Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 5

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Patientensteuerung Wer unser Gesundheitssystem besser aufstellen will, muss koordinieren, wie der Patient zum Arzt kommt. SEITE 18 Fehlermanagement in der Praxis Gehen Sie den konstruktiven Weg, indem Sie zwischen Fehler, Versehen und Missgeschick unterscheiden. SEITE 38 Implantatversorgung im Alter Implantate funktionieren beim alten wie beim jungen Patienten – unter Beachtung der individuellen Risiken, so die Leitlinie. SEITE 12 TRINKWASSER-FLUORIDIERUNG Wie viel Fluorid ist zu viel? AUSGABE 05 | 2025 zm 01.03.2025, Nr. 05

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EDITORIAL | 3 Neue, alte Diskussionen daraus lernen. Um das richtig in den Griff zu bekommen, hilft ein systematisches Fehlermanagement. Im zweiten Teil unserer dreiteiligen Reihe geht es diesmal um die Fehlerbesprechung mit einzelnen Mitarbeitern. Von Zeit zu Zeit zeigen wir, dass es auch ein Leben außerhalb der Praxis gibt. Diesmal stellen wir wieder einen Zahnarzt vor, der Musik macht. Und dies auf einer höchst professionellen Ebene. Im Bereich Neoklassik unterwegs hat Justus Rümenapp in diesen Tagen sein zwölftes Album veröffentlicht – zusammen mit dem Filmorchester Babelsberg. Wir präsentieren den Mann am Klavier. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Diskussion um Fluorid-Zugaben in Trinkwasser, Nahrung und Zahncremes zur Kariesbekämpfung flammt mit schöner Regelmäßigkeit auf. Besonders heftig wird die Diskussion in den USA geführt, wo das Trinkwasser in weiten Teilen fluoridiert wird – anders als in den meisten Ländern Europas. Befürworter und Gegner liefern sich dort einen erbitterten Streit, oft untermauert mit Studien, die nicht selten einen überschaubaren wissenschaftlichen Wert haben. Befeuert wurde die Diskussion in jüngster Zeit durch den neuen US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr., der nicht nur Impf-, sondern auch erklärter Fluorid-Gegner ist. Passend dazu ist kürzlich in den USA eine Metaanalyse erschienen, die den Zusammenhang zwischen systematischer Fluorid-Exposition und dem Intelligenzquotienten von Kindern untersucht hat. Diese Analyse hat auch schnell weltweit den Weg in die Publikumsmedien gefunden – häufig allerdings mit Fehlinterpretationen. Wir haben Experten gebeten, sich die Studie näher anzuschauen und stellen die Ergebnisse in unserer Titelgeschichte vor. Außerdem stellen wir in dieser Ausgabe die neue S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) zur Implantatversorgung im fortgeschrittenen Lebensalter vor. Waren Implantate bei Menschen im höheren Alter in der Vergangenheit eher die Ausnahme, so hat sich das mit der immer größer werdenden Anzahl von älteren Menschen mit verbliebenen Zähnen deutlich geändert. Auch wenn sich die Indikationen für Implantate kaum von denen jüngerer Menschen unterscheiden, so sind doch einige Besonderheiten zu beachten, wie die Leitlinie zeigt. Der sechste Teil unserer Reihe „Praxistipps mit Komposit“ beschäftigt sich mit Reparaturrestaurationen mit Kompositmaterialien. Damit ist es möglich, bestehende Restaurationen mit geringem Aufwand zu korrigieren und deren Lebensdauer zu verlängern. Auch indirekte Restaurationen im Frontzahnbereich mit ästhetischen Mängeln können heute mit Komposit repariert und korrigiert werden. Unsere Expertinnen zeigen, worauf es dabei ankommt. Die Praxis-Website ist heute oft das Einfallstor für Patienten, aber auch für potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Persönlicher und direkter als viel Text auf der Homepage ist ein Imagefilm. Damit ist allerdings nicht ein schnell gedrehtes Handyvideo gemeint, sondern ein möglichst professioneller Film, der die Vorzüge der eigenen Praxis in kompakter Form kompetent und sympathisch rüberbringt. Ein Profi erklärt in diesem Heft, worauf dabei zu achten ist, was alles in solch einen Film gehört und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Überall. Entscheidend ist, wie mit Fehlern umgegangen wird – idealerweise so, dass sie nicht wieder vorkommen und die Beteiligten etwas Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 22 Prävention mit einer KI-Influencerin Social-Media-Werbung kann auch ein Avatar übernehmen. Funktioniert das auch für die Zahnarztpraxis? 24 Odontogene Sinusitis Aus einem Wurzelrest 25 entwickelt sich ein subperiostaler Abszess in der linken Orbita mit entzündlicher Gewebereaktion. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 50 Online-Umfrage unter angestellten Ärztinnen und Ärzten Schläge und Tritte sind keine Seltenheit ZAHNMEDIZIN 12 Neue S2k-Leitlinie Implantatversorgung im Alter 19 Studie aus den USA Cannabis fördert Karies und Parodontitis 20 Schlaganfallkonferenz der American Stroke Association Strep. anginosus erhöht das Schlaganfallrisiko 24 Der besondere Fall aus der MKG-Chirurgie Orbitale Komplikation bei odontogener Sinusitis 42 Aus der Wissenschaft Sind Pathologien am Zahnhals häufiger als gedacht? 54 Der besondere Fall mit CME Wenn Routine zum Ausnahmefall wird – seltener Tumor der Glandula submandibularis 24 Praxistipps mit Komposit – Teil 6 Reparaturrestauration und Zahnformkorrekturen TITELSTORY 32 Studienrezension Welchen Einfluss hat Fluorid auf den IQ von Kindern? 36 Interview mit der Zahnärztin Katja Griethe zu Fluorid-Fragen besorgter Eltern „Das Thema ist ein Dauerbrenner!“ PRAXIS 16 Die ePA in der Praxis (3) So werden die Patienten aufgeklärt und das wird dokumentiert 18 Urteil des Bundesgerichtshofs Der Kern der Aufklärung muss mündlich erfolgen Inhalt zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (294)

