung vermehrt ein, der Praxisalltag wird immer weiter in großem Maße von Bürokratielasten und Verwaltungsaufgaben bestimmt. Wertvolle Zeit, die der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen sollte, geht damit zusätzlich verloren. Daher bedarf es endlich – wie von uns seit Jahren gefordert – angemessener Rahmenbedingungen, die zum einen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Ihren Teams die Arbeit in den Praxen wieder erleichtern und die zum anderen die Freude am Beruf wieder in den Mittelpunkt rücken lassen. Ihre zahlreichen und lautstarken Protestveranstaltungen sind daher das richtige Signal an eine Politik, die sich dringend wieder auf den Wert von Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung besinnen muss. Für Ihr großartiges Engagement sowohl bei diesen Aktionen als auch im Rahmen der Kampagne „Zähne zeigen“ danken wir Ihnen herzlich und appellieren an Sie, auch im neuen Jahr nicht nachzulassen. Auch wir werden nicht müde, uns weiterhin vehement in die politische Diskussion einzubringen, um mit den politischen Entscheidungsträgern und -trägerinnen um bestmögliche Bedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung zu ringen. Hierzu zählen vor allem der Bürokratieabbau, eine Digitalisierung, die Praxen entlastet, und eine vollumfängliche Vergütung aller erbrachter Leistungen. Ihr täglicher Einsatz in den Praxen – trotz aller Widrigkeiten – zum Wohle der Patientinnen und Patienten muss von der Politik endlich wieder wertgeschätzt werden. Denn Sie sind das Fundament unserer flächendeckenden wohnortnahen und qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung. Mit unserer etablierten Kampagne werden wir weiterhin die Öffentlichkeit über die Wichtigkeit einer präventionsorientierten Zahnmedizin aufklären und den Wert einer qualitativ hochwertigen vertragszahnärztlichen Versorgung medial breit kommunizieren. Traditionell verzichten wir auf den Versand von Weihnachtsgrußkarten und spenden den Betrag in diesem Jahr an „Wir für Pänz e. V.“; das Beratungszentrum kümmert sich um Familien und Kinder, die durch chronische Krankheit, Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder durch Armut benachteiligt sind. Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitenden wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, frohe und harmonische Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Konstantin von Laffert Prof. Dr. Christoph Benz Dr. Romy Ermler Martin Hendges Dr. Ute Maier Dr. Karl-Georg Pochhammer Foto: petrrgoskov – stock.adobe.com

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, eins ist klar: Vorteile bei zahneins müssen Sie nicht mit der Lupe suchen. Wenn Sie auch bei eins anfangen wollen, bewerben Sie sich auf karriere.zahneins.com. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind mit 2.400 Mitarbeitendenanüber 80 Standorteneinesdergrößten PraxisNetzwerke Deutschlands. Was unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte überzeugt hat, bei zahneins in einer Partnerpraxis anzufangen? Attraktive Perspektiven, hochinteressante Weiterbildungsangebote– und das Hand in Hand mit ausreichend Zeit für Freunde und Familie. Denn: Bei zahneins sind Sie nicht irgendeine Nummer, sondern dieNummer eins! Dr. Moritz Waldmann, Standort Frankfurt „DurchKommunikationstrainings und dem Mentoringprogrammhabe ich bei Dentaloft in Frankfurt die Möglichkeit mich auch neben meiner zahnärztlichen Expertise zuentwickeln und weiterzubilden.“ MDDr. Tiffany Cantz, Standort München „Mit zahneins als starken Partner kann ich mich auf meine Patienten konzentrieren und sehe den Weg zur zahnärztlichen Leitung als echteAlternative zur Selbstständigkeit.“ Prof. Dr. Gerd Volland M.Sc., Standort Heilsbronn „Zusammen eins! Als Experte für Laserpräventionsorientierte Zahnmedizin schätze ichdenAustauschim zahneins Netzwerk und die Möglichkeit mich auf meine zahnärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können.“ Jennifer Weickgenannt, Standort Wiesbaden „zahneins hat mich mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Führungstrainings und Einblicken in dieverschiedensten Partnerpraxenauf das nächste Level gebracht.“ FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN! 0160 93110701 Zahnärztlich geführt. Dr. Georg Eckner, Standort Ulm „Gemeinsam mit zahneinsist es uns möglich auch andere Projekte rund um das Thema Zahnmedizin zu verwirklichen. Einerfahrenes Team aus internern Expertenanseiner Seite zu haben bietet viele einzigartige Vorteile!“ Bundesweit Zahnärzte (m/w/d) gesucht!

zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1980) 10 | GESELLSCHAFT Es ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für alle Cineasten mit einem Faible für den dentalen Arbeitsalltag: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hebt die Indizierung des Films „The Dentist“ auf. Künftig ist der ZahnarztHorrorfilm von Kult-Regisseur Brian Yuznas („Alien des Grauens“, „Faces of Fear“, „Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft“) in der ungeschnittenen Version frei verkäuflich – und passend zum Fest soll es eine Blu-ray in limitierten Mediabook-Editionen geben. Ungewöhnlicher als der Plot des sadistischen Zahnarztes und seiner komplett entstellten Opfer ist die Historie der filmischen Verwertung. In Deutschland erschien der Film im November 1996 mit einer FSK18-Freigabe auf VHS, jedoch um die beiden blutigsten Minuten gekürzt. Zwei Jahre später kam eine von den Behörden nicht erfasste, stark limitierte Laserdisc auf den Markt, deren Uncut-Fassung das ganze Ausmaß von Yuznas Gewaltfantasien offenbart. Erst 2009 schritt die BzKJ (damals noch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) ein, dafür aber umso rigoroser und setzte das Werk auf die sogenannte Liste B. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Signal, erhob Anklage und das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied schließlich am 11. August 2010, dass der Film den Straftatbestand der „Gewaltverherrlichung“ erfüllt – und fortan verschwand „The Dentist“ im Giftschrank. Dem Engagement des österreichischen IndependentDVD-Vertriebshändlers NSM Records ist es nun zu verdanken, dass das Urteil aufgehoben wurde. Wie das Unternehmen Ende Oktober mitteilte, ist „The Dentist“ erneut von der BzKJ geprüft worden mit dem Ergebnis, dass sowohl die alte als auch eine Neuveröffentlichung nicht länger verboten sind. Bevor Sie die Blu-ray verpacken, hier noch ein Insider-Tipp: Wer den Film verschenkt, lege dem Päckchen eine amputierte Zungebei. „ Foto: YouTube - Odontoiatria Portami Via EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE

DAS FAIRE PREMIUM MPLANTATSYSTEM. D PIM S FAIR SEIT WIR SER UNSCHLAGBAR IN SERVICE & PREIS. R T R R R UND ERFOLGREICH. T ÜBER 17 JAHREN. R SIND DIE WAHREN RVICE-WELTMEISTER! Vorhersagbar, zuverlässig und beständig. Wechseln Sie sofort zu ICX, wenn Sie Beständigkeit und Service lieben. IM VALUE MARKT IN DEUTSCHLAND DIENR.1 FAIRER PREIS +++ SICHERHEIT +++ TOP-SERVICE Service-Tel.: +49 (0)2641 9110-0 · www.medentis.de WECHSELN SIE JETZT. BE SMART. BE ICX.

zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1982) 12 | POLITIK INFORMATIONEN ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE „ePA für alle“ startet am 15. Januar vorerst nur in Testregionen Ab dem 15. Januar 2025 soll die neue elektronische Patientenakte (ePA) starten – zunächst in einer Testphase in Hamburg und Franken, danach bundesweit. Wann dies der Fall sein wird, scheint nun aber offen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert über wichtige grundsätzliche Fragen. Die neue „ePA für alle“ soll ab Mitte Januar wichtige Gesundheitsdaten – wie Daten zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen – enthalten sowie strukturierte Informationsobjekte – etwa die elektronische Medikationsliste und das eZahnbonusheft. Die Daten sollen von Zahnärztinnen und Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können, wobei das eZahnbonusheft nicht zu den Pflichtanwendungen gehört. Laut einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kurz vor Redaktionsschluss soll der flächendeckende und verpflichtende Rollout nicht bereits nach einer vierwöchigen Testphase, sondern erst nach positiven Erfahrungen in den Testregionen erfolgen. Alle Versicherten sollen ab Mitte Januar 2025 automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA erhalten. Wer keine ePA will, muss seiner Krankenkasse aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Der Zugriff über das Praxisverwaltungssystem auf die ePA soll durch ein Update der PVS-Hersteller gewährleistet werden. Das Suchen, Lesen, Herunterladen und Einstellen von Gesundheitsdaten soll dann über das PVS möglich sein. Bei gesetzlich Versicherten wird der „Behandlungskontext“ durch das Stecken der Gesundheitskarte (eGK) oder per ePA-App nachgewiesen. Privatversicherte müssen den Zugriff aktiv über ihre ePA-App freigeben. Vertragszahnärzte sind verpflichtet, die Akte zu befüllen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wie die anderen Gesundheitsberufe auch verpflichtet, die ePA zu befüllen. