PRAXIS | 19 Sobald die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen ist, hat der Vermieter keinen finanziellen Vorteil mehr durch die Umsatzsteueroption, es sei denn, es stehen größere Reparaturen an. Da laufende Unterhaltskosten nur mit geringer Umsatzsteuer belastet sind, spielt der Vorsteuerabzug sonst nur eine untergeordnete Rolle. Fazit Wenn Sie eine Praxis-Immobilie mieten, die älter als zehn Jahre ist, sollten Sie prüfen, ob die Umsatzsteueroption noch erforderlich ist. In vielen Fällen kann die Umsatzsteuer auf die Miete herausverhandelt werden. Ein Ansatzpunkt ist etwa, dem Vermieter eine um zum Beispiel drei Prozent erhöhte Kaltmiete anzubieten. Dadurch erhält der Vermieter eine höhere Netto-Miete, ohne die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen. Auch dazu ein Rechenbeispiel: Beträgt die jährliche Miete 48.000 Euro, können durch den Wegfall der Umsatzsteuer von 19 Prozent im Jahr 9.120 Euro Miete gespart werden. Eine Erhöhung der Kaltmiete um 3 Prozent dagegen wären plus 1.440 Euro. Somit ergäbe sich eine Ersparnis für den Zahnarzt als Mieter von 7.680 Euro pro Jahr. Über 20 Jahre wären das 153.600 Euro Ersparnis. Es lohnt sich, die Umsatzsteuer auf die Miete zu hinterfragen und gegebenenfalls zu eliminieren. Das kann langfristig erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat © 2025 Ultradent Products, Inc. All rights reserved. ULTRADENTPRODUCTS.COM de.ultradent.blog Die Systemlösung für Restaurationen von Ultradent Products kombiniert einige unserer beliebtesten Produkte – für langlebige und ästhetische Restaurationen. Das Rundum-System für Ihre HOCHWERTIGEN RESTAURATIONEN ULTRADENTPRODUCTS.COM/ RESTORATIVE
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