INHALT | 5 30 Imagefilm für Zahnärzte? Warum ein Video das Herzstück der Praxis-Website ist und eine Riesenchance, genau die Fachkräfte zu erreichen, die man braucht. TITELSTORY 32 Wie viel Fluorid (im Trinkwasser) ist zu viel? Eine US-amerikanische MetaStudie sagt, die Fluorid-Exposition führt bei Kindern zu einem 30 Regisseur Carsten Rusch zum Imagefilm für Zahnärzte „Das Video ist das Herzstück der Praxis-Website!“ 38 Fehlermanagement in der Praxis – Teil 2 Anschuldigungen sind der falsche Weg MEDIZIN 46 Studie der Universität Bern KI kann Fehldiagnosen nicht verhindern 52 Ikonodiagnostik deutet Gemälde neu Zeigt dieses Fresko von Michelangelo eine Frau mit Brustkrebs? GESELLSCHAFT 22 Pilotstudie zu KI-basierter Krebsprävention Eine Influencerin namens Wanda 44 Mit dem Dentalmuseum durch 2025 – Teil 4 Ein Lehrstück in plastischer Anatomie 48 Projekt „Gesunder Mund“ zur Gruppenprophylaxe „Ihr Lieben, schön euch wieder zu sehen!“ 66 Abseits der Praxis Aus dem AudioJungle ans OP-Mikroskop 70 Jahresrückblick des Hilfswerks Deutscher Zahnärzte In 2024 über 600.000 Euro Spenden der Zahnärzteschaft MARKT 83 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 41 Nachrichten 59 Formular 60 Termine 74 Bekanntmachungen 82 Impressum 98 Zu guter Letzt Foto: Foto: Syda Productions – stock.adobe.com Titelfoto: Lukassek – stock.adobe.com zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (295)

Es gibt zahlreiche Beispiele: die Medizinprodukteverordnung, die Datenschutzgrundverordnung, der sich abzeichnende Europäische Gesundheitsdatenraum oder nicht zuletzt die EU-Quecksilberverordnung mit dem allgemeinen Verbot von Dentalamalgam – viele der für unseren Berufsstand wichtigen Fragen werden nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel entschieden. EU-Gesetze betreffen zunehmend unseren Praxisalltag. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Am 12. Februar hat die EU-Kommission ihr neues Arbeitsprogramm für 2025 vorgestellt. Spätestens jetzt hat die seit den Europawahlen im Juni 2024 andauernde Phase der politischen Neusortierung ihr Ende gefunden. Der Brüsseler Politikbetrieb ist wieder in den Arbeitsmodus gegangen. Politikwechsel in Sicht Der Blick ins neue Arbeitsprogramm macht dabei einen tiefgreifenden Politikwechsel auf europäischer Ebene deutlich. Das zentrale Ziel der kommenden fünf Jahre ist die Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit – der Klimawandel ist nicht mehr das beherrschende Thema. Mit dem Arbeitsprogramm stellt die Kommission eine „Rekordzahl“ von Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Aussicht – in allen „unternehmerischen Lebenslagen und auch für KMU. Das selbstgesteckte Ziel ist es, Unternehmen um mindestens 25 Prozent und speziell für KMU um mindestens 35 Prozent von EU-Bürokratie zu entlasten. Frei nach dem Motto von Bill Clintons Wahlkampagne von 1992 „It's the economy, stupid“ will man den Kontinent für den Wettbewerb mit den USA und China fit machen und bürokratische Hindernisse abbauen. Neue politische Mehrheiten Aktuell scheinen die Chancen der EU-Kommission, ihre wirtschaftspolitischen Ambitionen umzusetzen, vergleichsweise gut zu sein. Mit den Europawahlen haben sich die politischen Gewichte im Europaparlament verschoben. Im Parlament, aber auch unter den im Rat versammelten EUMitgliedstaaten gibt es Sympathien für einen solchen umfassenden Kurswechsel. Gesundheit bleibt ein Thema Trotz des Paradigmenwechsels bleibt Gesundheit in den kommenden Jahren ein wichtiges Politikfeld auch auf europäischer Ebene So gibt es seit Januar 2025 im Europäischen Parlament erstmals einen eigenständigen Gesundheitsausschuss. Damit möchte das Parlament der gestiegenen Bedeutung der Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene Rechnung tragen. Das neue Arbeitsprogramm der Kommission weist verschiedene gesundheitspolitische Initiativen aus, die auch unsere Aufmerksamkeit dringend erfordern. So wurde bereits vorab im Januar ein EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Cybersicherheit von Gesundheitseinrichtungen vorgelegt. Noch in diesem Jahr soll ein „Critical Medicine Act‘ auf den Weg gebracht werden. Ziel ist hier Schwachstellen in der Lieferkette für kritische Arzneimittel zu beheben, die Abhängigkeiten der EU zu verringern, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln zu verbessern. Ferner soll die umfassende Evaluierung der umstrittenen EU-Medizinprodukteverordnung bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Hinzu kommt die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums. Die aktuelle Diskussion in der EU-Chemikalienagentur über ein Verbot von Ethanol ließ uns besonders aufhorchen, denn es würde uns im Praxisalltag sehr hart treffen. Daher haben wir als BZÄK gemeinsam mit anderen Heilberufen frühzeitig den Druck auf die Entscheidungsträger erfolgreich erhöht. Die EU im Blick Der kritische Blick der Zahnärztinnen und Zahnärzte muss auch in den kommenden Jahren auf Brüssel und Straßburg gerichtet sein. Wir haben mit unserem Dachverband der europäischen Zahnärzteschaft, dem Council of European Dentists (CED), eine Stimme, die sich Gehör verschaffen kann. Seit November 2024 darf ich als Vizepräsidentin der BZÄK, den Vorstand des CED verstärken. Einen inhaltlichen Schwerpunkt möchte ich dort beim Thema Bürokratieabbau und einer sinnvollen Digitalisierung setzen. Zudem muss der CED noch politischer werden und die Kontakte in die unterschiedlichen EU-Institutionen vertiefen. Nur so können wir gemeinsam erfolgreich sein. Dr. Romy Ermler Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Brüssel ist wieder im Arbeitsmodus Foto: Lopata/Axentis.de zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (296) 6 | LEITARTIKEL

