ZAHNMEDIZIN | 63 nicht so verbreitet, wie dies aus Anwenderperspektive und auch aus Sicht der zahnärztlichen Stellen sinnvoll wäre. Welche Vorteile das Format bietet DICOM bietet sehr viele einzigartige Vorteile, von denen einige auch für die zahnärztliche Praxis von Bedeutung sind. Zum einen können alle im entsprechenden Format gespeicherten/ weitergegebenen Röntgenaufnahmen in einem einzigen DICOM-Viewer im Original – das heißt ohne Informationsverlust – angesehen und auch befundet werden. Dies erspart einem das sehr mühsame Laden und (möglicherweise) Installieren von Fremdsoftware, nur um von Patienten mitgebrachte digitale Röntgenaufnahmen in der eigenen Praxis ansehen zu können. Außerdem macht es unabhängig von einzelnen Herstellerformaten und Lösungen. Zum anderen werden im DICOMFormat alle wichtigen Metainformationen (Aufnahmedatum, Aufnahmegerät, Expositionsdaten. Patientendaten) zusätzlich abgespeichert, so dass diese Informationen explizit für jede DICOM-kodierte Aufnahme vorliegen. Hierzu gehören neben vielen anderen Angaben demografische Informationen zum Patienten, Expositionsparameter, Angaben zum Überweiser, zum Behandler, Betreiberkennungen sowie Informationen zu Bildabmessungen und -Orientierung [Graham et al., 2005]. Dadurch dass DICOM ein internationaler und offener Standard ist, haben die ebenfalls international agierenden Herstellerfirmen auch ein inhärentes Interesse, entsprechende DICOM-Funktionalitäten in ihre Softwarelösungen zu implementieren. Bereits heute bieten daher nahezu alle Hersteller zahnärztlicher Röntgengeräte und entsprechender Software die Möglichkeit, die Bilddaten im DICOMFormat zu exportieren. Die ideale Lösung wäre die Integration eines DICOM-Viewers in die typischen Zahnarzt-Praxissoftwarelösungen, beispielsweise indem die Herstellerfirmen bereits vorhandene DICOM-Lösungen integrieren. Einige bekanntere DICOM-Viewer sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit in Tabelle 1 aufgelistet. In der Medizin funktioniert es doch auch DICOM-Bilder können unter Windows auch – jedoch einfach als Bilder und ohne DICOM-Viewer-Funktionalitäten – in der kostenlosen Software Irfanview (https://www.irfanview.com/) angesehen werden. Plattformunabhängig gelingt dies ebenso mit dem Tool ImageJ (https://imagej.net/). In diesem Tool kann man sich auch die Metadaten über den Aufruf „Image“–>„Show Info“ anzeigen lassen. Nähere Infos zum DICOM-Standard finden sich auf den offiziellen NEMA-Webseiten (https:// dicom.nema.org/standard.htm). DICOM ist also ein seit vielen Jahren in der Medizin für unterschiedlichste medizinische Bilddaten (2-D-Röntgenbilder, CT, MRT, Sonografie) gut funktionierender und etablierter internationaler Standard. Warum also sollte das für die wenig unterschiedlichen digitalen zahnärztlichen Röntgenaufnahzm115 Nr. 01-02, 16.01.2025, (61) Dr. med. dent. Edgar Hirsch Universitätsklinikum Leipzig Klinik und Poliklinik für Mund-, Kieferund Plastische Gesichtschirurgie Leiter der Röntgenabteilung für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Liebigstr. 12, Haus 1, 04103 Leipzig Foto: Tilman Riemer, UKL Prof. Dr. med. dent. Ralf Schulze Leiter der Abteilung Oral Diagnostic Sciences Zahnmedizinische Kliniken Universität Bern Freiburgstr. 7, 3010 Bern Foto: privat BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER Der barrierefreie Austausch von Röntgenbilddateien inklusive der erfassten Metadaten entlastet die Praxen, hilft die Anfertigung von Doppelaufnahmen zu verhindern und ist deshalb auch für das Gebiet der Zahnmedizin absolut wünschenswert. Wie dies unter Verwendung des DICOM-Standards geschehen kann, haben die Autoren des Artikels anschaulich beschrieben. Anders als in der Medizin, wo in der Regel Radiologen im Auftrag anderer Fachrichtungen Röntgenbilder anfertigen und befunden, ist der Austausch von Bilddaten und Befunden in der Zahnmedizin eher begrenzt. Üblicherweise einigen sich die Beteiligten dann auf geeignete Austauschmodi, zumal Converter für jedes Format existieren. Der Bundeszahnärztekammer ist ein sanfter DICOM-Einstieg ohne zusätzliche Mühe und Kosten wichtig: Bei allen Geräten, die DICOM unterstützen, sollte dieses Format zunehmend genutzt werden. Dr. Kai Voss Vizepräsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein u. stellv. Vorsitzender des Ausschusses Röntgen und Strahlenschutz der Bundeszahnärztekammer Praxisanschrift: Am Alten Bahnhof 1, 24245 Kirchbarkau Foto: BZÄK ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.
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