Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE BAKTERIOPHAGEN IN DER ZAHNMEDIZIN Das gute Virus? AUSGABE 08 | 2025 zm 16.04.2025, Nr. 08 Neuer BZÄK-Leitfaden Die abschließende Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten ist weiterhin möglich. SEITE 18 Warum auch noch LinkedIn? Wer seine Praxis weiterentwickeln, sich vernetzen oder Fachkräfte gewinnen will, sollte die Plattform nicht unterschätzen. SEITE 42 DMS • 6 im Detail – Karies Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie belegt: Kariesprävention ist über alle Altersgruppen hinweg erfolgreich. SEITE 44

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EDITORIAL | 3 Der Fluch der guten Tat angreifen. Das macht sie zu einer vielversprechenden Alternative für Antibiotika, möglicherweise lassen sich auch ganze Biofilme gezielt umprogrammieren. Hier gibt es sehr großes Potenzial – insbesondere für die Zahnmedizin. Wir zeigen den aktuellen Forschungsstand und was heute schon alles möglich ist. Mit diesem Heft starten wir zudem eine sechsteilige Reihe, die sich im Detail mit den Ergebnissen der oben bereits erwähnten DMS • 6 befasst. Los geht’s mit dem Themenkomplex Karies. Außerdem gibt es in dieser Ausgabe erste Impressionen von der IDS 2025, die Ende März in Köln stattfand. Den großen Rundgang mit einem genaueren Blick auf die präsentierten Innovationen erhalten Sie in der kommenden Ausgabe. Darüber hinaus geht ein Experte der Frage nach, ob es für Zahnärztinnen und Zahnärzte sinnvoll ist, sich auch auf der Plattform LinkedIn zu engagieren. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD sind erwartungsgemäß eine zähe Angelegenheit. Bei einigen Positionen lagen die Parteien zum Redaktionsschluss noch ziemlich weit auseinander. Kröten gibt es auf beiden Seiten reichlich zu schlucken. Ende März legte die 16-köpfige Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege ihr elfseitiges Ergebnispapier vor. Angedacht sind unter anderem ein iMVZ-Regulierungsgesetz, die Einführung eines Primärarztsystems und die Entbudgetierung von Fachärzten in unterversorgten Gebieten. Geplant sind außerdem eine Honorarreform in der ambulanten Versorgung, eine Pflegereform sowie eine Offensive zur Bürokratieentlastung. Auch die Notfallversorgung und der Rettungsdienst sollen reformiert werden. Den Apotheken versprechen Union und SPD die seit Langem geforderte Honorarerhöhung, und der Pharmasowie Medizintechnikbranche eine Stärkung als „Leitwirtschaft“. Zugleich wollen Union und SPD die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren. Uff, eine Menge Holz. Absehbar ist jetzt schon, dass man sich wieder im Kleinklein verlieren wird. Spannend dürfte werden, wie die Stabilisierung der Versicherungsbeiträge gelingen soll. Derzeit angedacht sind beispielsweise Steuermittel für Beiträge von Bürgergeldbeziehern. Außerdem ist eine Dynamisierung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds geplant. Die Krankenkassen haben schon aufgeheult, weil sie Kostendeckelungsmechanismen vermissen. Hellhörig macht, dass auch eine Bedarfsplanung für Zahnärzte im Gespräch ist. Ansonsten fällt den Koalitionären nicht sonderlich viel zum Thema zahnmedizinische Versorgung ein. Tja, warum auch?! Kurzsichtige Gesundheitspolitikerinnen und -politiker – die soll es dem Hören nach ja geben – könnten sich mit Blick auf die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) zufrieden zurücklehnen und sagen: „Läuft doch.“ Ja, um die Mundgesundheit der Menschen in Deutschland ist es grundsätzlich gut bestellt. Die Prävention zeigt ihre umfassende Wirkung – zumindest beim Thema Karies. Probleme bei der Terminvergabe wie im ärztlichen Bereich gibt’s kaum, Kostenexplosionen wie im stationären Bereich – Fehlanzeige. Der Fluch der guten Tag, könnte man sagen. Aber die Politik muss realisieren, dass dieser Zustand kein Automatismus ist. Die Zahnärzteschaft hat über Jahrzehnte ihre Hausaufgaben gemacht. Die künftige Regierung muss wieder für Rahmenbedingungen sorgen beziehungsweise diese so anpassen, dass eine gute zahnmedizinischen Versorgung in der Fläche weiterhin möglich ist. Ob es zu so viel Weitsicht kommt? Jenseits der politischen Untiefen beschäftigt sich unsere Titelgeschichte mit sehr kleinen Lebensformen: den Bakteriophagen. Diese Viren können pathogene Bakterien gezielt Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 24 Stahlkronen oder Füllungen? Greifswalder Forscher haben die Erfolgsraten zur Behandlung kariöser Milchmolaren verglichen. 30 Schon ein Glas pro Tag Wer oft zuckerhaltige Getränke konsumiert, hat schon in jungen Jahren ein höheres Risiko für Mundhöhlenkrebs. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 12 Hamburger Zahnarzt zum ePA-Testbetrieb Holpriger Start und viel Abstimmungsbedarf 18 Neuer BZÄK-Leitfaden Die abschließende Wischdesinfektion ist weiterhin möglich 48 BZÄK beim Branchentreff Das war die IDS 2025! 54 Interview mit Prof. Dr. Thiess Büttner zum Schuldenpaket „Die Bereitschaft für Reformen könnte nachlassen“ 76 Petition fordert Änderung des Grundgesetzes Gibt es ein Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang? ZAHNMEDIZIN 10 Zahnärztetag Westfalen-Lippe Implantologie 360° 24 Retrospektive Kohortenstudie Langzeit-Erfolgsraten von Füllungen und Stahlkronen bei Milchmolaren 44 DMS • 6 im Detail – Teil 1: Karies Erfolgreiche Kariesprävention in allen Altersgruppen 52 Aus der Wissenschaft Wie wirksam sind photodynamische Therapien bei oralem Lichen Planus? 64 Der besondere Fall mit CME Diagnostik und Therapie bei benignen Tumoren des Kiefergelenks 79 Umfrage aus Groẞbritannien Jedes vierte Kind putzt nicht regelmäßig die Zähne TITELSTORY 34 Bakteriophagen in der Zahnmedizin Das gute Virus PRAXIS 16 Oberlandesgericht Naumburg 10.000 Euro Schmerzensgeld nach tiefer Exzision ohne Einwilligung 22 Urteil des Bundesfinanzhofs Auch die Führung und Organisation einer Praxis ist eine freiberufliche Tätigkeit Inhalt zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (606)