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zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (298) Leserforum POSITIONSPAPIER DER BZÄK ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG DER ZUKUNFT Mehr Eigenverantwortung fehlt Zum Artikel „Das fordern die Zahnärzte von der nächsten Bundesregierung: Ein Kurswechsel ist angesagt“ in zm 3/2025, S. 20–22. Alle Punkten, die die BZÄK auflistet, kann man nur zustimmen. Was jedoch fehlt, ist der kritische Blick auf die Rahmenbedingungen der aktuellen Gesundheitspolitik allgemein: Die Krankenversicherung steuert vor dem Hintergrund der älter (und kranker) werdenden Gesellschaft mit immer höheren Kosten auf kaum lösbare Probleme zu. Das System verspricht nicht nur die Krankenversorgung, sondern zunehmend eine allgemeine Wohlfahrt und einen immer größer werdenden Strauß an Leistungen, die vielleicht „nice to have“ sind, aber auf Dauer von der Gesellschaft nicht mehr geschultert werden können, sofern man nicht dem unverantwortbaren Drang nach Wahlgeschenken nachgeben will. In den zehn Forderungen der BZÄK ist leider nirgendwo die Forderung nach mehr Eigenverantwortung herauszulesen, was unserem Staat an vielen Stellen dringend gut täte. Von der KZBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts mag man eine solche Forderung vielleicht nicht (mehr) erwarten, aber der BZÄK als unabhängige Vereinigung der Kammern stünde ein derartiger Weitblick auf die Zukunft der Gesundheitsversorgung gut zu Gesicht. Dr. K. Ulrich Rubehn Elmshorn Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com DENTALHISTORISCHES MUSEUM Erst bewahren, dann archivieren Zum Leserbrief „Chance für ein dentales Kleinod“ in zm 4/2025, S. 10. Sicher ist, es braucht einige Leben, um all die Dinge in Zschadraß richtig aufzuarbeiten, oder viele mithelfende Lebende – dann geht es schneller. Aber wir müssen entgegen der Museologie arbeiten, die sagt, alles gleich zu archivieren (was sicher auch richtig ist), aber dann würde es keine Geschichte der Zahnheilkunde mehr geben. Ja, so deutlich muss ich es schreiben, unsere Geschichte wäre zu ganz großen Teilen vernichtet. So bin ich nicht dem musealen Starrsinn verfallen, sondern bin den sehr, sehr schweren Weg gegangen, erst einmal zu bewahren. Es kamen fast 25 Jahre nur Flutwellen auf mich zu. Dabei ging es darum, nicht hineinzugeraten, sondern diese zu kanalisieren und zu organisieren. Jetzt ist die Zeit gekommen, mit dem Archivieren anzufangen – das kann ich, weil unglaublich viel von unserer dentalen Geschichte bewahrt geblieben ist. Und wir gehen jetzt andere, neue Wege, die heutige Zeit lässt viel Neues zu, vor allem mit einem richtigen, einem fachmedizinischen Wortschatz. Daran haben wir drei Jahre gearbeitet. Das mit dem Kleinod ist auf den ersten Blick richtig – aber zugleich ist noch viel, viel mehr. Allein das, was aktuell für die Besucher zu sehen ist, ist weltweit das beste Museum zur Zahnheilkunde überhaupt – obwohl es insgesamt nur etwa 0,8 Prozent des Bestands sind. Es fehlen 99,2 Prozent, die sich in den Archiven befinden. Ein Menschheitsschatz. Andreas Haesler Zahntechnikermeister und Leiter des Dentalhistorischen Museums in Zschadraß Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.

NEUMIT NOVAMIN NUR VON SENSODYNE Anzeige Einzigartiger Schutz vor Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur mit NovaMin *In Labortests, nach 4 Tagen mit 2× täglicher Anwendung 1. John M T et al. Eur J Oral Sci 2003;111(6): 483-491. 2. Greenspan DC. J Clin Dent 2010; 21 (Spec Iss): 61-65. 3. Haleon, Data on File 2024, Report QD-RPT-118201. 4. Earl J et al. J Clin Dent 2011; 22(Spe c Iss): 68-73. 5. Hall C et al. J Dent 2017; 60: 36-43. SENSODYNE EIN ARGUMENT FÜR SIE: Wirkung wissenschaftlich belegt In Labortests konnte gezeigt werden, dass die Schutzschicht bis tief in die freiliegenden Dentinkanälchen reicht. Zudem erwies sich die neu gebildete Schutzschicht als bis zu 76% härter als natürliches Dentin und war in der Lage, alltäglichen Säureattacken standzuhalten.*, 3,4 EMPFEHLENSWERT: Die Top-Innovation mit NovaMin Sensodyne Clinical Repair Zahnpasta ist unsere neueste Innovation zur Behandlung von schmerzempfindlichen Zähnen. Bereits ab dem ersten Zähneputzen beginnt dank des Inhaltsstoffes NovaMin die Reparatur von freiliegendem Dentin.2 NovaMin (Kalzium-Natrium-Phosphosilikat), ein Bioglas, gibt nach dem Kontakt mit Speichel Kalziumund Phosphat-Ionen ab. Diese reagieren mit dem Dentin und bilden eine zahnschmelzähnliche Schutzschicht über und in den freiliegenden Dentinkanälchen, die zu 96% aus dem gleichen Material besteht wie natürlicher Zahnschmelz.2 Dadurch stellt Sensodyne den Schutzschild wieder her, den schmerzempfindliche Zähneverloren haben. CLINICAL REPAIR AUCH IHRE PATIENT:INNEN: Rund jeder 3. Erwachsene istbetroffen1 Schmerzempfindliche Zähne oder auch Dentinhypersensibilität können im Alltag für Betroffene sehr belastend sein. Die neue Sensodyne Clinical Repair wurde speziell für diese Patient:innen entwickelt um die Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur zu lindern und die freiliegenden Zahnbereiche zu schützen. KLINISCH BESTÄTIGT: Langanhaltende Linderung Die langanhaltende Linderung der Schmerzempfindlichkeit bei zweimal täglicher Anwendung von Sensodyne Clinical Repair wurde in einer klinischen Studie an Patient:innen mit schmerzempfindlichen Zähnen bestätigt.5 Viele Ihrer Patient:innen mit Dentinhypersensibilität sind sich nicht bewusst, dass bereits das Zähneputzen mit der richtigen Zahnpasta helfen kann. Sensodyne Clinical Repair bietet eine effektive Lösung bei schmerzempfindlichen Zähnen und damit eine ausgezeichnete Empfehlung. Empfehlen Sie die Top-Innovation mit NovaMin: Sensodyne Clinical Repair! EMPFEHLEN SIE BEI DENTINHYPERSENSIBILITÄT: PM-DE-SENO-24-00029-20240809

EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: Zachary Ruderman – Youtube, Dennis – stock.adobe.com 10 | GESELLSCHAFT zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (300) Als Zachary „Zach“ Ruderman am 25. Oktober von seinem Vater früher aus der Schule abgeholt wird, denkt er, es geht zum Kieferorthopäden. Aber: Überraschung! Nico Ruderman steuert stattdessen die Vin Scully Avenue an, weil er für seinen zehnjährigen Sohn Baseballkarten für das erste Spiel seiner geliebten Los Angeles Dodgers gegen die New York Yankees in der World Series besorgt hat, das Finale der US-amerikanischen Baseball-Profiligen. In der Verlängerung beim Stand von 2:2 gehen die Yankees in Führung und es sieht so aus, als würden sie gewinnen. Dann aber tritt Freddie Freeman an, holt aus, wartet auf den Pitch, der Ball fliegt auf ihn zu ... – und es scheppert. Freeman drischt den Ball in den Nachthimmel. Mit diesem Schlag führt er seine Mannschaft zum Sieg, er erzielt zudem den ersten „Walk-off Grand Slam“* in der Geschichte der World Series. Und: Er macht Zachary zum Baseball-Millionär. Denn während Freeman unter dem Jubel der mehr als 50.000 Zuschauenden lässig zur Ehrenrunde lostrabt, landet der Ball auf der Tribüne direkt vor den Füßen des Jungen. Zach kann es nicht glauben, greift aber zu und reckt die Trophäe in die Höhe. Der Umstand, dass die Dodgers am Ende die Meisterschaft für sich entscheiden, macht den Ball zu einem besonders begehrten Sammlerstück, wie Familie Ruderman feststellte. Sie entschied sich, den Ball zu versteigern. Den Zuschlag erhielt am Ende ein unbekannter Bieter, der für den Ball umgerechnet 1,52 Millionen Euro auf den Tisch legte. „ * Wenn das Heimteam im letzten Inning in Führung geht, spricht man von einem „walk-off home run“. Das Spiel wird dann sofort zu seinen Gunsten beendet, weil die Gastmannschaft nur noch in der Defense spielt und damit keine Punkte mehr erzielen kann. Ein „Grand Slam“ ist ein Home Run, bei dem alle drei Bases von Spielern besetzt sind, wodurch vier Runs (Punkte) erzielt werden – die meisten, die in einem Spiel möglich sind. Der „Walk-off Grand Slam“ ist die Kombination von beiden.

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zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (302) 12 | ZAHNMEDIZIN NEUE S2K-LEITLINIE Implantatversorgung im Alter Seit vielen Jahren implantieren Zahnärzte zunehmend auch bei älteren Patienten. Nun hat die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich die erste deutschsprachige S2k-Leitlinie zur Implantatversorgung im fortgeschrittenen Lebensalter vorgelegt. Im Zentrum steht die ganzheitliche Betrachtung des Patienten – unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren, der Kaufähigkeit sowie der manuellen und kognitiven Fähigkeiten. Das Spektrum der Indikationen für Implantate im fortgeschrittenen Lebensalter unterscheidet sich kaum noch von jenem bei jüngeren Menschen: Es reicht vom Ersatz einzelner Zähne bis zu festsitzenden oder abnehmbaren implantatgetragenen Versorgungen der ganzen Kiefer. Die Implantattherapie gilt auch bei älteren Menschen als vorhersagbare Therapieform, bei der die Implantatüberlebensraten sich nur wenig von denen jüngerer Patienten unterscheiden. In der Folge profitieren die Patienten von einer höheren mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität, einer besseren oralen Funktion und einer besseren Kaufähigkeit. Jedoch sind für eine erfolgreiche Implantatbehandlung spezifische Risikofaktoren sowie die kognitiven und die manuellen Fähigkeiten der Patienten zu berücksichtigen. Implantate funktionieren unabhängig vom Patientenalter Die neue Leitlinie umfasst 19 Empfehlungen, die alle Abschnitte einer Behandlung – von der Planung bis zur Nachsorge – betreffen. Sie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie e.V. (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) erstellt. An der Entwicklung der Leitlinie beteiligt waren 23 wissenschaftliche Fachgesellschaften, Organisationen und Patientengruppen. Es handelt sich bei dieser Leitlinie um eine S2k-Leitlinie: Sie basiert auf dem Konsens von Expertinnen und Experten, weil keine systematische Aufbereitung der wissenschaftlichen Evidenz zugrunde gelegt werden konnte. Dieser Mangel an Studien hat auch damit zu tun, dass bei entsprechenden Untersuchungen allgemeinmedizinische Erkrankungen mitunter als Ausschlusskriterien benannt sind – also Patienten mit gesundheitlichen Risikofaktoren oder bestimmten Erkrankungen nicht in Studien eingeschlossen werden dürfen. Dennoch liefert die Leitlinie relevante Antworten auf Fragen nach den Überlebens- und Komplikationsraten von Implantaten und prothetischen Suprastrukturen bei Älteren und gibt wichtige Hinweise auf die Auswirkungen einer Implantattherapie. „Beim ErstelDie Leitlinie umfasst 19 praxisnahe Empfehlungen zu Planung, Behandlung und Nachsorge einer Implantattherapie bei älteren Patientinnen und Patienten. Foto: rh2010-stock.adobe.com