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn die Krankenkassen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen haben. Nach derzeitigen Informationen, wird dies zum Start der ePA auf keinen Fall für alle Versicherten gewährleistet werden können. Das Befüllen der ePA muss nicht zwingend durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt erfolgen, die Aufgabe kann an das Praxispersonal delegiert werden. Zu unterscheiden ist zudem zwischen Daten, die verpflichtend eingestellt werden müssen, und Daten, die nur auf Wunsch der Versicherten in die ePA zu stellen sind – wie etwa das eZahnbonusheft Die Versicherten können ihre ePA über eine App ihrer Krankenkasse selbstständig steuern. So können sie zum Beispiel den Zugriff von Zahnarztpraxen auf ihre Akte verlängern, einschränken oder zurücknehmen. Außerdem können die eingestellten oder aktualisierten Daten in der App verwaltet werden. Versicherte können zudem über die ePA-App auch einsehen, wer wann auf ihre Daten zugegriffenhat. Mit der ePA für alle wird es Schritt für Schritt mehr Patientinnen und Patienten geben, die eine ePA nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prognostiziert, dass dies bis Ende 2025 etwa 80 Prozent der Versicherten sein werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die neue „ePA für alle“ nach und nach viel präsenter im Behandlungsalltag sein wird. Damit die Daten und Dokumente über das PVS in die ePA eingestellt beziehungsweise gelesen werden könDie neue „ePA für alle“ wird am 15. Januar 2025 eingeführt. ÜBERBLICK: DIE FUNKTIONEN DER „EPA FÜR ALLE“ aktuelle ePA ePA für alle Zustimmung Versicherte aktive Beantragung Widerspruch möglich Nutzung Zahnärzte manuelle Aktivierung automatisch, wenn eGK gesteckt oder per ePA-App (im Behandlungskontext) Forschungsdaten nein ab Sommer 2025 Akte durchsuchbar nein Medikationsdaten, ab 2026 Volltext Medikationsliste nein enthalten Digitales Zahnbonusheft enthalten enthalten, Befüllung nur auf Wunsch des Patienten Quelle: KZBV Foto: Spectral-Design – stock.adobe.com

Auch wenn sich das heute kaum noch jemand vorstellen kann – noch bis Mitte der 1960er Jahre war es üblich: Der Patient saß während der Behandlung, der Zahnarzt stand. Als die Ingenieure von Dürr Dental 1964 mit einer effektiven Absaugung die sitzende Behandlung am liegenden Patienten ermöglichten, bedeutete das ein bequemeres und ergonomischeres Arbeiten und löste eine Reihe weiterer Probleme. Insbesondere ließ sich die bis zu zwei Meter weit reichende keimbelastete Aerosolwolke aus dem Mund des Patienten reduzieren. Diese effektive Infektionsprophylaxe hat sich in besonderem Maße bewährt und ist nicht zuletzt während der Corona-Pandemie ins Bewusstsein der Zahnärztinnen und Zahnärzte gerückt. Hat diese Technologie doch entscheidend den Weiterbetrieb der Praxen überhaupt erst ermöglicht! Mit einer viel beachteten Studie unter Einsatz moderner analytischer Verfahren, wie es sie bei vorhergehenden Untersuchungen aus den 1970er Jahren noch nicht gab, hat Dürr Dental die Notwendigkeit einer Spraynebel-Absaugung mit einem Saugvolumen von 300 Litern pro Minute an der Kanüle eindrucksvoll belegt (Studienleiter: Dr. Martin Koch, Technische Akademie von Dürr Dental). Die Ausganssituation im Jahr 1964 lässt sich folgendermaßen skizzieren: Zwar sorgte die erforderliche Wasserkühlung für hochtourige Turbinen (Überhitzungsschutz!) für ein größeres Spraynebelvolumen, welches sich jedoch fortan dank Spraynebel-Absaugung effektiv absaugen ließ. Dies verbesserte auch die Sicht und erleichterte somit insbesondere längere Eingriffe. In den folgenden Jahrzehnten etablierte sich Dürr Dental als Experte und Vorreiter für dentale Absaugsysteme und entwickelte beispielsweise verschiedenste Ausführungen für sämtliche Einsatzzwecke. Von Klein- über Großpraxen bis hin zu Zahnkliniken sowie chirurgischen Behandlungen – Dürr Dental baute sein Produktportfolio systematisch aus. Dürr Dental hat die dentale Spraynebelabsaugung gleich zweimal erfunden. Vor sechzig Jahren