44 | POLITIK zm115 Nr. 04, 16.02.2025, (238) Danach sei es ein großer Vorteil, dass DrSmile-Patienten „als Teil der Impress-Familie [...] Zugang zu einem engagierten Support“ haben, „wann immer sie diesen benötigen, einschließlich medizinischer Hilfe vor Ort in jeder Phase ihrer Behandlung“. Schweigen auf Social Media Ein weniger euphorisches Bild zeichnen die Social-MediaKanäle des Unternehmens. Die Facebook-Präsenz des Anbieters ist seit Ende 2023 quasi tot, bei LinkedIn sind die jüngsten Posts acht Monate alt und auch auf Instagram ist noch der Vor-Impress-Stand abgebildet. Dafür beschweren sich auch hier Patientinnen und Patienten über mangelnde Erreichbarkeit. Was steckt dahinter? Technische Schwierigkeiten? Oder gibt es ein Vierteljahr nach dem Unternehmensübergang von Straumann zur Impress Group ein anderes Problem? Das fragten die zm die Presseabteilungen von DrSmile und Impress Group – erhielten aber bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Antwort. Nehler erwägt nun rechtliche Schritte, so wie es zig Nutzer auf trustpilot angekündigt haben. Dass es bei den Vertragsabschlüssen mit DrSmile viele rechtliche Unklarheiten gibt, zeigt exemplarisch ein aktuelles Berufungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal. Erstinstanzlich war eine Patientin vor dem Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich (Az. 29 C 14/23 vom 16. April 2024), weil die Health Conveo AG als Inkassounternehmen von DrSmile nicht beweisen konnte, dass es am Telefon im Anschluss an die Besprechung des Behandlungsplans zu einem Vertragsschluss gekommen war. Es geht vor Gericht Das Landgericht hält das Urteil für fehlerhaft, berichtet Gesa Schölgens von der Verbraucherzentrale (siehe Interview). Im Berufungsverfahren seien nun aber verschiedene Punkte strittig, etwa ob es bei DrSmile regelhaft zu einem Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht oder einem Behandlungsvertrag ohne Widerrufsrecht kommt. Unklar ist auch, welche zahnärztlichen Leistungen genau erbracht worden sind, und ob die Rechnung überhaupt fällig ist. Der Grund: DrSmile habe die entstandenen Materialund Laborkosten nicht dargelegt, außerdem fehle eine Konformitätserklärung für die versendeten Aligner. mg INTERVIEW MIT VERBRAUCHERSCHÜTZERIN GESA SCHÖLGENS „Betroffene sollten sich einen Anwalt suchen“ Bei den Experten des Projekts „Kostenfalle Zahn“ von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist DrSmile ein Dauerthema. In ihrem Marktcheck warf sie gewerblichen Aligneranbietern bereits 2021 „Umgehung gesetzlicher Regeln, teilweise irreführende Werbung und Schwachstellen in der Aufklärung“ vor. Im Konfliktfall drohten Patienten „deutliche Nachteile“. Was das bedeutet, erklärt Projektleiterin Gesa Schölgens. Wie viele Beschwerden sind bei der Verbraucherzentrale eingegangen, die explizit die schwierige Kontaktaufnahme zu dem Unternehmen thematisieren? Gesa Schölgens: Bei uns in NRW waren es sechs Fälle in den vergangenen 12 Monaten. Aber das ist sicherlich nur die Spitze des Eisbergs, wir sammeln im Projekt „Kostenfalle Zahn“ zum Beispiel keine Fälle aus den Beratungsstellen und aus anderen Verbraucherzentralen. Was sollten Patienten tun, wenn sie auf den nächsten Behandlungsschritt warten und auf Nachfrage keine Rückmeldung von DrSmile erhalten? Sofern die Betroffenen nicht die Gesundheitsrechtsberatung der Verbraucherbraucherzentralen in Anspruch nehmen können (nicht überall gibt es das Angebot vor Ort), sollten sie einen Anwalt/eine Anwältin, bestenfalls für Medizinrecht, suchen. Die Behandlung muss ja möglichst schnell fortgeführt werden, damit sich die Zähne nicht ungewollt verschieben. Problem dabei: Sollten Betroffene keine Rechtsschutzversicherung haben, die das Prozesskostenrisiko trägt, werden sie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens – auf das es DrSmile vermutlich ankommen lassen wird – mit einem Großteil der Kosten (auch für Sachverständige) in Vorleistung treten müssen. Man sollte seinen Beschwerdefall immer auch an die zuständige Zahnärztekammer schicken. Bei der Zahnärztekammer Nordrhein etwa hat man schon eine Vielzahl solcher Beschwerden zu DrSmile gesammelt. Das erhöht mindestens den Druck auf die beteiligten Partnerpraxen von DrSmile. Welche juristische Handhabe haben Patienten, überhaupt einen Anteil des vorab gezahlten Pauschalpreises zurückzuerhalten, wenn die Behandlung stockt beziehungsweise keine Kontaktaufnahme zu DrSmile möglich ist? Uns ist bekannt, dass es solche Fälle gegeben hat. Fast immer haben sich die VerbraucherInnen aber an einen Anwalt/eine Anwältin gewandt, um dann ihr Geld zurückzuerhalten. Die Erfahrung zeigt, dass DrSmile gelegentlich im Rahmen einer Kulanz- und Verschwiegenheitsvereinbarung von (vermeintlichen) Ansprüchen Abstand nimmt. Dies ist jedoch nicht immer so – und es kann gut sein, dass das Unternehmen versuchen wird, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Gesa Schölgens, Projektleiterin, Verbraucherzentrale NRW Foto: Schölgens
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