Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1

22 | PRAXIS EPA, TI-MESSENGER UND TI-GATEWAY Das ändert sich im Bereich TI ab 2025 Praxen up to date: Die Anwendungen und Dienste der Telematik-Infrastruktur sollen auch in diesem Jahr erweitert, verbessert oder vereinfacht werden. „ePA für alle“ Ab dem 15. Januar 2025 wird „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ zunächst in den beiden Modellregionen Hamburg und Franken eingeführt sowie in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Nur die dortig teilnehmenden Leistungserbringenden haben Zugriff auf die ePA, Zahnärztinnen und Zahnärzte außerhalb der Testregionen erst nach dem bundesweiten Roll-out. Dieser soll voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2025 starten. Ab dem 15. Januar kann in der ePA 3.0 die elektronische Medikationsliste (eML), eine automatische Erstellung von Medikationsdaten über den E-Rezept-Fachdienst erstellt werden. Zudem werden der Up- und der Download von Dokumenten in der ePA möglich. Ab dem 15.07.2025 gibt es in der ePA 3.1 den elektronischen Medikationsplan (eMP), der bisher auf eGK verfügbar war. AMTS-relevante Zusatzinformationen wie Allergien und Unverträglichkeiten können ebenfalls notiert werden. Ab dem Zeitpunkt gibt es auch die Möglichkeit der Datenspende für Forschungszwecke. Weiter wird ein TI-Messenger implementiert, über diesen können sich Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zu Patienten austauschen. Im Jahr 2026 soll die Volltextsuche in der ePA möglich sein. (Alle Angaben Stand Dezember 2024.) Online Check-In (OCI) für PKV-Versicherte Die Übermittlung der Krankenversicherungsnummer (KVNR) von der Privaten Krankenversicherung (PKV) an die Praxis ist ab 2025 möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte eine Gesundheits-ID als digitale Identität haben. Diese ist für die Nutzung von digitalen Anwendungen zum Beispiel dem E-Rezept und der ePA bei PKV-Versicherten notwendig. Weitere Infos dazu stehen auf der Website der PKV bereit. TI-Messenger (TI-M) Mit dem von der gematik entwickelten TI-Messenger soll sich ab diesem Jahr ein Anbieter-übergreifender Kurznachrichtendienst weiter etablieren, mit dem im Medizinwesen ortsunabhängig und in Echtzeit kommuniziert werden kann – etwa bei Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten. Wichtige Nachrichten können als Textnachrichten versendet werden, ähnlich wie bei WhatsApp oder Signal, vom Smartphone oder Desktop-PC aus. Foto: Halfpoint - adobe.stock.com zm115 Nr. 01-02, 16.01.2025, (20)

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