zm115 Nr. 07, 01.04.2025, (588) 82 | BEKANNTMACHUNGEN Information der KZBV über die anstehende Wahl eines Mitglieds des Vorstandes der KZBV und das diesbezügliche Auswahlverfahren Die KZBV informiert – Wahl einer Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes Gemäß § 79 Abs. 1 SGB V ist bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein hauptamtlicher Vorstand zu bilden. Dieser besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der KZBV aus drei Mitgliedern. Diese müssen über eine ausreichende Kompetenz verfügen. Die Amtsperiode des aktuellen Vorstandes hat am 1.1.2023 begonnen und beträgt sechs Jahre. Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V muss dem Vorstand mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. Das einzige weibliche Vorstandsmitglied scheidet zum 1.10.2025 vorzeitig aus dem Vorstand aus. Für die verbleibende Amtsperiode bis zum 31.12.2028 ist daher eine zeitnahe Nachbesetzung der insoweit vakanten Position als Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV erforderlich, die durch Wahl seitens der Vertreterversammlung der KZBV erfolgt. Der gemäß § 10 der Satzung der KZBV eingerichtete Wahlausschuss hat Sondierungsgespräche mit den Bewerberinnen für den nachzubesetzenden Sitz im Vorstand zu führen, um deren Bereitschaft zur Kandidatur zu den vom Wahlausschuss vorgeschlagenen Konditionen zu klären. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche sind den Mitgliedern der Vertreterversammlung der KZBV vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der KZBV sind nur solche Kandidatinnen wählbar, für die der Vertreterversammlung zuvor vom Wahlausschuss die Ergebnisse der Sondierungsgespräche vorgelegt worden sind. Der Termin für die Wahl des nachzubesetzenden Vorstandsmitglieds wird gesondert bekannt gegeben, sobald dies auf Grundlage des weiteren Verfahrensfortganges möglich ist. Der Wahlausschuss der KZBV bittet um Bewerbungen für das Amt als Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV bis spätestens Montag, den 12. Mai 2025. Die Bewerbungen sind zu sendenan: Dr. Holger Seib - persönlich - Vorsitzender des Wahlausschusses der Vertreterversammlung der KZBV c/o Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Universitätsstraße 73 50931Köln ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN Verlust von Mitgliedsausweisen Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 5247 vom 21.02.2005 von Dr. Marcus Parschau Nr. 1657 vom 27.02.1985 von Dr. Detlef Kinast – vom 10.12.1997 von Maria-Luise Cherouny Nr. 8259 vom 24.06.2014 von Jessica Jahn Hannover, den 05.03.2025
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