haben die Ingenieure des Unternehmens Zahnärztinnen und Zahnärzten die Behandlung im Sitzen am liegenden Patienten ermöglicht, und vor zehn Jahren haben sie Energieeinsparpotenziale von inzwischen bis zu 75 Prozent realisiert. Die dentalen Absaugungsysteme benötigen selbstverständlich Energie. Und genau bei diesem Aspekt setzte Dürr Dental mit der zweiten bahnbrechenden Innovation im Bereich Absaugung an. Um die Einsparpotenziale der Zahnarztpraxen und Kliniken zu heben, hat Dürr Dental vor zehn Jahren eine für dentale Spraynebelabsaugungen neue Technologie nutzbar gemacht. Technisch bedeutet dies: Radialverdichtung statt Seitenkanalverdichtung. Aus der Perspektive von Umwelt- und Ressourcenschonung lassen sich dank dieser Hochleitungstechnologie heute sogar bis zu 75 Prozent Energie einsparen. Diese Ersparnis macht sich in der betriebswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Zahnarztpraxen positiv bemerkbar. Nach den Erfindungen der sitzenden Behandlung am liegenden Patienten vor sechzig Jahren und eines deutlich energiesparenderen Betriebs vor zehn Jahren bleibt Dürr Dental in Bewegung. Mit der zunehmenden Vernetzung seiner Geräte mit der cloudbasierten Geräteplattform VistaSoft Monitor legt das Unternehmen aktuell die Grundlage für die digitale Praxis von morgen. So dürfen sich Praxis- und Laborteams in Zukunft auf einen noch komfortableren Betrieb bei gleichzeitig erhöhter Ausfallsicherheit freuen. Dürr Dental hat die zahnärztliche Spraynebel-Absaugung zunächst ergonomisch und fünfzig Jahre später energetisch auf ein neues Niveau gehoben. In beiden Fällen lässt sich mit Fug und Recht von einem Evolutionssprung sprechen. Es liegt in der DNA des Unternehmens, schon jetzt systematisch auf die nächste bahnbrechende Neuerung hinzuarbeiten und dabei ein noch höheres Innovationstempo an den Tag zu legen. Mehr unter www.duerrdental.com Erfinder der Absaugung – Zukunft im Blick Anzeige

14 | POLITIK nen, muss die Zahnarztpraxis an die TI angebunden sein und über ein EHealth-Kartenterminal für den Versichertenstammdatenabgleich (VDSM) verfügen. Darüber hinaus muss das PVS ab dem 15. Januar 2025 die neue ePA unterstützen. Die konkrete Vorgehensweise bei der Befüllung hängt dabei vom jeweiligen PVS ab. Die KZBV setzt sich vehement dafür ein, dass durch die Befüllungspflicht möglichst wenig Aufwand ausgelöst wird. Ein Update des Konnektors ist nicht erforderlich. Die Aufwendungen für die Weiterentwicklung der TI-Anwendungen sind in der monatlichen TI-Pauschale, wie sie das BMG mit Wirkung zum 1. Juli 2023 festgelegt hat, enthalten und werden nicht durch Einzelpauschalen erstattet. Sofern ein Versicherter der ePA insgesamt oder dem Zugriff speziell durch die Zahnarztpraxis nicht widersprochen hat, die Versichertenkarte in der Praxis „gesteckt“ wird und der VDSM erfolgt ist, erhält die Zahnarztpraxis automatisch ein Zugriffsrecht auf die ePA. Diese Zugriffsmöglichkeit besteht dann für 90 Tage. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten ihrer Zahnarztpraxis alternativ einen längeren oder kürzeren Zeitraum für denZugriff einstellen. Die Versicherten können die ePA als Ganzes ablehnen, der Zahnärztin oder dem Zahnarzt den Zugriff verweigern, gewissen Anwendungsfällen in der ePA widersprechen und auch einzelne Dokumente löschen. Außerdem können sie vor bestimmten ärztlichen Fachrichtungen oder Sektoren einzelne Dokumente „verbergen“. Die verborgenen Dokumente sind dann zwar noch in der ePA vorhanden, können aber nur von den Gesundheitsberufen und Gesundheitseinrichtungen abgerufen werden, für die die Dokumente nicht „verborgen“ wurden. Auf Wunsch der Versicherten kann der Zahnarzt auch Dokumente verschattet einstellen, das heißt, nur die oder der Versicherte selbst kann mit dem eigenen Endgerät per ePA-App auf die Dokumente zugreifen. Die an der Behandlung beteiligten Gesundheitseinrichtungen sind dazu verpflichtet, bei ausbleibendem Widerspruch oder auf Verlangen des Patienten bestimmte Daten aus dem jeweils aktuellen Behandlungskontext in die ePA einzustellen. Die Versicherten können auch eine elektronische Abschrift der gesamten Patientenkartei gemäß § 630g BGB in die ePA verlangen. Darüber hinaus stellt der E-RezeptFachdienst automatisch alle Verordnungen und Abgabeinformationen in die E-Medikationsliste (eML) ein. Das heißt für die Zahnarztpraxen: Die eML kann eingesehen, muss aber nicht durch die Zahnarztpraxis selbst aktiv befüllt werden. Weitere solche „Anwendungsfälle“ sollen später dazu kommen. Schließlich müssen die Krankenkassen den Versicherten die Abrechnungsdaten über die ePA zur Verfügung stellen, wenn diese dem nicht widersprochen haben und die Anbieter der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ihrer Kundschaft auf Wunsch ebenfalls Daten in die ePA übermitteln. Die Daten sollen später auch zur Forschung genutzt werden Die Nutzung der Daten für die medizinische Forschung und weitere gemeinwohlorientierte Zwecke wird nach Informationen der gematik in einem nächsten Schritt der Weiterentwicklung der ePA für alle im Sommer 2025 angegangen. Die Daten aus der ePA für alle sollen demnach auch für Zwecke, die im öffentlichen Interesse sind, genutzt werden. Das umfasst neben der Forschung zum Beispiel die Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit, die Prävention und statistische Zwecke der Gesundheitsberichterstattung. Die Daten werden dafür pseudonymisiert (das heißt ohne direkt personenbezogene Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger, die die Daten nicht bereitstellen wollen, können dem in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen widersprechen. Laut den Verlautbarungen der gematik bekommt die ePA für alle eine neue Sicherheitsarchitektur „nach modernsten Standards“. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur die Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur soll auch verhindern, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können. pr Informationen zur ePA bietet die KZBV: https://www.kzbv.de/epa-fuer-alle. 1866.de.html#. Erklärvideos stellt die gematik bereit: https://www.gematik. de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle. Die Informationen werden ständig aktualisiert. zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1984) KRITIK DER KZBV Kritisch zur aktuellen ePA für alle positionierte sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Vertreterversammlung am 5. und 6. November in Bonn (siehe Seite 24). Problematisch sind für sie die Unwägbarkeiten der praktischen Umsetzung. Dazu gehört etwa die zu kurze Testphase von vier Wochen in den Modellregionen und die geplante Strichprobengröße, wonach fünf bis 15 Zahnarztpraxen und eine zahnärztliche Praxissoftware an der Erprobung teilnehmen sollen. „Maßgabe muss sein, dass die ePA 3.0 vom ersten Tag an in den Praxen mit der Software schnell und reibungslos genutzt werden kann“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl Georg Pochhammer auf der Versammlung. „Erst wenn dieser Nachweis für eine repräsentative Stichprobe in den Testregionen erbracht worden ist, kann die ePAflächendeckend eingeführt werden.“ Und: „An die Stelle eines Roll-outs, der Gehalt und Struktur hat, treten die üblichen Sanktionsdrohungen.“ In einem Beschluss forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, die Frist zur Einführung so lange auszusetzen, bis die „ePA für alle“ sowohl technisch als auch praxistauglich nutzbar ist.

permadental PERMADENTAL.DE 02822-71330 im Dialog DIGITALE STAMMTISCHE Entdecken Sie unsere fünf kostenlosen Online-Events für Behandler und Praxismitarbeiter! Profitieren Sie von der digitalen Expertise unserer Dental-Experten in der Digital- und Scanner-Technologie. Ob erfahrene IOS-Anwender oder Teams am Anfang ihrer digitalen Reise – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Der Startpunkt für Ihre digitale Transformation permadental.de/digitale-stammtische JE 3 FORTBILDUNGSPUNKTE 1 2 3 HIERANMELDEN

