62 | POLITIK SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG Deutschlands größter Pflegefall Seit Monaten sorgt die Soziale Pflegeversicherung (SPV) für Negativschlagzeilen. Wo die Probleme liegen – und welche Lösungen diskutiert werden. Ein Überblick. zm115 Nr. 06, 16.03.2025, (448) Beitragssätze in der Sozialen Pflegeversicherung 1996–2025 * ab 2005 Zusatzbeitrag für kinderlose Versicherte, ** ab Juli 2023, der Beitragssatz wird zudem nach der Zahl der Kinder differenziert. Versicherte mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. 0 1 2 3 4 5 Prozent des Bruttoeinkommens Beitragssatz für Kinderlose Beitragssatz 3,3 1,70 1996 1,70 1,95 2005* 1,70 1,95 2006 1,70 1,95 2007 1,95 2,20 2008 1,95 2,20 2009 1,95 2,20 2010 1,95 2,20 2011 1,95 2,20 2012 2,05 2,30 2013 2,05 2,30 2014 2,35 2,60 2015 2,35 2,60 2016 2,55 2,80 2017 2,55 2,8 2018 3,05 3,3 2019 3,05 3,3 2020 3,05 3,4 2022 3,4 4,0 2023** 3,4 4,0 2024 3,6 4,2 2025 3,05 2021 3,3 Die Ausgangslage Seit 1995 gibt es die Gesetzliche Pflegeversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung, die sich aus der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) für gesetzlich Versicherte und der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) für Privatversicherte zusammensetzt. Es handelt sich um eine Teilkostenversicherung. Ihre Leistungen reichen in der Regel nicht aus, um die gesamten Kosten für die Pflege zu decken, insbesondere wenn sie stationär erfolgt. Für Betroffene bleibt ein Eigenanteil, der seit Jahren kontinuierlich steigt. Gleiches gilt für die Beitragssätze. Wie die Pflegeversicherung, vor allem die SPV, langfristig finanziert werden soll, wird in dieser Legislatur ein zentrales Thema der Gesundheitspolitik sein. Die Finanzierung der SPV … … läuft – wie die der Rente und der GKV – über ein Umlageverfahren. Bis Ende 2021 konnten die jährlichen Ausgaben aus den Versichertenbeiträgen getragen werden. Zum 1. Januar 2025 beschloss die Bundesregierung eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Für Versicherte ohne Kinder liegt er bei 4,2 Prozent. Die SPV steht vor großen Herausforderungen: Schon jetzt – obwohl die geburtenstarken Jahrgänge aktuell noch im Erwerbsleben stehen und Sozialversicherungsbeiträge entrichten – hat sie ein Finanzierungsproblem. Seit Jahren steigt der Beitragssatz (Abb. 1). Die Probleme werden sich verschärfen, wenn die Babyboomer in Rente gehen und einige Jahre später möglicherweise selbst pflegebedürftig werden. 800.000 pflegebedürftige Menschen werden vollstationär in Pflegeheimen betreut. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html Foto: ИннаХарламова – stock.adobe.com KURZ ERKLÄRT
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