Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

56 | POLITIK DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ZU DOCTOLIB Ärzte sind für datenschutzkonforme Verarbeitung verantwortlich Jetzt steht fest: Für die Untersuchung etwaiger Datenschutzverstöße von Doctolib sind nicht deutsche, sondern französische Behörden zuständig. Verantwortlich wären im Fall der Fälle indes: deutsche Ärzte und Zahnärzte. Schon länger war strittig, ob die Doctolib SAS mit Sitz in Paris datenschutzrechtlich verantwortlich für die Berliner Doctolib GmbH ist. Ende 2024 konnten deutsche und französische Behörden den Sachverhalt endlich klären. Seitdem gilt: Verantwortlich ist das Mutterunternehmen. Daraus ergibt sich laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass die zuständige Aufsichtsbehörde nicht die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) ist – die in der Vergangenheit diversen Beschwerden nachgegangen war – sondern die französische Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés, kurz CNIL. Erst jüngst hatte der TerminserviceDienstleister für Schlagzeilen gesorgt, da er Patientendaten zum Training von Künstlicher Intelligenz nutzen will. Ein Umstand den die Berliner Behörde beobachtet. Sollte sie mögliche Datenschutzverstöße feststellen, würde sie die CNIL informieren, teilte der Sprechermit. Auf die Haftung der Arztpraxen bei Nutzung der Doctolib-Services hat die Klärung der datenschutzrechtlichen Zuständigkeit keinen Einfluss. Sie sind für die datenschutzkonforme Verarbeitung ihres gewählten Dienstleisters verantwortlich, heißt es in den FAQ „Terminverwaltung in Arztpraxen“ der Berliner Behörde (siehe Kasten). Die juristische Bewertung ist aber womöglich komplizierter geworden. Konkret heißt es: „Sollten Sie in Betracht ziehen, Dienstleister einzuschalten, bei denen irgendein Schritt der Datenverarbeitung (einschließlich Support, Administration, Wartung, auch Installieren oder nicht? Patientinnen und Patienten, die mit ihren Daten nicht die KI-Anwendungen von Doctolib trainieren lassen möchten, sollten sich vor der Entscheidung die neuen Datenschutzhinweise des Unternehmens genau anschauen. Foto: Claudia Nass - stock.adobe.com zm115 Nr. 07, 01.04.2025, (562)

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