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14 | ZAHNMEDIZIN len der Leitlinie haben wir versucht, die Perspektive des Praktikers einzunehmen“, sagt der federführende Autor Samir Abou-Ayash. Die zentrale Botschaft der Leitlinie laute: „Das chronologische Alter allein sollte nicht über eine Implantattherapie entscheiden. Die Evidenz zeigt, dass Implantate unabhängig vom Patientenalter gut funktionieren." Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten Berührungsängste bei älteren Patienten, die aber – nur auf das Alter bezogen – unbegründet seien, denn: „Der gesunde alte Patient ist nicht anders zu behandeln als der junge Patient.“ Was die Behandlung älterer Patienten schwieriger macht, sei eine allgemeinmedizinische Kompromittiertheit – nicht das Alter. Denn alterstypische Erkrankungen und Polypharmazie können den Erfolg einer Implantatbehandlung gefährden. Auch die kognitive und die manuelle Leistungsfähigkeit können sich im Alter schnell ändern. Dann sind die Betroffenen auf fremde Hilfe bei der Mundhygiene angewiesen und der implantatgetragene Zahnersatz muss dementsprechend angepasst werden. Die Leitlinie empfiehlt, Patienten dahingehend zu beraten, dass es sowohl festsitzende als auch herausnehmbare Optionen gibt und eine individuelle Patientenentscheidung getroffen werden sollte. Risiko und Nutzen der Behandlung individuell abwägen Schon bei der Planung der Therapie soll die Indikation nach Abwägung von patientenspezifischen Risiken gegen den Nutzen der Behandlung und unter Beachtung der allgemeinmedizinischen und speziellen Anamnese gestellt werden. Bei Risiko-Patienten soll die Nachsorge sichergestellt sein und bereits bei der Planung einkalkuliert werden. Ebenfalls berücksichtigt werden soll der Allgemeinzustand, wenn die Invasivität der Therapie sowie die Dauer und die Tageszeit der Therapiesitzungen geplant werden. Häufig werde der chirurgische Eingriff als kritischer Schritt für die Implantattherapie gesehen. Die prothetische Phase – insbesondere die Anzahl und die Dauer der Behandlungen – sollte aber unbedingt mit bedacht werden. Beispielsweise sind Sofortimplantationskonzepte gerade bei älteren Patientinnen und Patienten sehr beliebt. Ebenso gilt es, bei der Planung auf die Ähnlichkeit des Zahnersatzes zur Restdentition beziehungsweise zur prothetischen Versorgung zu achten, da die Neuroplastizität des Gehirns mit steigendem Alter sinkt. Adaptationsschwierigkeiten sollten darum minimiert werden. Um die Invasivität eines geplanten Eingriffs besser einschätzen und minimieren zu können, kann – so die Empfehlung – eine 3D-Röntgenuntersuchung eingesetzt werden. Zur Beurteilung der Kaufähigkeit stehen einfache Tests zur Verfügung, aus der eine Therapie-Indikation abgeleitet werden kann. Auch die manuelle Geschicklichkeit der Patienten sollte überprüft werden und in die Therapieplanung einfließen. Eine geführte Chirurgie kann die Behandlungsdauer und die Invasivität reduzieren und so das postoperative Komplikationsrisiko senken. Allerdings ist dieses Vorgehen vor allem bei zahnlosen Patienten fehleranfällig. Darum muss die Genauigkeit bei der Übertragung der virtuellen Planung in den Patientenmund intraoperativ sichergestellt werden. Kurze Implantate (6 mm) können eine vertikale Augmentation des Kieferkamms vermeiden, Durchmesserreduzierte Implantate (unter 3,5 mm) sind eine Alternative zur horizontalen Augmentation. Systematische Übersichtsarbeiten belegen bei kurzen Implantaten durchschnittliche FünfJahres-Überlebensraten von mehr als 90 Prozent. Für Implantate unter vier Millimetern ist die Evidenz geringer, weshalb sie nur in Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden sollten. Bei Durchmesser-reduzierten Implantaten (3,0–3,5 mm) sind die Überlebensraten mit denen von Standardimplantaten vergleichbar. Sogenannte Mini-Implantate sind zumeist einteilig und haben einen Durchmesser von weniger als drei Millimetern. Sie kommen vor allem bei horizontal stark atrophierten Kieferkämmen zum Einsatz, um abnehmbare Teil- oder Totalprothesen zu stabilisieren. Die Verlustraten im Oberkiefer sind bei diesen Implantaten höher als im Unterkiefer. Empfehlungen zur Prothetik und zur Nachsorge Alterstypische degenerative Veränderungen des Kiefergelenks und der Verlust der parodontalen Propriorezeptoren erschweren im Alter die Okklusion. Ein Okklusionskonzept, das mehr Freiheiten gibt, kann diesen Problemen entgegenwirken. Möglichst vor der Fertigstellung der prothetischen Versorgung sollten die autonome Handhabung und die Reinigungsfähigkeit des implantatgetragenen oder -gestützen Zahnersatzes durch die Patienten oder Helfende überprüft und sichergestellt werden. Viele Studien belegen den positiven Effekt einer regelmäßigen Nachsorge inklusive einer professionellen Mundund Prothesenhygiene. Darum lautet die erste Empfehlung zur Nachsorge, dass die Patientinnen und Patienten in ein systematisches Nachsorgeprogramm aufgenommen werden sollten. Ein fester Bestandteil in diesem Programm sollte auch die Überprüfung der Handhabung und der Reinigungsfähigkeit des Zahnersatzes sein, damit gegebenenfalls eine Umgestaltung der Versorgung diese verbessern kann. Ist eine suffiziente Mund- und Prothesenhygiene nicht gewährleistet, sollte zur Verminderung des Risikos von Aspirationspneumonien vom nächtlichen Tragen der Prothesen abgeraten werden. In der letzten Empfehlung betonen die Fachleute, dass eine alleinige prothetische Neuversorgung und die daraus folgende bessere Kaufähigkeit nicht zwingend zu einer besseren Ernährung führen. Bei Gewichtsverlusten, die auf die prothetische Versorgung zurückgeführt werden können, sollte darum neben der prothetischen Neuversorgung eine Ernährungsberatung durch entsprechendes Fachpersonal und/oder ein Prothesenadaptationstraining eingeleitet werden. nl Die S2K-Leitlinie „Implantatversorgung im fortgeschrittenen Lebensalter“ ist von September 2024 und gültig bis August 2029. zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (304)

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16 | PRAXIS zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (306) DIE EPA IN DER PRAXIS (3) So werden die Patienten aufgeklärt und das wird dokumentiert Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine patientengeführte Akte. Allein der Patient entscheidet, was dort abgelegt wird. Damit er diese Entscheidung fundiert treffen kann, muss die Zahnarztpraxis ihn auf bestimmte Dinge hinweisen. Worüber informiert und was dokumentiert werden muss, zeigt der dritte Teil der ePA-Serie. Die allgemeine Aufklärung zur ePA ist Aufgabe der Krankenkassen, die ihre Versicherten über die ePA und deren Nutzung informieren müssen. Die Informationspflicht der Zahnarztpraxen bezieht sich nur auf die Daten, die im Rahmen der aktuellen Behandlung in die ePA eingestellt werden. Formelle Vorgaben müssen dabei nicht beachtet werden: Zahnarztpraxen können ihre Informationspflicht mündlich, mittels eines standardisierten Formulars oder in Form eines Aushangs in der Praxis erfüllen. Zum Start der ePA müssen Zahnarztpraxen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vor allem Befundberichte in die ePA einstellen. Solche Berichte, mit denen Dritte über die durchgeführte Behandlung unterrichtet werden sollen, werden in vielen Zahnarztpraxen nur in Einzelfällen geschrieben. Liegt ein solcher Fall vor, muss dem Patienten mitgeteilt werden, dass dieses Dokument standardmäßig in seine ePA übertragen wird. Will er dies nicht, hält die Zahnarztpraxis den Widerspruch in ihrer Behandlungsdokumentation fest. Daten aus vorangegangenen Behandlungen müssen von der Praxis grundsätzlich nicht in die ePA eingestellt werden. Hält der Zahnarzt das jedoch für die weitere Versorgung des Patienten für erforderlich, kann er freiwillig entsprechende Daten einstellen. Auch darauf muss der Patient hingewiesen werden, damit er sein diesbezügliches Widerspruchsrecht gegebenenfalls ausübenkann. Der Patient muss außerdem darüber unterrichtet werden, dass er die Befüllung seiner ePA mit weiteren Daten aus der aktuellen Behandlung verlangen kann, wenn diese elektronisch vorliegen. Solche Daten können zum Beispiel ein Eintrag ins Zahnbonusheft, die Kopie einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das PSI-Ergebnis sein. Entscheidet er sich für eine Übertragung in seine ePA, dokumentiert die Zahnarztpraxis dies ebenfalls in ihrer Behandlungsdokumentation. Diese Besonderheiten sollten Sie kennen Sofern im Rahmen einer Behandlung aktuell Notfalldaten erhoben oder Daten des elektronischen Medikationsplans (eMP) verändert und diese auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, muss die Zahnarztpraxis den Patienten darüber informieren, dass er auch Anspruch auf Speicherung beziehungsweise Aktualisierung dieser Daten in der ePA hat. In der Zahnarztpraxis dürfte dies aber vergleichsweise selten der Fall sein. Zudem entfällt diese Informationspflicht perspektivisch, wenn die Daten des eMP und die Notfalldaten als strukturierte Daten in die ePA integriert werden. Außerdem sieht der Gesetzgeber eine Informationspflicht für das Einstellen von sensiblen Daten vor, die aber eher (wie sexuell übertragbare Infektionen) oder ausschließlich (wie Schwangerschaftsabbrüche oder psychische Erkrankungen) von Ärzten oder Psychotherapeuten erhoben werden (siehe unten stehenden Link). Eine weitere Dokumentationspflicht ist: Der Patient hat – wie bisher auch – grundsätzlich das Recht, eine elektronische Abschrift seiner in der Zahnarztpraxis geführten Patientenakte zu verlangen. Wird die Übertragung in die ePA verlangt, muss die Einwilligung von der Zahnarztpraxis ebenfalls in der praxiseigenen Behandlungsdokumentation vermerkt werden. KZBV – Abteilung Telematik Mehr Informationen finden Sie hier: www.kzbv.de/epa-fuer-alle. Der vierte Teil zeigt, wie Patienten ihre ePA nutzen können. Foto: Andrea Gaitanides – stock.adobe.com