INHALT | 5 48 Die BZÄK auf der IDS 2.010 Aussteller aus 61 Ländern präsentierten mehr als 135.000 Besuchern neue Produkte und Trends aus Zahnmedizin und -technik – mit dabei die Bundeszahnärztekammer. 42 Interview mit Jonas Reggelin zu LinkedIn „Fachliche Inhalte sind willkommen, Selbstdarstellung und aggressive Akquise nicht!“ 62 Interview mit QM-Expertin Andrea Knauber zur behördlichen Begehung „Ziel ist, dass die Praxis safe ist!“ 70 Prozessoptimierung in der Praxis – Teil 2 Personalmanagement: Jeder da, wo er am besten hinpasst MEDIZIN 30 US-Studie mit 30-jähriger Nachbeobachtungszeit Hoher Konsum von zuckergesüßten Getränken mit Mundhöhlenkrebs assoziiert GESELLSCHAFT 32 Mit dem Dentalmuseum durch 2025 – Teil 7 „Das Bild wird einen Ehrenplatz bekommen“ 50 Konferenz der Hilfsorganisationen 2025 Starkes Netzwerk in unruhigen Zeiten 51 proDente-Journalistenpreis „Abdruck“ Ausgezeichnete Zahn-Beiträge 56 Genossenschaftlich erbautes Ärztehaus Tengen Dann machen wir das eben selbst! 68 US-Analyse von Speichelproben Sind Kaugummis Mikroplastikbomben? 74 DAK-„Psychreport“ 2025 Mehr Arbeitsausfall durch Depressionen 80 Im Einsatz für die Elhadj Diouf Foundation in Senegal Mein Herzensprojekt in Kaolack MARKT 83 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 55 Nachrichten 59 Formular 60 Termine 72 KI-News 82 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Foto: fpm/gettyimages zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (607) TITELSTORY 34 Das gute Virus? Der Anstieg der Antibiotikaresistenzen verstärkt die Suche nach Alternativen und lässt das Interesse an Phagentherapien wieder aufleben. Möglicherweise lassen sich ganze Biofilme gezielt umprogrammieren.

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der DMS • 6 zeigen, dass unsere konsequent auf Prävention ausgerichteten Versorgungskonzepte, die aus dem eigenen Berufsstand heraus entwickelt worden sind, wirken. Besonders eindringlich können wir die Erfolge der zahnmedizinischen Prävention bei der Bekämpfung von Karies sehen – und dies inzwischen über alle Altersgruppen hinweg. Dies führt nicht nur zu einer verbesserten Mundgesundheit von Millionen von Menschen in Deutschland, sondern auch zu einer spürbaren Senkung der Krankheitskosten für Kariesbehandlungen: von etwa 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf aktuell 5,9 Milliarden Euro (preisbereinigt). Dadurch werden sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen finanziell deutlich entlastet. Insgesamt konnte der Anteil an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für vertragszahnärztliche Leistungen in den letzten Jahren um mehr als 30 Prozent gesenkt werden. Das gibt es in keinem anderen Bereich im Gesundheitswesen. Doch diese Erfolge dürfen nicht dazu verleiten, mit den Präventionsbemühungen nachzulassen. Ganz im Gegenteil – und nicht nur beim Kampf gegen Karies. Eine erhebliche Krankheitslast ist weiterhin bei den Parodontalerkrankungen mit den Studiendaten der DMS • 6 belegt: Hiernach haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. Dies ist umso verheerender, als dass die bisherigen wissenschaftlichen Hinweise, dass eine Parodontitis unter anderem auch Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen nimmt und eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis zu einer Gefährdung der Mundund Allgemeingesundheit führt, nun durch die Ergebnisse der DMS • 6 bestätigt werden. Hier liefert die Studie neue Erkenntnisse über den Zusammenhang von Mundgesundheit und Allgemeinerkrankungen: So sind Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufiger zahnlos und haben durchschnittlich etwa zwei Zähne weniger. Dies veranschaulicht die große Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich der Kardiologie oder auch der Diabetologie. Die Ergebnisse der DMS • 6 belegen also, dass Parodontitis immer noch eine Volkskrankheit und ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist. Mit der präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke hat die KZBV 2021 eine Therapie in die Versorgung gebracht, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und von allen Seiten als Meilenstein begrüßt wurde. Dieser wichtige Ansatz wurde durch politische Entscheidungen in Form des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mit seiner strikten Budgetierung schwer beschädigt. Dem Kampf gegen Parodontitis wurde so ein herber Rückschlag versetzt, der eine nachhaltige Behandlung nun deutlich erschwert. Durch eine unbehandelte beziehungsweise nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Millionen Euro jährlich liegen.Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Milliarden Euro beziffert. Wir senken also auch in diesem Bereich durch unseren präventionsorientierten Weg massiv Kosten. Wir fordern deshalb die künftige Bundesregierung auf, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Um die bislang erreichten Erfolge im Hinblick auf die Mundgesundheit zu erhalten und weiter auszubauen, benötigen die Praxen endlich wieder angemessene Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Die Politik muss dringend den Kurs wechseln und nicht nur über Prävention reden, sondern die Gesundheitsversorgung endlich in allen Bereichen präventionsorientiert ausrichten, um die Krankheitslast mittel- und langfristig zu senken und damit auch die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu sichern. Unreflektierte Kostendämpfungsmaßnahmen zu Lasten unserer Praxen, die unter immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen Tag für Tag Versorgung auf hohem Qualitätsniveau sicherstellen, führen hingegen genau zum Gegenteil! Die Zahnmedizin ist und bleibt auf jeden Fall das Paradebeispiel für die Wirkung von Prävention im Gesundheitswesen, wie man an der Kariesversorgung gut sehen kann. Die DMS • 6 liefert die erforderlichen Daten dafür. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Prävention braucht verlässliche Rahmenbedingungen Foto: Jan Knoff, Cologne 6 | LEITARTIKEL

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (610) 8 | GESELLSCHAFT Die Polizei der texanischen Kleinstadt Hondo, USA, erhielt Anfang März diesen Jahres den Anruf eines besorgten Hausbesitzers. Der hatte beim Umgraben in seinem Garten etwas gefunden, was er für Menschenzähne hielt, und befürchtete nun, unter der Grasnabe schlummerten die Reste eines Gewaltverbrechens. Die Untersuchung der Polizei mit Spaten und Schaufel zeigte: Insgesamt waren mehr als 100 echte menschliche Zähne auf dem Privatgrundstück vergraben. Ein Rätsel. Drei Tage später konnten die Beamten Entwarnung geben, nachdem sie Angehörige der früheren Besitzer des Hauses ausfindig gemacht und kontaktiert hatten. Es stellte sich heraus, dass die Vorbesitzer bis vor 50 Jahren als Zahnärzte tätig gewesen waren und einer guten „alten Zahnarzttradition“ folgend beim Verkauf des Hauses die Zähne als Glücksbringer vergraben hatten. Der Fall sei „eher mysteriös denn bedrohlich“ gewesen, teilte die Behörde verschiedenen US-Medien mit. Es sei kein Verbrechen begangen, sondern die Zähne seien „legal bei genehmigten Zahnarztbesuchen“ entfernt worden. Außerdem sei ein „zahnmedizinischer Aberglaube der alten Schule am Werk“ gewesen, heißt es weiter. „Wenn Sie also jemals ein unerwartetes ,Lächeln' in Ihrem Garten entdecken“, schreibt die Polizei Hondo, „geraten Sie nicht in Panik – aber rufen Sie uns vielleicht an, nur für den Fall, dass ...“ „ Foto: Youtube – KENS 5: Your San Antonio News Source, Dennis – stock.adobe.com

