POLITIK | 55 Produkte beworben werden. Auch würden Verbraucher zunehmend mit von keinerlei Vorschriften regulierten Angaben zu angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften pflanzlicher Stoffe konfrontiert. Dazu gehörten Aussagen der Art „setzt neue Energien frei“ oder „verbessert die körperliche Leistung“, auch wenn diese wissenschaftlich nicht belegt seien. Verwirrung statt Orientierung Einige Verbraucher könnten sich durch die Kennzeichnung gar benachteiligt fühlen, so der Rechnungshof in seinem Bericht. So müssten sich Lebensmittelallergiker mitunter mit übervorsichtigen Allergenwarnungen und vagen Aussagen wie „kann … enthalten“ auseinandersetzen – in der Praxis schränke dies ihre Auswahlmöglichkeiten ein. Vegetarier und Veganer seien besonders betroffen: Die Nutzung der Aufschrift „vegan“ oder „vegetarisch“ sei nicht reglementiert, da es keine EU-weite Definition für solche Erzeugnisse gibt. Einige, in der EU eingesetzte Systeme zur Nährwertkennzeichnung werden vom Rechnungshof genau untersucht: das „Healthy Living“-Symbol in Kroation, das Herzsymbol in Finnland, das „Keyhole“-Symbol in Dänemark, Litauen und Schweden, die „NutrInform Battery“ in Italien, der „Nutri-Score“ in Belgien, Frankreich Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden und das „ProtectiveFood“-Symbol in Slowenien (Abbildung 1). Keines der Systeme habe sich durchgesetzt, resümiert der Bericht. Er mahnt an, dass standardisierte Vorschriften den Verbrauchern jedoch dabei helfen könnten, gesündere Lebensmittel zu erkennen und möglicherweise ernährungsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Stattdessen habe in den EU-Ländern das Nebeneinander verschiedener Systeme mit jeweils unterschiedlicher Aussage und Zielsetzung genau den gegenteiligen Effekt: die Verbraucher zu verwirren, anstatt ihnen als Orientierung zu dienen. Zwar hatte die EU-Kommission angekündigt, auf EU-Ebene eine harmonisierte und verbindliche FOP(front-ofpack – auf der Packungsvorderseite)- Nährwertkennzeichnung einzuführen. In der Strategie „Vom Hof auf den Tisch" aus dem Jahr 2020 hatte die Kommission avisiert, bis Ende 2022 einen Legislativvorschlag dazu vorzulegen. Dies sei allerdings bisher nicht erfolgt, wie der Rechnungshof herausstellt. Und: Obwohl viele Verbraucher- und Erzeugerorganisationen eine Harmonisierung befürworten, gibt es unter den Interessenvertretern keinen Konsens darüber, welches bestehende Kennzeichnungssystem das richtige ist und ob es verpflichtend sein sollte. Außerdem verweisen die Prüfenden in ihrem Bericht auf eine Flut freiwilliger Labels, Logos und Angaben, zm115 Nr. 01-02, 16.01.2025, (53) Empfohlene Kennzeichnungssysteme: „Healthy Living“-Symbol Kroatien Herzsymbol Finnland „Keyhole“-Symbol Dänemark Litauen Schweden NutrInform Battery Italien Nutri-Score Belgien Frankreich Deutschland Luxemburg Niederlande „Protective Food“-Symbol Slowenien Beispiele für von den Mitgliedstaaten empfohlene Systeme zur Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite Quelle: Europäischer Rechnungshof 2024
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