Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

zm115 Nr. 06, 16.03.2025, (404) 18 | POLITIK KOSMETIK MUSS AB 2026 FREI VON PFAS SEIN Frankreich verbietet Ewigkeitschemikalien Die französische Nationalversammlung hat am 20. Februar ein Gesetz verabschiedet, das Per- und Polyfluoralkylsubstanzen ab 2026 als Bestandteile von Kosmetik und anderen Waren verbietet. Ein Vorbild für Deutschland? Eine EU-weite Regelung ist weiterhin nicht in Sicht. Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von Tausenden synthetischen Chemikalien, die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen enthalten – die wiederum zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, weshalb sie umgangssprachlich auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. Mittlerweile herrscht Konsens darüber, dass PFAS Grundwasser, Oberflächengewässer und Böden verunreinigen und gesundheitliche Risiken bergen. Seit Januar 2023 läuft in der EU ein Verbotsverfahren, dass seinerzeit Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden bei der EU-Chemikalienagentur ECHA eingereicht hatten. Dem kam das französische Parlament nun zuvor, indem es „zum Schutz der Bevölkerung gegen die mit diesen Substanzen verknüpften Risiken“ ein Verbot ab 2026 beschloss. Ab dem kommenden Jahr sind die Produktion, die Aus- und die Einfuhr PFAS-haltiger Kosmetik, Schuhe und Kleider sowie Wintersportprodukte untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind (vorerst) Schutzanzüge für das Militär oder Rettungsmannschaften. In der EU läuft das eingeleitete Verbotsverfahren schleppend. Die Industrie reichte innerhalb der Stellungnahmefrist Tausende Schreiben bei der ECHA ein, insgesamt fast 70.000 Seiten. Pikant: Als zentrales Argument verweist die Chemielobby auf eine angebliche Unbedenklichkeitsbewertung durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das ergaben Recherchen des sogenannten „Forever Lobbying Projects“, in dem ein internationales Team von 46 Journalisten und 29 Medienpartnern in 16 Ländern sowie eine Expertengruppe aus 18 internationalen Wissenschaftlern und Juristen aktiv ist. Allerdings erklärte die OECD den Redakteuren auf Anfrage, sie habe „keine Bewertung von Fluorpolymeren durchgeführt“. Jetzt sind die EU-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) damit betraut, schrittweise für verschiedene Verwendungsszenarien „vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Beschränkungen“ zu formulieren. Laut Mitteilung geschah dies am 5. Dezember 2024 für PFAS in Bauprodukten, Textilien, Polstern, Leder, Bekleidung und Teppichen sowie Materialien und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die in der Sitzung vereinbarten Schlussfolgerungen seien vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Anwendungsbereiche) abschließen. Diese Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit mitgeteilt. „Die ECHA unternimmt alle Anstrengungen, um die Erarbeitung von Stellungnahmen voranzutreiben“, heißt es weiter. Sie werde die endgültigen Stellungnahmen an die Europäische Kommission so schnell wie möglich vorlegen. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung liege dann bei der Europäischen Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten. mg Anfang 2024 zeigte ein stichprobenartiger, vom BUND in Auftrag gegebener Labortest von sieben Produkten bekannter Hersteller, dass hierzulande verkaufte Zahnseiden potenziell gesundheitsschädliche PFAS enthalten (zm berichtete, siehe bit.ly/Zahnseide_PFAS). Foto: wayhome.studio - stock.adobe.com

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