Unsere Entdeckung. Weitere Informationen, Beratung und Buchung www.sgr-tours.de/mtg-reisen Hotline: 089 50060-471 E-Mail: mail@marco-polo-reisen.com. Reiseveranstalter: Marco Polo Reisen GmbH, Riesstraße 25, 80992 München. Es gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters, die Sie unter www.agb-mp.com einsehen können. DEUTSCHLAND POLEN TSCHECHISCHE REPUBLIK SLOWAKEI Dresden Görlitz Jelenia Góra Karpacz Swidnica Krakau Katowice Breslau AuschwitzBirkenau Riesengebirge, Krakau und Breslau Reisetermine von April bis Oktober 2025 8 Reisetage ab €1195,– ○ Rübezahls Riesengebirge ○ Königliches Krakau ○ Kulturperle Breslau ○ Viele Mahlzeiten inklusive POLEN DEUTSCHLAND Berlin Torun Posen Warschau Lodz Warschau, Lodz undPosen Reisetermine von Mai bis September 2025 7 Reisetage ab €1095,– ○ Torun, Lodz und Posen ○ Hauptstadt Warschau ○ Alte Mauern und moderne Bauten ○ Wodkaprobe inklusive Vielfältiges Polen POLEN Berlin Danzig Torun Gniezno Posen Stettin Kolobrzeg Marienburg Mragowo Elblag Frombork Reszel Heiligelinde Mikolajki OSTSEE Masuren, Danzigund Stettin Reisetermine von April bis Oktober 2025 9 Reisetage ab €1495,– ○ Danzig und die Ostsee ○ Seenlandschaft der Masuren ○ Posen, Gniezno, Torun und Stettin ○ Viele Mahlzeiten inklusive Weitere Informationen: Weitere Informationen: Weitere Informationen:

zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (308) 18 | PRAXIS URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFS Der Kern der Aufklärung muss mündlich erfolgen Vor einem medizinischen Eingriff müssen sich Ärzte und Zahnärzte Zeit für ein „vertrauensvolles Gespräch“ nehmen. Zumindest die wichtigsten Risiken dürfen nicht nur im schriftlichen Aufklärungsbogen vorkommen, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte zunehmende Schmerzen im rechten Sprunggelenk und suchte 2015 einen Unfallchirurgen auf. Weil Bewegungsübungen und eine Entlastung des Fußes nicht halfen, schlug der Arzt 2016 eine arthroskopische Untersuchung und Operation vor. Bei dem ambulantenEingriff wurden 14 sogenannte Gelenkkörper aus Knorpel oder Knochen festgestellt und entfernt, 17 weitere später in einer Klinik. Schon nach dem ersten Eingriff klagte der Mann über zunehmende Schmerzen und „Missempfindungen“ bei Berührungen des Fußrückens. Es wurden ein Nervengeschwulst und eine Schädigung der Nerven an der Einstichstelle des Arthroskops festgestellt, zudem eine Hyperalgesie im Bereich des Innervationsgebiets des Nervus peroneus superficialis. Als Folge ist der Kläger zu 60 Prozent schwerbehindert und dauerhaft erwerbsunfähig. Von dem Chirurgen verlangte er Schadenersatz. Dieser habe nicht über die Risiken der Arthroskopie aufgeklärt, insbesondere nicht über das Risiko einer Nervenschädigung. Über schwerwiegende Risiken ist immer aufzuklären Im Aufklärungsbogen waren diese Risiken beschrieben. Ob und inwieweit darüber auch gesprochen wurde, war zwischen Arzt und Patient umstritten. Genau darauf kommt es nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten BGH-Urteil jedoch an. Inhaltlich müssten bei der Aufklärung die möglichen Risiken zwar nicht „exakt medizinisch“ beschrieben werden. „Es genügt vielmehr, den Patienten ‚im Großen und Ganzen‘ über Chancen und Risiken der Behandlung aufzuklären und ihm dadurch eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren zu vermitteln“, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Über schwerwiegende, das weitere Leben belastende Risiken sei aber „grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sich nur selten verwirklichen“. Zur Form bestimme das Gesetz, „dass die Aufklärung mündlich zu erfolgen hat“. Dabei könne auf Aufklärungsbögen oder andere schriftliche Unterlagen Bezug genommen werden. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass Patienten Rückfragen stellen können und die mündliche Aufklärung „nicht auf einen lediglich formalen Merkposten innerhalb eines Aufklärungsbogens reduziert wird“. Vielmehr müsse „ein vertrauensvolles Gespräch“ Kern der Aufklärung sein, forderte der BGH. Dabei müsse der Arzt auf individuelle Belange des Patienten eingehen und sich davon überzeugen, „dass der Patient mündliche wie schriftliche Hinweise und Informationen verstanden hat“. Im Streitfall soll nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die mündlichen Inhalte des Aufklärungsgesprächs genauer klären, insbesondere, ob auch das Risiko einer Nervenschädigung Thema war. Schriftliche Hinweise im Aufklärungsbogen allein reichten nicht aus. Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 188/23 Urteil vom 5. November 2024 Aufklärung habe zwingend mündlich zu erfolgen, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Über schwerwiegende, das weitere Leben belastende Risiken sei dabei „grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sich nur selten verwirklichen“. Foto: Prostock-studio - sttock.adobe.com Martin Wortmann