16 | ZAHNMEDIZIN INTERNATIONALE DENTAL-SCHAU 2025 Cloud-Computing – ein Mehrwert für die Praxis? Christian Ehrensberger Der Einsatz professioneller Cloud-Systeme in der Großindustrie und im Privatleben zeigt die Spannweite der digitalen Innovation. Dabei scheint es für jede noch so spezielle Anforderung eine maßkonfektionierte Lösung zu geben – so auch für die Zahnmedizin. Die neuesten Entwicklungen lassen sich auf der 41. Internationalen Dental-Schau (IDS) vom 25. bis zum 29. März 2025 in Köln begutachten. Eine Vorschau. Intraoralscanner, Röntgensensoren, Saugsysteme, Kompressoren, Betriebswasseraufbereiter, CAD/CAMSysteme und 3-D-Drucker können über einen Server mit einem zentralen Praxis-PC verbunden werden. Über diese „Spinne im Netz“ lassen sich alle Fäden zusammenhalten. Wichtig ist ein sicheres Konzept für die Datenübertragung zu den laborseitigen Einheiten und die Archivierung. Darüber hinaus können mittels Substrukturen zum Beispiel Daten von einem Intraoralscanner zu einer CADDesigneinheit fließen. Der PraxisServer kann schon bei kleinen Praxen größere Dimensionen annehmen und aufgrund der Komplexität der Datenverbindungen ein umfangreiches (meist externes) Management erfordern. Das kostet. Für dentale Anwendungen konfektionierte CloudLösungen lassen sich dagegen einfach in der richtigen Dimension und Architektur auswählen und bei Bedarf auch verändern. Zudem braucht sich idealerweise niemand große Gedanken über die Updates von Programmen, um die Datensicherung oder um die Cybersicherheit zu machen, weil die dentale Cloud das alles schon mitbringt – so versprechen es jedenfalls die Anbieter. Die Anbieter versprechen eine Rundumversorgung Anders sieht es bei Praxen aus, die ihre über Jahre gewachsenen Strukturen optimieren wollen – zum Beispiel in der Verwaltung von Stammdaten oder Patientenakten und bei der Terminvergabe. Oft hat sich dabei eine „Zettelwirtschaft“ oder ein Miteinander von handschriftlichen Vermerken und digitalen Daten eingeschlichen. In einem ersten Schritt kann eine komplette Digitalisierung unter Verwendung eines Praxis-Servers erfolgen, doch die Cloud-Systeme bieten mehr Vorteile: Sie dienen als Speichermedium, stellen Die IDS im März wirft ihre Schatten voraus: Was dürfen wir erwarten? Welche Neuerungen sollte man sich ansehen? Foto: Koelnmesse GmbH, Oliver Wachenfeld zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1986)

NEUMIT NOVAMIN NUR VON SENSODYNE Anzeige Einzigartiger Schutz vor Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur mit NovaMin *In Labortests, nach 4 Tagen mit 2× täglicher Anwendung 1. John M T et al. Eur J Oral Sci 2003;111(6): 483-491. 2. Greenspan DC. J Clin Dent 2010; 21 (Spec Iss): 61-65. 3. Haleon, Data on File 2024, Report QD-RPT-118201. 4. Earl J et al. J Clin Dent 2011; 22(Spe c Iss): 68-73. 5. Hall C et al. J Dent 2017; 60: 36-43. SENSODYNE C C Wirkung wissenschaftlich belegt In Labortests konnte gezeigt werden, dass die Schutzschicht bis tief in die freiliegenden Dentinkanälchen reicht. Zudem erwies sich die neu gebildete Schutzschicht als bis zu 76% härter als natürliches Dentin und war in der Lage, alltäglichen Säureattacken standzuhalten.*, 3,4 Die Top-Innovation mit NovaMin Sensodyne Clinical Repair Zahnpasta ist unsere neueste Innovation zur Behandlung von schmerzempfindlichen Zähnen. Bereits ab dem ersten Zähneputzen beginnt dank des Inhaltsstoffes NovaMin die Reparatur von freiliegendem Dentin.2 NovaMin (Kalzium-Natrium-Phosphosilikat), ein Bioglas, gibt nach dem Kontakt mit Speichel Kalzium- und Phosphat-Ionen ab. Diese reagieren mit dem Dentin und bilden eine zahnschmelzähnliche Schutzschicht über und in den freiliegenden Dentinkanälchen, die zu 96% aus dem gleichen Material besteht wie natürlicher Zahnschmelz.2 Dadurch stellt Sensodyne den Schutzschild wieder her, den schmerzempfindliche Zähne verloren haben. CLINICAL REPAIR: Rund jeder 3. Erwachsene ist betroffen1 Schmerzempfindliche Zähne oder auch Dentinhypersensibilität können im Alltag für Betroffene sehr belastend sein. Die neue Sensodyne Clinical Repair wurde speziell für diese Patienten entwickelt um die Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur zu lindern und die freiliegenden Zahnbereiche zu schützen. Klinisch bestätigte Linderung Die langanhaltende Linderung der Schmerzempfindlichkeit bei zweimal täglicher Anwendung von Sensodyne Clinical Repair wurde in einer klinischen Studie an Patienten mit schmerzempfindlichen Zähnen bestätigt.5 Empfehlen Sie die Top-Innovation Sensodyne Clinical Repair mit 5% NovaMin Viele Betroffene sind sich nicht bewusst, dass einfache Lösungen wie das Zähneputzen mit der richtigen Zahnpasta helfen können. Sensodyne Clinical Repair Zahnpasta bietet eine effektive Lösung bei Schmerzempfindlichkeit und schützt durch das enthaltene Natriumfluorid zusätzlich vor Karies. Damit ist sie eine ausgezeichnete Empfehlung für Ihre Patient:innen mit Dentinhypersensibilität.

zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1988) 18 | ZAHNMEDIZIN die benötigten Programme zur Verfügung und übernehmen Funktionen bis hin zur Terminerinnerung für die Patienten per SMS. Mit etwas größer dimensionierten Programmpaketen begleitet die Cloud eine Praxis auch beim Wachstum in mehrere Standorte. Der Zugriff auf Daten und Software gelingt dann ortsunabhängig. Wird die Ortsangabe „von überallher“ ausgeschöpft und ein Zugriff beiBedarf auch vom Sofa oder vom Urlaubsstrand erlaubt, so empfehlen sich besonders hohe Datenschutzstandards. Dennoch kann eine solche Cloud-Lösung flexibel bleiben, mit Windows- ebenso wie mit Mac-Rechnern harmonieren und bei der Einrichtung einfach funktionieren: schlicht den mitgelieferten Browser installieren und fertig – alles Weitere läuft im Hintergrund. Vorteile beim Workflow, bei der Dokumentation ... Eine wesentliche Teilaufgabe dentaler Clouds kann das Bildmanagement sein. Über die reine Ablage hinaus sollen Röntgen-, Intraoral-, demnächst vielleicht auch MRT-Aufnahmen, einzelnen Patienten zugeordnet werden und gleichzeitig für die Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. „Weiterverarbeitung“ kann dabei heißen, dass eine Röntgenaufnahme für die softwaregestützte Erstellung eines Zahnstatus und anschließend für diagnostische Zwecke verwendet wird. Oder Röntgenbilder und intraorale Scans werden für ein implantologisches Backward-planning gematcht. Das Backward-planning ist das große Feld der (digitalen) Kommunikation zwischen Praxis und Labor. Heute ermöglichen Cloud-Plattformen die Auftragsvergabe und den Informationsaustausch. Auf diese Weise können die einzelnen „Jobs“ innerhalb eines kompletten oder teildigitalen Workflows flexibel zwischen Praxis und Labor aufgeteilt werden. Zahnarzt und Zahntechniker klinken sich einfach ein und wieder aus – genau an den Stellen, wo sie gebraucht werden. So entstehen prothetische Arbeiten unter Verwendung von CAD/CAM oder 3-D-Druck, so lassen sich auch kieferorthopädische Apparaturen herstellen oder spezielle Arbeitsschritte besonders effektiv in den Workflow integrieren, etwa die Modellherstellung. Die Cloud hängt dabei nicht an einer bestimmten Praxis oder an einem bestimmten Labor, sondern ist für alle Beteiligten über eine Internetverbindung erreichbar. Dabei kann über die Cloud eine Vernetzung mit dem Wunsch-Labor erfolgen, oder die Praxis kann für bestimmte Arbeiten einen speziellen Anbieter suchen. Das kann ein klassisches zahntechnisches Labor sein oder auch ein Zentralfertiger oder ein industrieller Service. Einen Zeitvorteil bietet dabei die automatische Dokumentation für jeden Patientenfall. Je komplexer der Fall ist, desto dankbarer ist ein Praxisteam, wenn die Cloud beziehungsweise die dort im Hintergrund laufenden Programme ihm einen Großteil der vielen Details innerhalb einer einzigen Dokumentation abnehmen. Vorteile bringen Cloud-Plattformen auch für die Patienten-Kommunikation: Spezielle Tools führen umfangreiches Bildmaterial zusammen (Patientenfotos, Röntgenaufnahmen, Intraoralscans) und präsentieren übersichtlich und anschaulich im Rahmen der Patientenberatung. Das hilft den Patienten, ihre orale Situation und die Vorschläge zu Prophylaxe und Therapie besser zu verstehen. Der Patient kann sich nach dem Gespräch in der Praxis auch alles zu Hause auf dem Endgerät seiner Wahl noch einmal ansehen. Auf dieser breiten Basis kann dann im wörtlichen Sinne ein „informed consent“ erfolgen. Wiederum auf einer anderen Ebene liegen Cloud-Funktionalitäten, die sich auf Wartung, Maschinendiagnose und Fehlerbehebung erstrecken. Das läuft grundsätzlich wie beim Auto: Fährt es in einen Graben, löst es selbsttätig Alarm aus, ruft – wo nötig – einen Krankenwagen, den Abschleppdienst und informiert im Idealfall auch noch einen Techniker, wo das Problem liegt. In ähnlicher Weise meldet sich ein Cloudfähiger Kompressor beim Praxisteam und gegebenenfalls bei einem externen Techniker (beispielsweise im Dentaldepot), informiert alle Beteiligten über anstehende Wartungen, den notwendigen Austausch von Verschleißteilen und etwaige Funktionsfehler oder ungewöhnliche Vorkommnisse. Kleinere Probleme lassen sich per Ferndiagnose eruieren und können sogar über die Cloud behoben werden. ... und bei der Kommunikation mit den Patienten Wie verschiedene Cloud-Services ausgestaltet sind, liegt in ihrem Zweck begründet – da reicht das Spektrum von engen Speziallösungen bis zu umfassenden