32 | TITEL CAVITADAXIA, ONYCHOPHAGIE, WACH-BRUXISMUS UND DAUMENLUTSCHEN BEI ERWACHSENEN Körperbezogene repetitive Verhaltensstörungen in der Zahnarztpraxis Steffen Moritz, Natascha Bruhn, Jesper Delfs, Luca Hoyer, Stella Schmotz, Lucy Seute Wenn Erwachsene unter Lippen-Wangen-Beißen, Nägelkauen, Wach-Bruxismus oder Daumenlutschen leiden, fällt das wegen der körperlichen Folgen oft zuerst in der Zahnarztpraxis auf. Die Identifikation dieser Verhaltensmuster sowie die Beratung über somatische oder psychologische Interventionen und Selbsthilfemethoden sind essenziell für die Behandlung. Cavitadaxia (Lippen-WangenBeißen), Onychophagie (Nägelkauen), Wach-Bruxismus und Daumenlutschen bei Erwachsenen gehören zu den körperbezogenen repetitiven Verhaltensstörungen (englisch „body-focused repetitive behavior disorders“, BFRBDs). BFRBDs sind eine Gruppe unterschiedlicher Störungsbilder, deren kleinster gemeinsamer Nenner die schmerzhafte beziehungsweise schädliche Manipulation der eigenen Körperhülle ist. Die bekanntesten Störungsbilder sind Trichotillomanie (das Ausreißen der eigenen Haare) und Dermatillomanie (das Pulen/Kratzen an der eigenen Haut, auch „Skin Picking“ genannt). Die Verhaltensweisen werden bewusst oder auch unbewusst beziehungsweise automatisiert ausgeführt. In diesem Artikel sollen die zahnmedizinisch relevanten Störungsbilder Cavitadaxia, Onychophagie, Wach-Bruxismus und Daumenlutschen bei Erwachsenen näher beleuchtet werden. Sie sind nicht nur aufgrund ihrer Folgen für den oralen Bereich für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutsam, sondern sie fallen bei der zahnärztlichen Untersuchung oft auch erstmals auf. Cavitadaxia Cavitadaxia, auch als Lippen-WangenBeißen bezeichnet, beinhaltet das Beißen auf den Wangeninnenseiten, den Lippen und/oder den Rändern der Zunge. Die Prävalenzraten schwanken je nach Diagnosekriterien. Nach einer Abb. 1: Onychophagie bezeichnet das Kauen an den Nägeln, was durch Stress, Nervosität, Neigung zu Perfektionismus sowie Langeweile ausgelöst werden kann. Foto: KatMoy-stock.adobe.com zm115 Nr. 04, 16.02.2025, (226)
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