ZAHNMEDIZIN | 19 zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (309) STUDIE AUS DEN USA Cannabis fördert Karies und Parodontitis Cannabisrauchen korreliert mit vermehrter Karies und Zahnverlust. Das hat jetzt eine Arbeitsgruppe der Universität Buffalo in einer Studie festgestellt, die im Journal of the American Dental Association erschienen ist. Mit der Legalisierung von Cannabis in einzelnen Bundesstaaten der USA stieg auch der Konsum der Droge an. Einer Studie des National Institute on Drug Abuse aus dem Jahr 2023 zufolge erreichte der Prozentsatz junger Erwachsener (19 bis 30 Jahre), die im vergangenen Jahr (teils täglich) Marihuana konsumierten, den höchsten Stand aller Zeiten. Ausgehend von vorausgegangenen klinischen Beobachtungen hat ein Forscherteam um Ellyce Clonan, DDS, an der School of Dental Medicine der University at Buffalo, eine Umfragestudie zu den Auswirkungen von Cannabis aufgelegt. In dieser Querschnittsstudie wurden Daten von 5.656 Teilnehmern im Alter von 18 bis 59 Jahren analysiert, die von 2015 bis 2018 an der National Health and Nutrition Examination Survey teilgenommen hatten. Der Cannabiskonsum wurde definiert als selbstberichteter Konsum von Marihuana oder Haschisch mindestens einmal pro Monat in den vergangenen zwölf Monaten. Vor und nach der Kontrolle soziodemografischer und verhaltensbezogener Faktoren wurden Regressionsanalysen durchgeführt, um den Zusammenhang zwischen dem Cannabiskonsum und unbehandelter Karies – speziell auch Wurzelkaries und Zahnverlust – zu untersuchen. Marihuanakonsum auf höchstem Stand aller Zeiten Im Vergleich zu Nicht-Cannabis-Nutzern hatten Studienteilnehmer, die Cannabiskonsum angaben, eine um 17 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit für eine Kronenkaries (95 Prozent, Konfidenzintervall (KI) 1,02 bis 1,35), eine um 55 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit für eine Wurzelkaries (95 Prozent, KI 1,21 bis 1,99) und eine um 41 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit für einen Zahnverlust (95 Prozent, KI 1,00 bis 1,99) – nach Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Rasse oder Ethnizität, Geburtsort, Bildung, Familieneinkommen im Verhältnis zur Armut und zum Alkoholkonsum. Die Ergebnisse spiegeln Ellyce Clonan, Erstautorin der Studie, zufolge einen nationalen Trend wider. Der Cannabiskonsum habe zugenommen und damit rückten auch die Konsequenzen für die Mundgesundheit in den Fokus. Zu klären sei allerdings, ob die Dimensionen schon richtig eingeschätzt werden können. Denn: Im Hinblick auf die durchgeführte Studie seien Verzerrungen bei der Häufigkeit des Cannabiskonsums wahrscheinlich. Da alle Informationen auf Selbstauskunft beruhen, vermutet Clonan, dass die Cannabis-Nutzung höher ist als aus den Umfragen hervorgeht: „Jemand in New York ist möglicherweise offenerals jemand in Alabama, der sich vielleicht Sorgen darüber macht, wer sich die Umfrage ansieht." br Die Studie: Ellyce Clonan et al.: Frequent recreational cannabis use and its association with caries and severe tooth loss, The Journal of the American Dental Association (2024). DOI: 10.1016/j.adaj.2024.10.005 Während die Auswirkungen des Tabakrauchens auf die Mundgesundheit weitgehend bekannt sind, gibt es bislang wenig Forschung zu den Folgen des Cannabiskonsums. Foto: 24K-Production - stock.adobe.com

20 | ZAHNMEDIZIN SCHLAGANFALLKONFERENZ DER AMERICAN STROKE ASSOCIATION Strep. anginosus erhöht das Schlaganfallrisiko Hohe Werte von Streptococcus anginosus, einem Bakterium, das im Mund und im Darm vorkommt und zur Streptokokken-Familie gehört, erhöhen das Schlaganfallrisiko. Das ist das Ergebnis einer japanischen Studie, die am größten Schlaganfallzentrum Japans durchgeführt und auf der International Stroke Conference 2025 der American Stroke Association vorgestellt wurde. Die Forschenden quantifizierten alle nachweisbaren Bakterien im Speichel und im Darm von Schlaganfallpatienten und verglichen sie mit denen von Menschen ohne Schlaganfall in ähnlichem Alter, die sich einer Routineuntersuchung unterzogen. An der Studie nahmen 244 Personen aus Japan teil (Durchschnittsalter 70 Jahre, 40 Prozent Frauen): 189 Patienten, bei denen innerhalb der vergangenen sieben Tage ein Schlaganfall diagnostiziert wurde, und 55 gleichaltrige Personen ohne Schlaganfall in der Vorgeschichte. Die Wissenschaftler analysierten das orale und das Darm-Mikrobiom anhand von Speichel- und Stuhlproben, die zwischen Juli 2020 und Juli 2021 genommen wurden. Während einer zweijährigen Nachbeobachtungszeit wurden die Mortalität und kardiovaskuläre Ereignisse dokumentiert. Herausgefunden wurde, dass Streptococcus anginosus im Speichel und im Darm von Menschen mit akutem Schlaganfall deutlich häufiger vorkam Ein oraler Pathobiont konnte im Speichel und im Darm von Menschen mit akutem Schlaganfall vermehrt nachgewiesen werden. Foto: RioPatuca Images – stock.adobe.com zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (310) ZAHNSEIDE REDUZIERT DAS SCHLAGANFALLRISIKO Wer mindestens einmal pro Woche Zahnseide benutzt, hat ein sehr viel geringeres Schlaganfallrisiko. Das geht aus einer anderen vorläufigen Studie hervor, die auf der International Stroke Conference 2025 vorgestellt wurde. Die Probanden wurden zu ihrem Status in Bezug auf Blutdruck, Diabetes, Cholesterinspiegel, Rauchen, BMI, Bildung, Zähneputzen und Zahnarztbesuche befragt. Während der 25-jährigen Nachbeobachtung erlitten 434 Teilnehmer Schlaganfälle, davon 147 in größeren Hirnarterien, 97 Herz-bedingte Blutgerinnsel und 95 Verhärtungen kleinerer Arterien. Darüber hinaus litten 1.291 Teilnehmer unter Vorhofflimmern. Von den Zahnseide-Nutzern hatten im Unterschied dazu 4.092 Personen keinen Schlaganfall erlitten und bei 4.050 war kein Vorhofflimmern diagnostiziert worden. Durch die Verwendung von Zahnseide verringerte sich das Risiko eines ischämischen Schlaganfalls um 22 Prozent, das Risiko eines kardioembolischen Schlaganfalls um 44 Prozent und das Risiko eines Vorhofflimmerns um 12 Prozent. Das geringere Risiko bestand unabhängig vom regelmäßigen Zähneputzen, den routinemäßigen Zahnarztbesuchen oder anderen Mundhygienemaßnahmen. Weitere Informationen: American Stroke Association International Stroke Conference 2025 - Abstract 19