Funktionspaketen. Bei einigen Cloud-Diensten steht die vorausschauende Instandhaltung der Versorgungssysteme einer Praxis im Vordergrund (Kompressoren, Sauganlagen, Betriebswasser). Andere haben sich aus einer digitalen Praxisverwaltung heraus entwickelt und integrieren nun eine geeignete Software zur Steigerung der Patientenzufriedenheit, für einen klimagerechten Betrieb und für eine Verbesserung der ökonomischen Grundlagen der Praxis. Wieder andere Services legen den Fokus auf eine sichere und komfortable Datenübertragung zwischen Laboren, Kliniken und Praxen. Ziel ist eine unmittelbare Verfügbarkeit aller benötigten Daten für einen nahtlosen digitalen Workflow, beispielsweise vom Intraoralscan bis zur gefrästen oder gedruckten Krone oder Brücke – unabhängig vom Standort. Zum Gesamtbild gehören natürlich auch die Kosten der Cloud-Nutzung und der zugehörigen Software. Hier sind verschiedene Modelle am Markt zu finden – von nutzungsabhängigen Einzelabrechnungen bis hin zu Flatrate-Angeboten. Auf der IDS 2025 in Köln können Sie sich umschauen und direkt mit den Fachleuten der Anbieter am Messestand über zahnmedizinische Clouds sprechen. „ Dr. Christian Ehrensberger Schwanthalerstr. 27, 60594 Frankfurt am Main cu_ehrensberger@web.de Foto: privat

Made in Sweden AusLiebe zur Lücke Effektive Zahnpflege für ein gesundes Lächeln. Jeder Mensch ist einzigartig, genau wie seine Interdentalräume. Daher bietet TePe für jede Lücke das passende Produkt. Empfehlen Sie TePe für eine individuelle und effektive Zahnpflege – für nahezu 100 % saubere Zähne und ein gesundes Lächeln. So unterstützen Sie Ihre Patienten optimal bei ihrer täglichen Mundhygiene. Jetzt online bestellen auf tepe.com/de

20 | POLITIK BUNDESVERSAMMLUNG DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER „Das System steht an einer Zeitenwende!“ Den Zusammenhalt im Berufsstand zu fördern und die Zukunft für Zahnärzte aktiv mitzugestalten – dazu rief der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, die Delegierten auf der BZÄK-Bundesversammlung in Hamburg auf. Vor den Neuwahlen im Februar machten die Delegierten ihre Aufbruchstimmung deutlich. Die Zahnärzteschaft sei mit ihren Konzepten und Forderungen politisch gut aufgestellt. Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens forderte Benz auf der Bundesversammlung am 15. und 16. November in Hamburg. „Deutschland braucht jetzt Aufbruch statt Abbruch, Mut statt Missmut und Demut statt Dekadenz“, betonte er angesichts des Aus der Ampelregierung – nicht nur an die Delegierten der Versammlung gerichtet, sondern auch an die Politik. Diese glänzte bei der Versammlung durch Abwesenheit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte kurzfristig abgesagt, die Delegierten mit einer Videobotschaft zu begrüßen. Zu einem zukunftsgerichteten Gesundheitswesen gehöre der Blick auf die demografische Entwicklung mit immer mehr Alten und immer weniger Jungen, sagte Benz. Das System stehe an einer Zeitenwende, erklärte er. Es gehe künftig darum, immer knapper werdende Ressourcen zu verteilen. Bürokratie und Komplexität im Gesundheitswesen nähmen zu, der ökonomische Druck auf die Arzt- und Zahnarztpraxen steige ebenfalls. Auch namhafte Ökonomen würden inzwischen einen Neustart empfehlen. Prognosen zufolge sei der Kipppunkt der Sozial- und Gesundheitssysteme in den 2030er-Jahren zu erwarten. Die Lösungsansätze: mehr Prävention, mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie und Regularien. Bei den ersten beiden Punkten seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte gut aufgestellt, gegen die wachsende Regelungswut kämpfe die BZÄK energisch. „Wir wünschen uns in der Politik Kämpfer, die mutige Entscheidungen treffen“, so der Präsident. Die BZÄK verstehe sich als Netzwerk in den Berufsstand sowie in die Fachöffentlichkeit und die Politik hinein. Als Beispiel nannte er den Austausch mit der Bundesärztekammer, etwa zum Thema GOÄ. Für die BZÄK stehe fest, dass der jetzt vorliegende GOÄ-Entwurf keine Blaupause für eine GOZ-Novelle sei. „Wir werden hier unseren eigenen Weg gehen“, erklärte Benz. Zu den weiteren Themen des Netzwerks BZÄK zählte Benz den Einsatz für die Belange der Studierenden, die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) oder mit der Deutschen Die Bundesversammlung fand in den Räumlichkeiten der Hamburger Handelskammer statt. zm114 Nr. 23-24, 01.12.2024, (1990) Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=