10 | ZAHNMEDIZIN zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (612) ZAHNÄRZTETAG WESTFALEN-LIPPE Implantologie 360° Beim Zahnärztetag Westfalen-Lippe, der vom 19. bis 22. März in Gütersloh stattfand, stand in diesem Jahr die Implantologie im Fokus des Programms. Die Veranstaltung konnte online und in Präsenz besucht werden. Die Veranstalter zählten insgesamt rund 2.000 Teilnehmer. Mit dem 70. Zahnärztetag feierte die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) in diesem Jahr ein Jubiläum, das Kammerpräsident Dr. Gordan Sistig in seiner Begrüßungsrede würdigte: „Wir blicken heute auf sieben Jahrzehnte intensiver wissenschaftlicher und praktischer Weiterentwicklung zurück. Und es erfüllt mich mit Stolz, dass wir hier zusammengekommen sind, um unseren Berufsstand weiter zu fördern und den Dialog unter den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Forscherinnen und Forschern sowie den jungen Talenten zu stärken.“ Wie in den Vorjahren war das zweitägige wissenschaftliche Programm eingerahmt von zahlreichen Sonderveranstaltungen und Spezialseminaren. Die Konzeption des wissenschaftlichen Programms hatte Tagungspräsident Prof. Dr. mult. Robert Sader (Frankfurt) übernommen. Er betonte die beeindruckenden Fortschritte, die die zahnärztliche Implantologie seit ihren Anfängen genommen hat: „Heute lassen sich durch digitalen Workflow und Backward-Planning einzeitige Versorgungen durchführen, bei denen sich ohne Qualitätsverlust nicht nur die Behandlungszeit deutlich verkürzen lässt, sondern sich durch die Minimalinvasivität auch die Schmerzbelastung und die Komplikationsrate im wahrsten Sinne des Wortes spürbar reduzieren lassen.“ Das Programm spiegele dann auch „den aktuellen Stand implantologischer Versorgungsmöglichkeiten in ihrer ganzen Breite und Vielfalt“, sagte Sader. Standen lange Zeit vornehmlich chirurgische Techniken, Werkstoffe und Implantatdesigns im Vordergrund, rücken heute vermehrt die Bedarfe der Patienten in den Fokus der Entwicklungen. So lässt sich mit der Sofortversorgung und Sofortbelastung die Behandlungszeit signifikant verkürzen. Der digitale Workflow schafft die Möglichkeit, minimalinvasiver zu behandeln. Mit kurzen oder osseofixierten Implantaten können aufwendige Augmentationen vermieden werden. Trotz Kieferatrophie lassen sich auch viele ältere Patienten heute gut und vorhersagbar versorgen. Und nicht zuletzt sind mit den modernen Verfahren ästhetisch besonders anspruchsvolle Versorgungen möglich. Digitale Technologien und Biologie kommen zusammen Die Vorträge im wissenschaftlichen Programm deckten ein breites Spektrum rund um die neuesten Entwicklungen in der Implantologie ab. Dabei zeigten sich im Wesentlichen zwei wichtige Innovationstreiber: Zum einen bieten die Fortschritte bei der digitalen Planung und Umsetzung – hier findet zunehmend auch Künstliche Intelligenz Eingang – immer mehr Präzision und Vorhersagbarkeit. Zum anderen orientieren sich die Behandlungen mehr und mehr an biologischregenerativen Konzepten. „In den vergangenen Jahren haben regenerative Verfahren begonnen, zunehmend die rekonstruktiven Techniken zurückzudrängen. Moderne Behandlungsstrategien basieren heute nicht mehr auf einfachen biomechanischen Konzepten, sondern beziehen die biologischen Reaktionen und Interaktionen unserer Körpergewebe mit ein, beziehungsweise modifizieren und modulieren diese aktiv, um Heilungsvorgänge zu verbessern und zu beschleunigen“, betonte Sader. br Dr. Gordan Sistig, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen Zahnärztetages. Foto: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

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zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (614) 12 | POLITIK HAMBURGER ZAHNARZT ZUM EPA-TESTBETRIEB Holpriger Start und viel Abstimmungsbedarf Seit dem 15. Januar läuft die Pilotierung der „ePA für alle“ in den Modellregionen. Am Testbetrieb beteiligt ist auch die Zahnarztpraxis von Dr. Eric Banthien, Vorstandsvorsitzender der KZV Hamburg. Seine dringende Empfehlung: Die Zeit bis zum Rollout sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte nutzen, um die ePA-Funktionalitäten in ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) auszutesten. Holprig sei der Start der ePA in seiner Praxis verlaufen, berichtet der KZV-Chef, der eine Gemeinschaftspraxis im Hamburger Stadtteil Billstedt betreibt. „Unser PVS hatte anfangs Probleme, zur ePA durchzudringen, weil der Zugriff auf die Schnittstellen noch nicht passend programmiert war“, sagt Banthien. „Zuerst bekamen wir beim Einlesen der Versichertenkarten die Meldung, dass keine ePA angelegt sei. Als das Problem behoben war, hieß es plötzlich: kein Zugriff möglich. Die nächste Fehlermeldung lautete: Zugriff verweigert.“ Nach Rücksprachen mit dem Hersteller des PVS wurden die Probleme innerhalb von circa drei Wochen sukzessive bearbeitet und die Praxis kann nun auf die ePA zugreifen. Bei der Nutzerfreundlichkeit ist viel Luft nach oben Banthien steht neuen Telematikanwendungen grundsätzlich offen gegenüber. Kritisch blickt er allerdings darauf, dass die ePA noch nicht ausreichend rund läuft und das „auf dem Rücken der Heilberufe“ ausgetragen werde. Einen bundesweiten Rollout sollte man aus seiner Sicht nicht übers Knie brechen. Den Testbetrieb beschreibt Banthien in diesem Sinne als äußerst aufschlussreich. So findet er das Hochladen von Dokumenten in die ePA noch viel zu kompliziert. In seinem PVS müsse man für jedes Dokument sehr viele Textfelder ausfüllen, was im Praxisalltag zu zeitaufwendig sei. „Auch die Identifikation nimmt mit meinem PVS zu viel Zeit in Anspruch“, so der Zahnarzt. „Natürlich ist eine sichere Identifikation wichtig, aber für einen schnelleren Ablauf wäre es von Vorteil, wenn das PVS sie selbstständig ausführt. Im Austausch mit meinem Provider habe ich angeregt, dass in diesem Punkt nachjustiert wird.“ Die Zusammenarbeit mit allen am Testbetrieb beteiligten Organisationen sei konstruktiv, merkt der KZVChef an. Besonders hilfreich seien die wöchentlichen Calls, an denen alle Leistungserbringer aus der TIModellregion (TIMO) Hamburg teilnehmen und von ihren Erfahrungen im Testbetrieb berichten können. „In den Meetings werden wir über den aktuellen Stand informiert und können Fragen stellen. Dieser Support ist sehr gut“, erzählt der Praxisinhaber. „Außerdem müssen wir regelmäßig Fragebögen über unsere ErfahrunHamburg gehört zu den Modellregionen, in denen die elektronische Patientenakte (ePA) zurzeit getestet wird. Foto: Jonas Weinitschke - stock.adobe.com Beim Probebetrieb dabei – der Hamburger KZV-Chef und Praxisinhaber Dr. Eric Banthien. Foto: KZV Hamburg