ZAHNMEDIZIN | 21 als in der Kontrollgruppe. So war das Bakterium im Darm unabhängig von vaskulären Risikofaktoren mit einer um 20 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit eines Schlaganfalls verbunden. Schlaganfallüberlebende mit Streptococcus anginosus im Darm hatten ein signifikant höheres Risiko für Tod und schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse. Bei Schlaganfallüberlebenden mit Anaerostipes hadrus und Bacteroides plebeius wurde im Vergleich zu den Kontrollen kein erhöhtes Risiko für Tod und schlechte Ergebnisse festgestellt. Bakterien docken sich an vom Alter geschwächte Blutgefäße „Unsere Ergebnisse bieten neue Einblicke in den Zusammenhang zwischen oralen Bakterien und dem Schlaganfallrisiko sowie in mögliche Strategien zur Schlaganfallprävention“, sagte Dr. Shuichi Tonomura, Hauptautor der Studie. „Das Mund- und Darmmikrobiom wird stark durch den Lebensstil beeinflusst. In anderen Ländern sind möglicherweise andere Bakterien die Hauptakteure bei Schlaganfällen“, betonte er. „Wenn es in Zukunft einen Schnelltest zum Nachweis schädlicher Bakterien im Mund und im Darm gäbe, könnten wir die Informationen nutzen, um das Schlaganfallrisiko zu berechnen.“ Er und sein Team vermuten, dass sich die Bakterien an vom Alter geschwächte Blutgefäße binden. So könnten sie möglicherweise Arterienrisse im Gehirn verursachen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Analyse von Mund- und Darmbakterien eines Tages helfen könnte, das Schlaganfallrisiko zu bestimmen, und dass die gezielte Bekämpfung dieser schädlichen Bakterien mit neuen Therapien und richtiger Zahnhygiene dazu beitragen könnte, Schlaganfälle zu verhindern. Da die Studie in einer japanischen Population mit einer relativ kleinen Stichprobengröße durchgeführt wurde, sind die Ergebnisse möglicherweise nicht vollständig auf andere Populationen oder größere, vielfältigere Gruppen übertragbar. nl Bei der Studie handelt es sich um eine Forschungszusammenfassung. Abstracts, die auf den wissenschaftlichen Tagungen der American Heart Association präsentiert werden, gelten als vorläufig, bis sie als vollständige Manuskripte in einer von Experten begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden.

22 | GESELLSCHAFT PILOTSTUDIE ZU KI-BASIERTER KREBSPRÄVENTION Eine Influencerin namens Wanda Können virtuelle Figuren erfolgreich für Gesundheitsrisiken sensibilisieren? Ja, meint das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) nach einer Pilotstudie mit seiner hausgemachten KI-Influencerin Wanda. Wäre das auch etwas für Zahnärztinnen und Zahnärzte? Kampagnen mögen noch so schön gedacht sein, wenn sie von der Zielgruppe nicht wahrgenommen werden, sind sie rausgeworfenes Geld. Aus Sicht des DKFZTeams um Erstautorin und Bioinformatikerin Jana Winterstein verfehlen viele herkömmliche Kommunikationskanäle wie etwa Websites inzwischen dieses Ziel, weil sie zu statisch sind. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene würden sich oft nicht mehr die Mühe machen, eine Website aktiv aufzurufen und müssten anders angesprochen werden. Social Media messen die Forschenden hier eine zentrale Rolle bei. Das Erfolgsrezept: Botschaften erreichen vor allem junge Zielgruppen umso besser, je persönlicher sie erzählt werden. Marketing mit Influencerinnen und Influencern, die von eigenen Erfahrungen berichten, werden laut DKFZ besonders gut wahrgenommen. Allerdings: Die Zusammenarbeit mit etablierten „realen“ Influencerinnen und Influencern übersteigt schnell das Budget von Forschungs- und Gesundheitsorganisationen. Schon Kooperationspartnerinnen und -partner mit bis zu 100.000 Abonnentinnen und Abonnenten berechneten für einen Post um die 5.000 US-Dollar, heißt es in der DKFZ-Studie – unerschwinglich für die meisten Präventionsbudgets. Virtuelle Personen sehe man daher als „eine vielversprechende Lösung für eine effektive und kosteneffiziente Gesundheitskommunikation“. Diese Methode ist laut DKFZ bereits weit verbreitet. Bei einer Umfrage unter Werbeagenturen und Unternehmen, sagten 60 Prozent der Befragten, dass sie KI-Avatare nutzten. „Bild einer lächelnden jungen Frau mit Mittelscheitel und weißen Punkten aus Sonnencreme" Wanda kreierte das DKFZ-Team mithilfe des KI-Tools „Midjourney“, das es im monatlichen Abo für 11,29 Euro lizensierte. Der initiale Prompt – eine Art Regieanweisung, die der KI vorgibt, was sie darstellen oder machen soll – forderte das verwendete Tool auf, das Bild eines jungen Menschen mit hellem Hautton zu konfigurieren. Es sollte eine Person sein, die ein relevantes Hautkrebsrisiko hat. Die Forschenden legten fest, dass der Social-Media-Account über fünf der wichtigsten vermeidbaren Krebsrisikofaktoren informieren sollte: Rauchen, ungesunde Ernährung, übermäßige Sonnenexposition, Alkoholkonsum und HPV-Infektion. Über weitere Prompts wurden die fünf Posts visuell und inhaltlich gestaltet. Beim Thema Sonnenschutz lautete die Anweisung beispielsweise: „Bild einer lächelnden jungen Frau mit Mittelscheitel und pastellfarbenem Haar, die eine Flasche mit Sonnenlotion, auf die ein Sonnensymbol gedruckt ist, hält, mit weißen Punkten aus Sonnenlotion auf der Haut“. Als visuelle Richtlinie wurde jedem Prompt ein Mit KI-Influencerin Wanda beschreitet das Deutsche Krebsforschungszentrum neue Wege der Aufklärung, zum Beispiel über vermeidbare Krebsrisiken wie fehlenden Sonnenschutz. Fotos: Jana Winterstein/DKFZ zm115 Nr. 05, 01.03.2025, (312) Um für die Gefahren des Rauchens zu sensibilisieren, kreierten die DKFZ-Forschenden eine Wanda mit gesunder Lunge...

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