POLITIK | 69 zm115 Nr. 07, 01.04.2025, (575) SONDERVERMÖGEN KZBV pocht auf Investitionen in Prävention Das Sondervermögen für Infrastruktur ist auf den Weg gebracht, die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD laufen. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Investitionen in die Prävention und Unterstützung der ambulanten Strukturen gefordert. Gerne bieten wir unsere Expertise aus der Selbstverwaltung der neuen Bundesregierung an, wenn es um die Aufgabe geht, die zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest zu machen“, betonte der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges. Während das Gesundheitssystem vor großen strukturellen und finanziellen Herausforderungen stehe, zeige der zahnärztliche Bereich, dass eine klare Präventionsausrichtung nicht nur Gesundheit verbessere, sondern auch die GKV-Finanzierung nachhaltig sichern könne. Der Anteil der vertragszahnärztlichen Versorgung an den Gesamtausgaben liege aktuell nur noch bei 5,8 Prozent. Hendges wies daraufhin, dass die Zahnärzteschaft von Jahr zu Jahr immer mehr gesetzlich Versicherte versorge sowie den Leistungskatalog präventionsorientiert erweitert habe, um die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung weiter zu verbessern. Hingegen böten die von der Politik zuletzt geschaffenen Rahmenbedingungen weder Planungssicherheit für den Erhalt der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung, noch ließen sie Maßnahmen zum Bürokratieabbau erkennen. Der demografische Wandel und der hohe Fachkräftemangel stelle die Zahnärzteschaft vor die große Herausforderung, die Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können, unterstrich Hendges. Es sei nun Aufgabe der Politik, gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen in Infrastruktur zu investieren und positive Anreize für die Niederlassung zu schaffen. Andernfalls nehme die Politik billigend in Kauf, dass sich die Versorgung verschlechtere und Kosten stiegen. „Wenn man seitens der Politik die große Bedeutung der Prävention immer wieder hervorhebt, aber wie zuletzt Finanzmittel für präventive Leistungen wie im Bereich der neuen Parodontitisbehandlungsstrecke der Versorgung entzieht, macht das deutlich, wie wichtig ein Kurswechsel in der Gesundheitspolitik jetzt ist“, betonte Hendges. Er appellierte an die künftige Bundesregierung, nicht nur den stationären Bereich in den Blick zu nehmen, wenn es um Investitionen und Anreize geht. „Vielmehr müssen endlich wieder verlässliche Rahmenbedingungen für die freiberuflich und selbstständig tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen werden!" ao Foto: СашаМельник – stock.adobe.com AUCH ÄRZTE, APOTHEKER UND KASSEN FORDERN EINEN ANTEIL Am 18. März stimmte der Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit Änderungen im Grundgesetz zu. Damit gaben die Abgeordneten grünes Licht für das Sondervermögen über 500 Milliarden Euro. In den nächsten zwölf Jahren sollen damit Investitionen in Straßen, Brücken, Kitas und die Krankenhäuser fließen. 100 Milliarden aus dem Sondertopf sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung stehen, weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Auch der Bundesrat billigte die Grundgesetzänderungen am 21. März mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Ein Teil des Geldes soll in die Krankenhäuser fließen. Doch auch Ärzte, Apotheker und Krankenkassen fordern einen Anteil. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte, die Praxen als „unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitssystems“ nicht zu vergessen. Um dort den jahrelangen Investitionsstau abzubauen, sei ein „Praxiszukunftsgesetz“ notwendig. Die Apotheken erinnerten daran, dass auch sie „ein wertvoller, unverzichtbarer Bestandteil der lokalen Infrastrukturen“ seien, wie ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) mitteilten. Es müsse daher auch schnellstmöglich in das flächendeckende Apothekennetz investiert werden, um die wohnortnahe Arzneimittelund Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass Mittel des Sondervermögens zur Finanzierung der Krankenhausreform aufgewendet werden. Damit würden jährliche Mehrausgaben der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entfallen. Außerdem sollte die Regierung ein Ausgabenmoratorium verhängen und die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger finanzieren.
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