„Was ute für mich im dig Workflow möglich?“ permadental permadental.de 02822-71330 nheu gitalenW E-Paper oder Printexemplar www.permadental.de/produktkatalog 02822-71330 22 | kundenservice@permadental.de Weit mehr als nur Kronen und Brücken Finde Antworten im neuenKatalog Zahnersatz von A-Z. Kostenlos beim Ansprechpartner für digitale und konventionelle Workflows anfordern. Ihr Komplettanbieter für Zahnersatz von A bis Z s ist scho imdig on git

zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (616) 14 | POLITIK gen im Pilotbetrieb ausfüllen und an TIMO zurückspielen.“ Die Erkenntnisse aus diesem Dialog können dazu beitragen, den bundesweiten Rollout der ePA zu optimieren. Den Start sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus Sicht der Zahnärzteschaft deshalb nicht verfrüht ansetzen (siehe Kasten). Praxen sollten die Funktionen möglichst bald ausprobieren Das Interesse der Patientinnen und Patienten an der ePA beschreibt der Hamburger KZV-Chef als nicht besonders groß. In seiner Praxis habe bisher kaum jemand gezielt nach dem Thema gefragt – obwohl er mit Postern und Flyern im Wartezimmer auf die ePA hinweise. Banthien empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, „die Einsatzfähigkeit der ePA in ihrem PVS so früh wie möglich anhandvonTestaktenauszuprobieren“. So ließen sich Probleme gegebenenfalls vor dem bundesweiten Rollout identifizieren. Ein weiterer Tipp, den er mit Blick auf den Testbetrieb weitergeben möchte: „Die ePA ist eine große Veränderung und es ist wahrscheinlich, dass es aufgrund der neuen SoftwareFunktionen in jeder Praxis hakt. Uns hat es geholfen, dieser Herausforderung mit Offenheit zu begegnen und der Bereitschaft, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.“ In den Modellregionen sind nach Angaben der gematik neben 60 Apotheken und neun Krankenhäusern etwa 200 zahnärztliche, ärztliche und psychotherapeutische Praxen an der Pilotierung beteiligt. Gegenüber der zm sagt eine Sprecherin, dass das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer positiv sei und zeige, dass die grundlegenden und zum Start der ePA verfügbaren Features zunehmend funktionierten. Damit hätte sich die Stimmung deutlich gedreht. Kurz nach dem Start fiel das Feedback der Praxen aus den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens eher negativ aus, hatte eine Umfrage der Stiftung Gesundheit gezeigt: 71,8 Prozent der Teilnehmenden berichteten damals, dass die Arbeit mit der ePA bislang schlechter als erwartet funktioniert habe. Nur 15,4 Prozent antworteten, sie seien positiv überrascht. Im Schnitt, gaben die Praxen aus den Modellregionen an, habe es 8,8 Tage gedauert, bis sie mit der ePA im Praxisalltag arbeiten konnten. Hier war die Spanne groß: Manche Praxen waren nach Angaben der Stiftung Gesundheit schon nach drei Tagen soweit, andere hätten einen Monat oder länger gebraucht. Damit der bundesweite Rollout besser funktioniert, müssten sich vor allem die Software-Produkte verbessern. Das sagten 61 Prozent der Umfrageteilnehmenden. Mehr als die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte (53,7 Prozent) kritisierten, dass die meisten Patientinnen und Patienten keine ausreichenden Kenntnisse über die ePA hätten. Hier brauche es mehr Informationsangebote, beispielsweise von den Krankenversicherungen. Die nächsten Schritte bis zum bundesweiten Start Zum Redaktionsschluss stand der bundesweite Rollout-Plan für die ePA noch nicht fest. Gegenüber den zm sagte ein Sprecher des BMG, dass die dafür notwendige Auswertung der Tests noch nicht abgeschlossen sei. Das BMG möchte jedoch nach Möglichkeit am ursprünglichen Zeitplan festhalten. Dieser sieht den bundesweiten Start der ePA für den Beginn des zweiten Quartals 2025 vor. sth KZBV-STATEMENT BUNDESWEITER EPA-START ERST BEI AUSGEREIFTER TECHNIK Angesichts der Verzögerungen in der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) fordert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, vorerst auf eine bundesweite Verpflichtung zu verzichten. In den Modellregionen testen seit dem 15. Januar neben Arztpraxen, Apotheken und Kliniken auch 14 Zahnarztpraxen die ePA. In einigen Zahnarztpraxen funktioniere das Arbeiten mit der ePA grundsätzlich gut. Die Mehrheit berichte aber von technischen und organisatorischen Problemen. Zudem konnte aufgrund der vielen Verzögerungen der Austausch von Gesundheitsdaten – der eigentliche Zweck der ePA – kaum getestet werden. Bislang gebe es nur wenige Fälle, in denen intersektoral Dokumente ausgetauscht werden konnten. Hierzu stellt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar: „Viele der Testpraxen können erst seit März mit der ePA arbeiten, also diese einsehen und befüllen. Die Erfahrungswerte mit ihrer Performance und Nutzbarkeit im Praxisalltag sind daher zu gering. Diese Informationen brauchen wir aber, um verlässlich beurteilen zu können, ob die ePA in die Versorgung gebracht werden kann, zumal die Testpraxen immer wieder von technischen Problemen berichten.“ „Die Tests in den Modellregionen sollten fortgesetzt werden“ Für einen bundesweiten Rollout ist es daher laut Pochhammer noch zu früh. Die Tests in den Modellregionen müssten fortgesetzt werden. Wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Sicherheit der ePA bestätigt habe, könnten auch Praxen außerhalb der Modellregionen Erfahrungen mit der ePA sammeln. Wichtig sei, dass auch diese Tests freiwillig seien und dafür ausreichend Zeit eingeplant werde, damit die Technik in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) auf ein geeignetes Niveau gehoben werde. Die Kapazitäten der PVS-Hersteller müssten dabei beachtet werden. „Eine verpflichtende Einführung der ePA darf es erst dann geben, wenn die Technik ausgereift und gut in die Prozesse der Praxen integrierbar ist“, machte Pochhammer deutlich.

