Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

PRAXIS | 43 zm115 Nr. 07, 01.04.2025, (549) RICHTIGE ENTSORGUNG VON TI-ALTGERÄTEN Wohin mit alten Konnektoren & Co? Von Zeit zu Zeit müssen Hardware-Produkte wie Konnektoren und Kartenterminals ausgetauscht oder entsorgt werden – etwa wegen abgelaufener Sicherheitszertifikate oder aufgrund von technischen Defekten. Doch wohin mit den Altgeräten? Und welche Vorgaben sind dabei zu beachten? Die Nutzungsdauer eines KonnektorsbeträgtinderRegelfünfJahre, dann verliert das eingebaute Sicherheitszertifikat seine Gültigkeit. Wenn es nicht verlängert wird, stellt sich die Frage: Ab in den Hausmüll? Auf keinen Fall! Konnektoren müssen für die Entsorgung vorbereitet und an den Hersteller zurückgeschickt werden. Zuerst müssen sie gesperrt werden, das heißt, dass die Registrierung beim VPN-Zugangsdienst aufgehoben und ein Werks-Reset durchgeführt werden muss. Dadurch werden die gespeicherten Protokolleinträge gelöscht. Anschließend erfolgt die Retoure an den Hersteller, der für die sichere und umweltgerechte Verschrottung der Hardware verantwortlich ist. Die genauen Vorgaben für die Außerbetriebnahme und Rückgabe unterscheiden sich je nach Hersteller: Wie man verfährt, steht im jeweiligen Produkthandbuch.Zahnarztpraxensollten in jedem Fall ihren Dienstleister vor Ort beziehungsweise den Reseller des Geräts kontaktieren: Sie sind im Prozess geschult und unterstützen die Praxen. Unbedingt die Karten checken! Bei der Entsorgung von Kartenterminals muss man vor allem auf die eingesteckten Karten achten. Besonders sicherheitskritisch sind der elektronische Heilberufsausweis (HBA) und der Praxisausweis (SMC-B). Sie identifizieren und berechtigen die Zahnärztin oder den Zahnarzt (HBA) beziehungsweise die Zahnarztpraxis (SMC-B) in der TI. Wenn man das Kartenterminal dauerhaft außer Betrieb nehmen will, muss man die Karten entfernen. Während der Kreditkarten-große HBA sofort ins Auge fällt, wird die SMC-B in der Regel im SIM-Kartenformat verwendet. Sie steckt dann eingerastet in einem Kartenslot, der gegebenenfalls versiegelt ist, und ist daher leicht zu übersehen. Vergleichbares gilt für SMC-Bs in mobilen Kartenterminals. Was passiert, wenn die SMC-B im Gerät verbleibt, hat der Chaos Computer Club (CCC) erst kürzlich eindrücklich mit einem Angriff auf die elektronische Patientenakte demonstriert: Grundlage war eine gültige SMC-B mit PIN, die sich die Sicherheitsforscher über den Kauf eines gebrauchten Kartenterminals (mit gesteckter SMC-B und notierter PIN) beschaffen konnten. Das zeigt, wie wichtig die Kontrolle aller Kartenslots ist, bevor man ein Kartenterminal entsorgt. Steckende Ausweiskarten wie HBA oder SMC-B müssen entfernt sowie sicher und getrennt von ihrer PIN aufbewahrt werden. Das gilt auch für die Gerätekarte (gSMCKT), die ebenfalls im Kleinkartenformat in einem versiegelten Kartenslot eingerastet ist. Wenn sie noch gültig ist, kann man sie in einem anderen Kartenterminal verwenden, andernfalls muss man sie zerstören. Um eine missbräuchliche Nutzung eines alten Kartenterminals auszuschließen, müssen Zahnarztpraxen zudem die gespeicherten Verbindungsdaten mit dem Konnektor löschen. Dafür muss ein Werksreset durchgeführt werden. Wie beim Konnektor gilt: Kartenterminals dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung von TI-Komponenten ist für Zahnarztpraxen mehr als eine bloße Logistik-Aufgabe. Es geht um IT-Sicherheit und die Schweigepflicht. Zahnarztpraxen sollten den Prozess deshalb gemeinsam mit ihrem Dienstleister vor Ort oder den Resellern der Hardware planen, um die vorgeschriebenen Abläufe einzuhalten und somit Risiken zu vermeiden. Abteilung Telematik der KZBV Einfach in den Hausmüll werfen? Nein, das ist für Elektro-Schrott keine Lösung. Im Gegenteil: Für Konnektoren gelten sogar besonders strikte Vorschriften. Foto: deagreez - stock.adobe.com, Eugene B-sov - stock.adobe.com, phonlamaiphoto - stock.adobe.com

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