EDITORIAL | 3 Dinge gibt’s, die gibt’s gar nicht kehrte Weg – nämlich Boni für Arbeitnehmer – sinnvoller wäre und was dabei rechtlich überhaupt möglich ist. Außerdem stellen wir in diesem Heft die Gruppenprophylaxe in Hessen vor, deren Umsetzung in einer Datenbank in besonderer Weise dokumentiert wird. In einer Studie wurden nun die Entwicklungen der vergangenen Jahre ausgewertet, die wir Ihnen zeigen möchten. Wie sieht’s bei Ihnen in der Praxis mit der Fehlerkultur aus? Nein, damit meine ich nicht, dass keine gemacht werden, sondern vielmehr, wie der Umgang damit ist. Denn Fehler kommen überall vor und „aus Fehlern lernen“ ist ja eine gängige Phrase. Aber wird das wirklich überall gelebt?! Nicht wirklich. In dieser Ausgabe starten wir deshalb eine dreiteilige Serie zum Thema Fehlermanagement. Unsere drei Expertinnen erklären, wie man eine nachhaltige Fehlerkultur in der Praxis implementiert und sein Team dabei mitnimmt. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Manche Dinge mag man einfach nicht glauben – bis sie dann wirklich passieren. Bisher galt in der deutschen Universitätslandschaft der Grundsatz, dass man Prüfungen bestehen muss, um einen bestimmten akademischen Grad zu erhalten. Das gestaltet sich mal mehr, mal weniger schwierig. Manche Prüfungen kann man beliebig oft wiederholen, andere nur begrenzt. Dieses seit Jahrhunderten gängige akademische Grundprinzip dürfte als allgemein anerkannt gelten. In Nordrhein-Westfalen will man jetzt neue Wege gehen. Im Rahmen des geplanten Hochschulstärkungsgesetzes soll ein sogenannter integrierter Bachelor eingeführt werden. In Paragraf 66 Abs. 1c heißt es dazu: „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin […] einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben.“ Alles klar? Dieses Prinzip muss man sich erst einmal gedanklich auf der Zunge zergehen lassen. Unklar ist auch, was Absolventen mit diesem Bachelor anfangen können sollen. Eine zahnärztliche Approbation gibt’s damit nicht. Stattdessen steht zu befürchten, dass die Qualität der Ausbildung sinkt. Und warum? Es fallen den Angaben zufolge ohnehin nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Prozent durch die Prüfung. Was sich die nordrhein-westfälischen Bildungspolitiker und Ministerialbeamtinnen dabei gedacht haben, bleibt ein Rätsel. Mehr dazu in der Titelgeschichte dieser Ausgabe. Außerdem berichten wir über die Einführung der „ePA für alle“ (na ja, wirklich alle noch nicht, zunächst einmal in drei Testregionen) am 15. Januar und starten eine Reihe, in der wir Sie mit den wichtigsten Informationen zur elektro nischen Patientenakte versorgen. Dann gehen wir der Frage nach, wie es ZFA weitergeht, die aus Syrien stammen Zahnarztpraxen arbeiten. Unklar ist de Situation in Syrien entwickeln wird – a Politiker im aktuellen Bundestagswahlk wieder zum sicheren Herkunftsland de dieser Stelle darf man – abgesehen von Syrien – erwidern, das aktuell über 10.0 Syrer im deutschen Gesundheitswesen nicht mal eben so ersetzen lassen. Für Diskussionen und Aufregung sorgt auch der Vorschlag von Allianz-Chef O nehmerinnen und -nehmern am ersten nen Lohn mehr zu zahlen. Die Idee dah Krankenstände in Deutschland zu drüc rund 40 Milliarden Euro jährlich einzu mit einem Arbeitsrechtler gesprochen, ationen zur elektromit den rund 2.400 n und in deutschen rzeit, wie sich die auch wenn einige kampf Syrien schon eklariert haben. An der unklaren Lage in 000 Syrerinnen und n tätig sind, die sich e Anfang des Jahres Oliver Bäte, Arbeitn Krankheitstag keihinter ist, die hohen cken und dadurch usparen. Wir haben ob nicht der umgeFoto: Lopata/axentis
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