Erfolg leichtgemacht – für jede Praxis • gebrauchsfertige Spritze • kein Schrumpfen – bioaktiv – biokompatibel – hoher pH-Wert • für kalte und warme Obturationstechniken geeignet (1) 24 Monate nach der Behandlung betrug die Erfolgsrate nach weichen Kriterien 91,0% in der BrF-Gruppe und 90,4% in der BrRCS-Gruppe (p=0,0003). Die Ergebnisse der klinischen Studie (Clinicaltrial.gov/NCT04757753) werden derzeit von Experten geprüft. (2) Ng, Y.-L., Mann, V., Rahbaran, S., Lewsey, J., & Gulabivala, K. (2007). Outcome of primary root canal treatment: Systematic review of the literature – Part 1. International Endodontic Journal, 40, 921–939. Medizinprodukt der Klasse III – Zertifiziert durch BSI (2797) für MDR/EU-Konformität. Die Ergebnisse der klinischen Studie (Clinicaltrial.gov/NCT04757753) werden Septodont GmbH Felix-Wankel-Str. 9, 53859 Niederkassel, Deutschland Telefon: +49 (0) 228 971 26-0 · E-Mail: info@septodont.de · www.septodont.de BioRoot™ Flow Bioaktiver mineralischer Wurzelkanal-Sealer Übertrifft mit 91%die in der Literatur nachweisbaren klinischen Erfolgsraten bei primärer Wurzelkanalbehandlung(2) von 82–90%. 91% klinischer Erfolg nach 2Jahren(1)

zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (618) 16 | PRAXIS OBERLANDESGERICHT NAUMBURG 10.000 Euro Schmerzensgeld nach tiefer Exzision ohne Einwilligung Bei Eingriffen sollten immer mögliche Erweiterungen mitgedacht, mit den Patienten besprochen und gegebenenfalls durch ein Röntgenbild abgesichert werden. Das zeigt ein neues Urteil. Wegen einer Verletzung des Nervus lingualis verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) SachsenAnhalt in Naumburg einen Zahnarzt zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro. Im Streitfall sollte eine Zahnfleischkapuze an einem Weisheitszahn abgetragen werden. Ohne dass dies vorab besprochen war, entschied sich der Zahnarzt während der Behandlung zu einer tiefen Exzision der Schleimhautwucherung. Dabei wurde der Nervus lingualis verletzt. Wie schon das Landgericht Stendal verurteilte nun auch das OLG den Zahnarzt zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro. Er habe die Behandlung „nennenswert erweitert, ohne hierzu die notwendige Einwilligung der Klägerin eingeholt zu haben“. Ein Röntgenbild wäre zwingend gewesen Dazu betonten die Naumburger Richter, dass das Abtragen einer Zahnfleischkapuze von der Kaufläche des Zahnes 48 eine wenig invasive Routinebehandlung sei. Dagegen müsse bei einer tiefen Exzision der Weisheitszahn teils freigelegt werden, was auf lingualer Seite das Risiko einer Verletzung des Nervus lingualis mit sich bringe. Zudem sei nach den üblichen Standards vorab eine Röntgenaufnahme erforderlich, weil bei einem Engstand der Zahn ohnehin gezogen werden müsse. Im Streitfall habe der Zahnarzt keine Röntgenaufnahme gemacht und bei der Patientin habe ein Engstand vorgelegen. „Der Beklagte hat damit ,blind' eine überflüssige und nicht erfolgversprechende tiefe Exzision durchgeführt“, rügte das OLG. Laut Sachverständigengutachten sei es dann „zweifelsfrei auf Grund der tiefen Exzision zu einer dauerhaften Verletzung des Nervus lingualis“ gekommen. Eine Verletzung der „körperlichen Integrität“ Dabei habe ein „grobes Verschulden“ des beklagten Zahnarztes vorgelegen. „Das Vorgehen des Beklagten beeinträchtigte vorsätzlich die körperliche Integrität der Klägerin und nahm die medizinische Sinnlosigkeit dieser Maßnahme zumindest billigend in Kauf“, heißt es in dem Urteil. Zur Höhe des Schmerzensgeldes führte das Gericht zudem an, dass die Beeinträchtigung nach zwei Jahren noch fortbestanden habe, so dass von einer dauerhaften Schädigung auszugehen sei. Der Gutachter habe „massive Beschwerden“ festgestellt. Ein Sensibilitätsausfall der rechten Zungenseite habe zu „einer starken Beeinträchtigung der Lebensqualität“ geführt. Danach befand das OLG Naumburg „den Betrag von 10.000 Euro für eine notwendige billige Entschädigung der Klägerin“ als angemessen. Martin Wortmann Oberlandesgericht Naumburg Az.: 1 U 86/23 Urteil vom 24. September 2024 Das Gericht sah „grobes Verschulden“ beim beklagten Zahnarzt. „Das Vorgehen des Beklagten beeinträchtigte vorsätzlich die körperliche Integrität der Klägerin und nahm die medizinische Sinnlosigkeit dieser Maßnahme zumindest billigend in Kauf“, heißt es in dem Urteil. Foto: Alla - stock.adobe.com

Mehr erfahren ® 1Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). *Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. 1x WÖCHENTLICH Bei Ausstellung einer Verschreibung bis zum 18. Lebensjahr zu 100% erstattungsfähig* elmex® gelée 1,25 % Dentalgel. Zusammensetzung: 100 g elmex® gelée enthalten: Aminfluoride Dectaflur 0,287 g, Olaflur 3,032 g, Natriumfluorid 2,210 g (Fluoridgehalt 1,25 %), gereinigtes Wasser, Propylenglycol, Hyetellose, Saccharin, Pfirsich-Minz-Aroma (Pfirsich-Aroma, Menthol, Eukalyptol, Anethol). Anwendungsgebiete: Zur Kariesprophylaxe; therapeutische Anwendung zur Unterstützung der Behandlung der Initialkaries und zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, Abschilferungen der Mundschleimhaut, fehlender Kontrolle über den Schluckreflex, bei Kindern unter 3 Jahren und bei Knochenund/oder Zahnfluorose. Nebenwirkungen: sehr selten: Exfoliation der Mundschleimhaut, Gingivitis, Stomatitis, Rötung, Brennen oder Pruritus im Mund, Gefühllosigkeit, Geschmacksstörungen, Mundtrockenheit, Schwellung, Ödem, oberflächliche Erosion an der Mundschleimhaut (Ulkus, Blasen), Übelkeit oder Erbrechen, Überempfindlichkeitsreaktionen. Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch Pfirsich-Minz-Aroma und Menthol Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot)ausgelöst werden. Nicht über 25 °C lagern. Packungsgrößen: 25 g Dentalgel (apothekenpflichtig); 38 g Dentalgel (verschreibungspflichtig); 215 g Klinikpackung (verschreibungspflichtig). CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: November 2024. Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. 1x WÖCHENTLICH Bisher profitieren nur ca.10 % der Kinder von elmex® gelée1 – Sie können das ändern Bei Ausstellung einer

