76 | POLITIK PETITION FORDERT ÄNDERUNG DES GRUNDGESETZES Gibt es ein Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang? Mehr als 40.000 Unterzeichner unterstützen eine Petition, die fordert, dass ein „Digitalzwang“ als Benachteiligung und Diskriminierung per Grundgesetz verboten wird. An immer mehr Stellen würden Bürger „genötigt“, sich einzuloggen, sich online zu registrieren oder eine App herunterzuladen – das gelte auch für das deutsche Gesundheitswesen. Der Verein startete seine Petition am 23. Mai 2024 anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes. Dies sei ein guter Anlass, um ein dringend nötiges Update zu fordern. „In Artikel 3 geht es um das Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung. Dieser Artikel soll ergänzt werden um das Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen.“ Konkret beklagt Digitalcourage die Navigator-App der Bahn sowie die Praxis der Deutschen Post DHL Group, zur Nutzung der Packstationen eine EMail-Adresse von Bürgern zu fordern, aber auch Veränderungen im Gesundheitswesen. Dort herrsche „der zunehmende Zwang, Arzttermine über die Plattform des Unternehmens Doctolib zu vereinbaren“, heißt es. Ein Unding aus Sicht der Datenschützer. Die These: Digitalzwang bedeutet handfeste Benachteiligung Es dürfe nicht sein, „dass das Wahrnehmen von Grundrechten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur (Bahn, Post, medizinische Versorgung) davon abhängig ist, dass wir Internet haben, ein Smartphone bei uns tragen oder eine bestimmte App installieren“, heißt es in der Petition. Dieser „Digitalzwang“ bedeute eine handfeste Benachteiligung bis hin zum kompletten Ausschluss von Diensten, argumentiert der Verein. Dies betreffe nicht nur alte, arme oder kranke Menschen, die die entsprechende Technik nicht nutzen können. „Sondern es betrifft auch technikaffine Menschen, die sich gut auskennen und nicht ständig Verhaltensdaten in alle Welt senden oder wahllos neue Apps auf ihren Geräten installieren wollen.“ Darum fordert der Verein: Teilhabe! Digitalzwang schließe viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung, Schon jetzt sind viele Gesundheitsdienstleistungen in Deutschland nur ein paar Klicks entfernt – aber nur für jene, die den digitalen Zugang nutzen können. Foto: yellowj - stock.adobe.com zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (678)
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