20 | POLITIK zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (622) INTERVIEW MIT BZÄK-VIZEPRÄSIDENT KONSTANTIN VON LAFFERT „Wir schaffen mit unserem Leitfaden Sicherheit für die Praxen“ Nach langem Hin und Her mit den obersten Gesundheitsbehörden hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jetzt einen Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion veröffentlicht. Wir sprachen darüber mit dem BZÄK-Vizepräsidenten Konstantin von Laffert. Herr von Laffert, die Bundeszahnärztekammer hat einen „Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte“ veröffentlicht. Was will die BZÄK damit erreichen? Konstantin von Laffert: Im Jahr 2021 haben die Hygienebehörden der Länder, das RKI und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus heiterem Himmel ein „Informationsschreiben“ versandt, in dem die abschließende Wischdesinfektion bestimmter nicht thermisch oder durch Tauchdesinfektion desinfizierbarer Medizinprodukte untersagt wurde. Dieses nicht rechtsverbindliche Schreiben hat in den Praxen für Unsicherheit und bei einigen Begehern zu Überreaktionen geführt. Wir schaffen mit unserem Praxisleitfaden Sicherheit für die Praxen und wollen den mit diesem Informationsschreiben verbundenen, wissenschaftlich nicht begründbaren und völlig sinnfreien weiteren Bürokratieaufbau für die Praxen stoppen. Warum stören sich die Behörden denn an diesem Verfahren und gibt es bekannte Fälle von Infektionen in Zahnarztpraxen, die durch mangelhafte Desinfektion von Geräten verursacht wurden? Nein, solche Fälle gibt es eben nicht und genau das macht uns ja so fassungslos. Es geht hier um reinen Formalismus, denn man möchte die Forderung nach „validierten Verfahren“, die es seit über 20 Jahren in der Medizinproduktebetreiberverordnung gibt, durch eine Validierung dieses Vorgangs buchstabengetreu umsetzen. Dabei wird von den Behörden bemängelt, dass die „manuelle mechanische Krafteinwirkung“ beim Wischen nicht reproduzierbar belegt werde. Übersehen wird leider nur, dass selbst ein Validierer, der in die Praxis käme, keine Menschen validieren und den Anpressdruck kalibrieren kann – was auch überhaupt nicht erforderlich ist. Eine solche Vor-Ort-Validierung des Abwischens von Medizinprodukten wäre eine völlig überflüssige und teure Momentaufnahme, die rein gar nichts zur guten Praxishygiene beiträgt, sondern nur Frust in den Praxen erzeugen würde. Das ist für uns eine rote Linie, deren Überschreitung wir nicht zulassen werden, manche nennen es auch den „Bürokratie-Overkill“. Was raten Sie den Praxen in Ihrem Papier? Zunächst einmal, dass man vor dem Kauf eines Medizinprodukts die Aufbereitungsanweisung des Herstellers genau liest. Viele Praxen sind schon in Fallen getappt, wenn zum Beispiel eine Begrenzung der Aufbereitungszyklen oder eine sehr komplexe Aufbereitung vom Hersteller verlangt wird. Da hilft exaktes Lesen vor der Anschaffung weiter. Und kann denn nun weiter manuell per abschließender Wischdesinfektion aufbereitet werden, wenn thermische Verfahren oder eine Tauchdesinfektion nicht möglich sind, also beispielsweise bei vielen Polymerisationslampen, intraoralen Scannern, Intraoralkameras und Röntgensensoren? Ja. Dazu sollte man – wie bisher – exakte Arbeitsanweisungen für das Team erstellen, natürlich unter Einbeziehung der Aufbereitungsanleitung des Herstellers. Außerdem muss das Personal ausreichend qualifiziert sein und es sollten zwei Tücher nacheinander verwendet werden. Eines für die gründliche Reinigung und ein weiteres zur abschließenden Desinfektion. Einen externen Validierer, der sich diesen Vorgang in der Praxis anschaut, halten wir für vollkommen sachfremd – und definitiv nicht zielführend. Das Gespräch führte Sascha Rudat. Konstantin von Laffert ist Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der abschließenden Wischdesinfektion. Foto: zm-Archivild/GEORG JOHANNES LOPATA-AXENTIS.DE Aus Sicht der BZÄK ist die abschließende Wischdesinfektion bei Geräten wie Polymerisationslampen weiterhin möglich. Foto: H_Ko - stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=