18 | POLITIK NEUER BZÄK-LEITFADEN Die abschließende Wischdesinfektion ist weiterhin möglich Seit über drei Jahren beschäftigt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die abschließende Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten in der Zahnmedizin. Vehement hat sich die Kammer seitdem gegen ein von den obersten Gesundheitsbehörden angestrebtes Verbot der Wischdesinfektion gestemmt. Jetzt hat sie dazu einen Leitfaden für Zahnärztinnen und Zahnärzte veröffentlicht. Im Oktober 2021 haben die Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), das Robert KochInstitut (RKI) und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem rechtlich nicht bindenden „Informationsschreiben“ verschiedene ärztliche Organisationen (zahnärztliche Organisationen waren nicht im Verteiler) darüber informiert, dass „die Validierung manueller Reinigungs- und Desinfektionsverfahren dokumentierte Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften und auf das Medizinprodukt abgestimmte Mittel und Verfahren voraus[setzt]". Die Behörden stellten damals mit Bezug auf das RKI heraus, dass die Validierbarkeit der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten derzeit nicht gegeben sei. Ebenso verwiesen sie auf die Verpflichtung der Hersteller, die für eine wirksame Aufbereitung in der Gebrauchsanweisung der Produkte mindestens ein validiertes Verfahren beschreiben müssten. Abgesehen davon, dass die BZÄK und die Landeszahnärztekammern verwundert waren, dass ein solches Dokument, das weitreichende Folgen für die zahnärztliche Versorgung im Land haben könnte, ohne jegliche vorherige Absprache oder Information an die BZÄK veröffentlicht wurde, machte der Geschäftsführende Vorstand der BZÄK in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium im Januar 2022 deutlich, dass das Papier aus seiner Sicht weder fachlich noch politisch nachvollziehbar ist. Oder anders gesagt: Das Vorhaben der Gesundheitsbehörden sei schlichtweg fachlich nicht umsetzbar. Die BZÄK forderte das Ministerium auf, dass die zuständigen Behörden das Papier sofort zurückziehen sollen. Zudem verwies die BZÄK darauf, dass es in der Vergangenheit nie Hygiene-Probleme in Zahnarztpraxen gegeben habe und die abschließende Wischdesinfektion ein bewährtes Verfahren sei. Widersprüchliche Aussagen der Behörden Es begann ein zermürbendes Hin und Her ohne klares Ergebnis. Im Oktober 2024 erschien schließlich die Bekanntmachung des RKI „Anlage 8: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope“, die sich ausschließlich mit Endoskopen befasst – also nicht mit meist deutlich einfacher aufgebauten zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht maschinell aufbereitbar sind. Diese stellte wiederum klar, dass eine manuelle Aufbereitung durch abschließende Wischdesinfektion im Gegensatz zu den im Oktober 2021 von der AGMP verbreiteten Thesen weiterhin unter verschiedenen Voraussetzungen möglich ist – obwohl in den Einsatzbereichen der Endoskope deutlich schwierigere Bedingungen für die Aufbereitung herrschen als bei den meisten zahnärztlichen Instrumenten. Laut BZÄK Die abschließende Wischdesinfektion ist laut BZÄK in Zahnarztpraxen weiterhin möglich. Dazu hat sie jetzt klare Handlungsanweisungen herausgegeben. Foto: Joerg Huettenhoelscher / Adobe Stock zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (620)

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20 | POLITIK zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (622) INTERVIEW MIT BZÄK-VIZEPRÄSIDENT KONSTANTIN VON LAFFERT „Wir schaffen mit unserem Leitfaden Sicherheit für die Praxen“ Nach langem Hin und Her mit den obersten Gesundheitsbehörden hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jetzt einen Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion veröffentlicht. Wir sprachen darüber mit dem BZÄK-Vizepräsidenten Konstantin von Laffert. Herr von Laffert, die Bundeszahnärztekammer hat einen „Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte“ veröffentlicht. Was will die BZÄK damit erreichen? Konstantin von Laffert: Im Jahr 2021 haben die Hygienebehörden der Länder, das RKI und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus heiterem Himmel ein „Informationsschreiben“ versandt, in dem die abschließende Wischdesinfektion bestimmter nicht thermisch oder durch Tauchdesinfektion desinfizierbarer Medizinprodukte untersagt wurde. Dieses nicht rechtsverbindliche Schreiben hat in den Praxen für Unsicherheit und bei einigen Begehern zu Überreaktionen geführt. Wir schaffen mit unserem Praxisleitfaden Sicherheit für die Praxen und wollen den mit diesem Informationsschreiben verbundenen, wissenschaftlich nicht begründbaren und völlig sinnfreien weiteren Bürokratieaufbau für die Praxen stoppen. Warum stören sich die Behörden denn an diesem Verfahren und gibt es bekannte Fälle von Infektionen in Zahnarztpraxen, die durch mangelhafte Desinfektion von Geräten verursacht wurden? Nein, solche Fälle gibt es eben nicht und genau das macht uns ja so fassungslos. Es geht hier um reinen Formalismus, denn man möchte die Forderung nach „validierten Verfahren“, die es seit über 20 Jahren in der Medizinproduktebetreiberverordnung gibt, durch eine Validierung dieses Vorgangs buchstabengetreu umsetzen. Dabei wird von den Behörden bemängelt, dass die „manuelle mechanische Krafteinwirkung“ beim Wischen nicht reproduzierbar belegt werde. Übersehen wird leider nur, dass selbst ein Validierer, der in die Praxis käme, keine Menschen validieren und den Anpressdruck kalibrieren kann – was auch überhaupt nicht erforderlich ist. Eine solche Vor-Ort-Validierung des Abwischens von Medizinprodukten wäre eine völlig überflüssige und teure Momentaufnahme, die rein gar nichts zur guten Praxishygiene beiträgt, sondern nur Frust in den Praxen erzeugen würde. Das ist für uns eine rote Linie, deren Überschreitung wir nicht zulassen werden, manche nennen es auch den „Bürokratie-Overkill“. Was raten Sie den Praxen in Ihrem Papier? Zunächst einmal, dass man vor dem Kauf eines Medizinprodukts die Aufbereitungsanweisung des Herstellers genau liest. Viele Praxen sind schon in Fallen getappt, wenn zum Beispiel eine Begrenzung der Aufbereitungszyklen oder eine sehr komplexe Aufbereitung vom Hersteller verlangt wird. Da hilft exaktes Lesen vor der Anschaffung weiter. Und kann denn nun weiter manuell per abschließender Wischdesinfektion aufbereitet werden, wenn thermische Verfahren oder eine Tauchdesinfektion nicht möglich sind, also beispielsweise bei vielen Polymerisationslampen, intraoralen Scannern, Intraoralkameras und Röntgensensoren? Ja. Dazu sollte man – wie bisher – exakte Arbeitsanweisungen für das Team erstellen, natürlich unter Einbeziehung der Aufbereitungsanleitung des Herstellers. Außerdem muss das Personal ausreichend qualifiziert sein und es sollten zwei Tücher nacheinander verwendet werden. Eines für die gründliche Reinigung und ein weiteres zur abschließenden Desinfektion. Einen externen Validierer, der sich diesen Vorgang in der Praxis anschaut, halten wir für vollkommen sachfremd – und definitiv nicht zielführend. Das Gespräch führte Sascha Rudat. Konstantin von Laffert ist Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der abschließenden Wischdesinfektion. Foto: zm-Archivild/GEORG JOHANNES LOPATA-AXENTIS.DE Aus Sicht der BZÄK ist die abschließende Wischdesinfektion bei Geräten wie Polymerisationslampen weiterhin möglich. Foto: H_Ko - stock.adobe.com

