62 | ZAHNMEDIZIN BILDGEBUNG IN DER ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE DICOM – Warum brauchen wir das? Ralf Schulze, Kai Voss, Edgar Hirsch Auf der jüngsten Tagung der Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (AG BiZ) im September wurde rege über DICOM diskutiert. Das Format ist bisher nicht verpflichtend, sollte aus Sicht der Fachgesellschaft dennoch in der Zahnmedizin zunehmend verwendet werden, um die Standardisierung voranzutreiben. Eine stärkere Nutzung würde auch Druck auf die Industrie ausüben, anwenderfreundlichere und systemübergreifende Viewer zur Verfügung zu stellen. zm115 Nr. 01-02, 16.01.2025, (60) Vermutlich kennt man die Situation in jeder Praxis: Ein Patient kommt mit einer CD oder einem USB-Stick mit andernorts angefertigten Röntgenaufnahmen. Wenn man Glück hat, können die Aufnahmen irgendwie geöffnet und angezeigt werden. Spätestens bei DVT-Aufnahmen wird es jedoch oft sehr mühsam, da man häufig einen Viewer installieren muss, um die Aufnahmen irgendwie sehen zu können. Man sollte man meinen, dies wäre im Jahr 2024 eigentlich ein lösbares Problem – aber so ist es in der Praxis eben häufig nicht. Lösbar wäre es schon, wenn alle Praxen einen DICOM-Viewer hätten, in dem man alle in diesem Format abgespeicherten radiologischen Bilddaten unproblematisch importieren und anzeigen kann. Das ist in der Medizin seit vielen Jahren weltweit ein etablierter Standard, aber leider nicht in der Zahnmedizin. Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem American College of Radiology (ACR) und der US-amerikanischen National Association of Electronic Manufacturers (NEMA) wurde DICOM 1993 als neuer Standard für die Kodierung, Speicherung und den Austausch / die Weitergabe digitaler medizinischer Bilddaten eingeführt [Larobina, 2023]. Heute stellt DICOM („Digital Imaging and Communications in Medicine“, auf Deutsch „Digitale Bildgebung und -kommunikation in der Medizin“) den internationalen Standard für diese Anforderungen dar. Dabei ist DICOM ein offener Standard zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und medizinischen Bilddaten, der konstant weiterentwickelt wird – mit fünf Revisionen pro Jahr [Larobina, 2023]. Dazu tragen viele unterschiedliche DICOM-Arbeitsgruppen bei. Für die Entwicklung und Implementierung zahnmedizinischer Standards in DICOM ist die Arbeitsgruppe 22 (WG-22: Dentistry) zuständig. Leider hat sich der Standard aus unterschiedlichen Gründen bisher in der Zahnmedizin Beispiel eines anonymisierten DICOMDatensatzes: Das DVT in der multiplanaren Rekonstruktion (MPR) oben und ein Auszug aus den ebenfalls anonymisierten DICOMEinträgen unten. Diese „Metadaten“ erlauben die standardisierte Anzeige, die Weitergabe und die Archivierung – und eröffnen weitere Möglichkeiten. Foto: Ralf Schulze
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