Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

18 | POLITIK NEUER BZÄK-LEITFADEN Die abschließende Wischdesinfektion ist weiterhin möglich Seit über drei Jahren beschäftigt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die abschließende Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten in der Zahnmedizin. Vehement hat sich die Kammer seitdem gegen ein von den obersten Gesundheitsbehörden angestrebtes Verbot der Wischdesinfektion gestemmt. Jetzt hat sie dazu einen Leitfaden für Zahnärztinnen und Zahnärzte veröffentlicht. Im Oktober 2021 haben die Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), das Robert KochInstitut (RKI) und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem rechtlich nicht bindenden „Informationsschreiben“ verschiedene ärztliche Organisationen (zahnärztliche Organisationen waren nicht im Verteiler) darüber informiert, dass „die Validierung manueller Reinigungs- und Desinfektionsverfahren dokumentierte Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften und auf das Medizinprodukt abgestimmte Mittel und Verfahren voraus[setzt]". Die Behörden stellten damals mit Bezug auf das RKI heraus, dass die Validierbarkeit der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten derzeit nicht gegeben sei. Ebenso verwiesen sie auf die Verpflichtung der Hersteller, die für eine wirksame Aufbereitung in der Gebrauchsanweisung der Produkte mindestens ein validiertes Verfahren beschreiben müssten. Abgesehen davon, dass die BZÄK und die Landeszahnärztekammern verwundert waren, dass ein solches Dokument, das weitreichende Folgen für die zahnärztliche Versorgung im Land haben könnte, ohne jegliche vorherige Absprache oder Information an die BZÄK veröffentlicht wurde, machte der Geschäftsführende Vorstand der BZÄK in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium im Januar 2022 deutlich, dass das Papier aus seiner Sicht weder fachlich noch politisch nachvollziehbar ist. Oder anders gesagt: Das Vorhaben der Gesundheitsbehörden sei schlichtweg fachlich nicht umsetzbar. Die BZÄK forderte das Ministerium auf, dass die zuständigen Behörden das Papier sofort zurückziehen sollen. Zudem verwies die BZÄK darauf, dass es in der Vergangenheit nie Hygiene-Probleme in Zahnarztpraxen gegeben habe und die abschließende Wischdesinfektion ein bewährtes Verfahren sei. Widersprüchliche Aussagen der Behörden Es begann ein zermürbendes Hin und Her ohne klares Ergebnis. Im Oktober 2024 erschien schließlich die Bekanntmachung des RKI „Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope“, die sich ausschließlich mit Endoskopen befasst – also nicht mit meist deutlich einfacher aufgebauten zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht maschinell aufbereitbar sind. Diese stellte wiederum klar, dass eine manuelle Aufbereitung durch abschließende Wischdesinfektion im Gegensatz zu den im Oktober 2021 von der AGMP verbreiteten Thesen weiterhin unter verschiedenen Voraussetzungen möglich ist – obwohl in den Einsatzbereichen der Endoskope deutlich schwierigere Bedingungen für die Aufbereitung herrschen als bei den meisten zahnärztlichen Instrumenten. Laut BZÄK Die abschließende Wischdesinfektion ist laut BZÄK in Zahnarztpraxen weiterhin möglich. Dazu hat sie jetzt klare Handlungsanweisungen herausgegeben. Foto: Joerg Huettenhoelscher / Adobe Stock zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (620)

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