POLITIK | 21 haben diese widersprüchlichen Aussagen in der Folge zu Unsicherheiten und Nachfragen aus zahnärztlichen Praxen geführt. Dem begegnet die BZÄK nun mit einem Leitfaden, an dem sich die Zahnarztpraxen orientieren sollen. Die wichtigste Aussage des Leitfadens: Die abschließende Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnmedizin ist weiterhin möglich. Die Zahnarztpraxen seien in der Vergangenheit im Konsens mit den Aufsichtsbehörden der Länder der grundsätzlichen Forderung nach „validierten Verfahren“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten stets nachgekommen. Sie hätten durch individuelle und den Angaben der Hersteller entsprechende Arbeitsanweisungen sichergestellt, dass die Anforderungen an die Aufbereitung stets erfüllt wurden, erklärt die BZÄK weiter. Die Validierung werde dabei im Sinne eines Best-Practice-Verfahrens an die Risikobewertung angepasst. Man gehe außerdem davon aus, dass die erforderliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen vorliegt, „wenn in einer nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildung in einem Medizinalfachberuf entsprechende Inhalte verankert sind“, heißt es in dem Leitfaden. Und weiter: „Eine jährlich von den Praxen durchgeführte und dokumentierte Belehrung über Hygienemaßnahmen hält die Ausbildung der Mitarbeiterinnen in den Praxen zu diesem Thema aktuell.“ Neben der Überprüfung der in den Arbeitsanweisungen der Praxen enthaltenen Vorgehensweisen empfiehlt die BZÄK ein regelmäßiges praxisinternes Training zur Wischdesinfektion. Neue Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter seien vor Beginn ihrer Tätigkeit entsprechend einzuarbeiten. Der Leitfaden gibt klare Handlungsanweisungen Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BZÄK ein im Leitfaden konkret beschriebenes Vorgehen bei der Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten, die weder durch thermische Verfahren noch durch Tauchdesinfektion desinfizierbar sind. Hier handelt es sich in der zahnärztlichen Praxis regelmäßig um digitale Röntgensensoren, Polymerisationslampen zum Aushärten von zahnärztlichen Werkstoffen, Aufsätze von intraoralen Scannern und intraoralen Kameras. sr Den Praxisleitfaden der BZÄK zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnheilkunde finden Sie hier: 008395 02.24 pIntuitives Farbsystem pAnwenderfreundlich pDrei Materialien mit gleicher Füllertechnologie UNIVERSALKOMPOSITE BRILLIANTFüllungsmaterialien EverGlow EverGlow Flow Bulk Fill Flow PRODUKTBROSCHÜRE HERUNTERLADEN https://media.coltene.com/EN/GB/index/search/detail/1002499725?q=everglow&nk=DOC_BRO

zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (624) 22 | PRAXIS URTEIL DES BUNDESFINANZHOFS Auch die Führung und Organisation einer Praxis ist eine freiberufliche Tätigkeit Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) den freien Beruf auch dann selbst aus, wenn er vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb erbringt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Mit dem Entscheid widerspricht der Bundesfinanzhof einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2021. Die Richter dort waren seinerzeit zu der Ansicht gelangt, eine Gemeinschaftspraxis gelte in diesem Fall insgesamt als Gewerbebetrieb und sei damit gewerbesteuerpflichtig, weil bei vorwiegend organisatorischer Tätigkeit eines Gesellschafters nicht mehr die Bedingung erfüllt sei, dass jeder Gesellschafter die Merkmale selbstständiger Arbeit in eigener Person erfüllen muss. DieklagendePartnerschaftsgesellschaft betreibt eine Zahnarztpraxis. Einem ihrer Seniorpartner oblagen die kaufmännische Führung und die Organisation der zahnärztlichen Tätigkeit des Praxisbetriebs der Klägerin (etwa Vertretung gegenüber Behörden und Kammern, Personalangelegenheiten, Instandhaltung der zahnärztlichen Gerätschaften). Er war weder „am Stuhl“ behandelnd tätig noch in die praktische zahnärztliche Arbeit der Mitsozien und der angestellten Zahnärzte eingebunden, sondern beriet im Streitjahr fünf Patienten konsiliarisch und generierte hieraus einen geringfügigen Umsatz. Finanzamt und Finanzgericht stuften die Einkünfte der gesamten Gesellschaft darum als gewerblich ein. Dem folgte der BFH nun nicht. Alle Mitunternehmer erzielten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die freiberufliche Tätigkeit sei durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Berufsträgers geprägt. „Daher reicht die bloße Zugehörigkeit eines Gesellschafters zu einem freiberuflichen Katalogberuf nicht aus. Vielmehr muss positiv festgestellt werden können, dass jeder Gesellschafter die Hauptmerkmale des freien Berufs, nämlich die persönliche Berufsqualifikation und das untrennbar damit verbundene aktive Entfalten dieser Qualifikation auf dem Markt, in seiner Person verwirklicht hat.“ Die persönliche Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit im vorgenannten Sinne setze allerdings nicht voraus, dass jeder Gesellschafter in allen Unternehmensbereichen leitend und eigenverantwortlich tätig ist und an jedem Auftrag mitarbeitet. „Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden“, konstatiert das Gericht. „Einen Mindestumfang für die nach außen gerichtete qualifizierte Tätigkeit sieht das Gesetz nicht vor. Eine freiberufliche zahnärztliche Tätigkeit ist daher auch vorliegend anzunehmen.“ Auch in diesem Fall entfalte der Berufsträger Tätigkeiten, die zum Berufsbild des Zahnarztes gehören, „denn die kaufmännische Führung und Organisation der Personengesellschaft ist die Grundlage für die Ausübung der am Markt erbrachten berufstypischen zahnärztlichen Leistungen und damit auch Ausdruck seiner freiberuflichen Mit- und Zusammenarbeit sowie seiner persönlichen Teilnahme an der praktischen Arbeit“. mg Bundesfinanzhof Az.: VIII R 4/22 Urteil vom 4. Februar 2025 Foto: BalanceFormCreative - stock.adobe.com

