Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1

32 | POLITIK VERÖFFENTLICHUNG IM BUNDESGESETZBLATT Die Änderungsverordnung der ZApprO ist erschienen Diana Wolff, Bernd Wöstmann Die „Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“ wurde am 25. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit für die nächsten Z-Prüfungen 2025 gültig. Mit Erlass der neuen Approbationsordnung Zahnmedizin (ZApprO) im Jahr 2019 haben sich die Staatsprüfungen, genannt Z1, Z2 und Z3, deutlich verändert. Mehr mündliche und praktische Prüfungen, dazu ein neuer schriftlicher Teil in der Z3 im Rahmen von sehr rigiden formalen und zeitlichen Prüfungsvorgaben bedeuteten für die ersten Kohorten, die nach den Vorgaben der neuen Approbationsordnung geprüft wurden, erheblichen Prüfungsstress und damit eine große Belastung. Vor allem die sehr eng und knapp gefassten Prüfungsphasen mit vielen Einzelprüfungen waren kaum zu bewältigen. Faire Prüfungsbedingungen Daher hat sich die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag (MFT), dem Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (BDZM), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und weiteren Verbänden seit 2022 vehement für die Anpassung der Prüfungsbedingungen eingesetzt, um bessere und faire Prüfungsbedingungen für die Studierenden zu schaffen und die unnötigen Überlastungsfaktoren im Rahmen der Prüfungen zu beseitigen. Am Ende ist es gelungen, die Belange Foto: Universitätsklinikum Heidelberg zm115 Nr. 01-02, 16.01.2025, (30) DIE „VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER APPROBATIONSORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE UND ZAHNÄRZTINNEN“ Die wichtigsten Regelungen für Studierende: n Elektronische Einreichung: Anträge auf Zulassung und die Übermittlung von Unterlagen können nun auch elektronisch erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies bedeutet, dass Studierende ihre Dokumente nicht mehr physisch einreichen müssen, sondern digital übermitteln können. n Übergangsbestimmungen: Sie wurden eingeführt, um den Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Studierende genügend Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. n Prüfungsmodalitäten: Sie wurden präzisiert, insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Dauer der Prüfungen. Dies betrifft sowohl den ersten, den zweiten als auch den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Ziel ist, die Prüfungen praxisgerechter und transparenter zu gestalten. n Studienleistungen: Bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits Gegenstand einer Prüfung waren und endgültig nicht bestanden wurden, werden nicht anerkannt. Dies soll verhindern, dass Studierende mehrfach dieselben Prüfungen ablegen müssen, ohne Fortschritte zu erzielen. n Fächergruppen: Die Regelungen zu den Fächergruppen wurden präzisiert, um eine klarere Struktur und bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dies betrifft die Zuordnung von Fächern zu bestimmten Gruppen und die entsprechenden Prüfungsanforderungen.

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