NEUMIT NOVAMIN NUR VON SENSODYNE Anzeige Einzigartiger Schutz vor Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur mit NovaMin *In Labortests, nach 4 Tagen mit 2× täglicher Anwendung 1. John M T et al. Eur J Oral Sci 2003;111(6): 483-491. 2. Greenspan DC. J Clin Dent 2010; 21 (Spec Iss): 61-65. 3. Haleon, Data on File 2024, Report QD-RPT-118201. 4. Earl J et al. J Clin Dent 2011; 22(Spe c Iss): 68-73. 5. Hall C et al. J Dent 2017; 60: 36-43. SENSODYNE EIN ARGUMENT FÜR SIE: Wirkung wissenschaftlich belegt In Labortests konnte gezeigt werden, dass die Schutzschicht bis tief in die freiliegenden Dentinkanälchen reicht. Zudem erwies sich die neu gebildete Schutzschicht als bis zu 76% härter als natürliches Dentin und war in der Lage, alltäglichen Säureattacken standzuhalten.*, 3,4 EMPFEHLENSWERT: Die Top-Innovation mit NovaMin Sensodyne Clinical Repair Zahnpasta ist unsere neueste Innovation zur Behandlung von schmerzempfindlichen Zähnen. Bereits ab dem ersten Zähneputzen beginnt dank des Inhaltsstoffes NovaMin die Reparatur von freiliegendem Dentin.2 NovaMin (Kalzium-Natrium-Phosphosilikat), ein Bioglas, gibt nach dem Kontakt mit Speichel Kalziumund Phosphat-Ionen ab. Diese reagieren mit dem Dentin und bilden eine zahnschmelzähnliche Schutzschicht über und in den freiliegenden Dentinkanälchen, die zu 96% aus dem gleichen Material besteht wie natürlicher Zahnschmelz.2 Dadurch stellt Sensodyne den Schutzschild wieder her, den schmerzempfindliche Zähneverloren haben. CLINICAL REPAIR AUCH IHRE PATIENT:INNEN: Rund jeder 3. Erwachsene istbetroffen1 Schmerzempfindliche Zähne oder auch Dentinhypersensibilität können im Alltag für Betroffene sehr belastend sein. Die neue Sensodyne Clinical Repair wurde speziell für diese Patient:innen entwickelt um die Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur zu lindern und die freiliegenden Zahnbereiche zu schützen. KLINISCH BESTÄTIGT: Langanhaltende Linderung Die langanhaltende Linderung der Schmerzempfindlichkeit bei zweimal täglicher Anwendung von Sensodyne Clinical Repair wurde in einer klinischen Studie an Patient:innen mit schmerzempfindlichen Zähnen bestätigt.5 Viele Ihrer Patient:innen mit Dentinhypersensibilität sind sich nicht bewusst, dass bereits das Zähneputzen mit der richtigen Zahnpasta helfen kann. Sensodyne Clinical Repair bietet eine effektive Lösung bei schmerzempfindlichen Zähnen und damit eine ausgezeichnete Empfehlung. Empfehlen Sie die Top-Innovation mit NovaMin: Sensodyne Clinical Repair! EMPFEHLEN SIE BEI DENTINHYPERSENSIBILITÄT: PM-DE-SENO-24-00029-20240809

24 | ZAHNMEDIZIN RETROSPEKTIVE KOHORTENSTUDIE Langzeit-Erfolgsraten von Füllungen und Stahlkronen bei Milchmolaren Linus Pötter, Marcus Vollmer, Ruth Santamaría, Christian Splieth, Julian Schmoeckel Füllungen halten die meisten deutschen Zahnärzte seit vielen Jahren für den Goldstandard zur Behandlung kariöser Milchmolaren, international jedoch spielt die konfektionierte Stahlkrone eine größere Rolle. Eine Greifswalder Arbeitsgruppe hat auf der Basis repräsentativer Daten die Erfolgsraten in der Versorgung verglichen. Ihre Ergebnisse stellen die Studienautorinnen und -autoren hier vor. Die Kariestherapie im Milchgebiss stellt viele Kolleginnen und Kollegen immer wieder vor neue Herausforderungen. Hierzu zählen zum Beispiel die geringere Kooperationsfähigkeit der kleinen Patienten, der notwendige Einsatz von verhaltensführenden Techniken, eine Sedierung oder gar Narkose, die schwierige Diagnosestellung und entsprechend auch die Wahl der geeigneten Behandlungstechnik. Auch wenn dies alles bereits bekannt ist, lohnt es, sich einige grundlegende Einsichten der Kinderbehandlung in Erinnerung zu rufen: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Und Milchmolaren haben andere anatomische Eigenschaften als permanente Molaren. Sie erfordern ein Umdenken und die Anpassung gewohnter Vorgehensweisen, um eine stressfreie und vor allem erfolgreiche Milchzahnbehandlung sicherzustellen. Zur Behandlung kariöser Milchmolaren stehen zahlreiche Optionen wie die Füllungstherapie, die Kariesinaktivierung (unter anderem mit Silberfluorid), die Applikation von konfektionierten Stahlkronen (in verschiedenen Techniken sowie mit und ohne Pulpatherapie) oder auch die Extraktion zur Wahl. Bei den Füllungen kommt dann noch die Auswahl eines geeigneten Materials hinzu: Glasionomerzement, Komposit oder doch eher Kompomer? Der Fokus bei der Behandlung sollte auf Langlebigkeit liegen, da viele Eingriffe gerade bei besonders jungen Patienten oftmals nur unter Vollnarkose durchgeführt werden können. Dabei sollte man vor allem an das erhöhte Morbiditätsund Mortalitätsrisiko denken, dem die Ist es richtig, dass die konfektionierte Stahlkrone noch immer ein Nischendasein fristet? Foto: vik_li - stock.adobe.com zm115 Nr. 08, 16.04.2025, (626) Dr. rer. nat. Marcus Vollmer Institut für Bioinformatik, Universitätsmedizin Greifswald (UMG) Felix-Hausdorff-Str. 8, 17475 Greifswald Foto: privat Linus Pötter Praxis Dr. Pötter Winnlohstr. 4, 45663 Recklinghausen Foto: privat

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