Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

zm115 Nr. 09, 01.05.2025, (710) 12 | PRAXIS DIE EPA IN DER PRAXIS (6) Medikationshistorie auf einen Blick Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) soll zunächst vor allem das Medikationsmanagement verbessert werden. Deshalb enthält die ePA zum Start eine elektronische Medikationsliste, die die verschriebenen und die eingelösten Medikamente anzeigt. Die elektronische Medikationsliste (eML) soll als zentrales Element der ePA die Medikation der Patientinnen und Patienten übersichtlich und chronologisch an einem Ort bündeln. Nach dem Start der ePA werden dort alle Arzneimittel abgelegt, die als E-Rezept verordnet und in der Apotheke eingelöst worden sind. So entsteht eine Medikationshistorie, die Zahnarztpraxen beim Erkennen von Problemen oder Wechselwirkungen unterstützen soll. Hilfreich ist die Medikationsliste vor allem dann, wenn der Patient keine vollständige Auskunft zu seiner aktuellen Medikation geben kann. Das kommt in die Liste Das Befüllen der Liste mit den Verordnungs- und Dispensierdaten erfolgt durch den E-RezeptFachdienst automatisch. Für Zahnarztpraxen entstehen keine zusätzlichen To-dos. Achtung: Die Medikationsliste kann unvollständig sein. In ihr werden zunächst nur die Arzneimittel gespeichert, die als E-Rezept verordnet worden sind. Das betrifft apothekenpflichtige Medikamente, bei denen das E-Rezept verpflichtend ist, aber auch rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Präparate), Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept, die freiwillig als E-Rezept verordnet werden können. Werden OTC-Präparate ohne E-Rezept in der Apotheke gekauft, tauchen sie nicht in der Medikationsliste auf. Das ist auch der Fall, wenn für ein apothekenpflichtiges Medikament kein E-Rezept ausgestellt werden kann, etwa weil es technische Probleme gibt. Andere Medikamente, zum Beispiel Betäubungsmittel (BtM), sind noch nicht digitalisiert und werden folglich nicht in die Medikationsliste übertragen. Auch hier gilt: Die Grundlage der zahnärztlichen Behandlung bleibt die Anamnese – die Medikationsliste kann und soll lediglich unterstützen. Die Medikationsliste ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Sie können der Nutzung gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Dann werden keine neuen Daten gespeichert, bereits vorhandene Medikationslisten werden gelöscht. Außerdem können sie die Medikationsliste vor medizinischen Einrichtungen verbergen – ab Juli 2025 ist das auch für einzelne Praxen oder Apotheken möglich. Der Widerspruch bezieht sich immer auf die gesamte Medikationsliste. Einzelnen Einträgen in der Liste kann nicht widersprochen und es können auch keine einzelnen Medikamente gelöscht werden. Damit Zahnarztpraxen einen guten Überblick zur Medikation ihrer Patientinnen und Patienten erhalten, werden in der Medikationsliste wichtige Informationen wie Wirkstoff, Wirkstärke oder Dosierung angezeigt. Zum Start der ePA wird die Medikationsliste von den meisten Praxisverwaltungssystemen (PVS) nur als einfaches PDF-Dokument bereitgestellt. Die PVSHersteller arbeiten aber bereits an einer anwenderfreundlicheren Darstellung, indem sie die Medikationsliste besser in die Benutzeroberfläche des PVS integrieren. Angaben zur Verordnung Die Medikationsliste stellt die erste Stufe des digital unterstützten Medikationsmanagements dar. Künftig soll es weitere Funktionen geben. Für 2026 ist die Einführung eines strukturierten Medikationsplans vorgesehen. Damit können dann auch Allergien und Unverträglichkeiten erfasst sowie Einnahmehinweise ergänzt werden – wovon die Arzneimitteltherapiesicherheit profitieren soll. Anspruch auf einen solchen Medikationsplan haben weiterhin nur Patientinnen und Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel zulasten der GKV in Dauermedikation erhalten. KZBV – Abteilung Telematik Mehr Informationen zur ePA finden Sie hier: www.kzbv.de/epa-fuer-alle. Weiter geht es im siebten Teil mit neuen Erkenntnissen aus der Pilotierung. Foto: Andrea Gaitanides – stock.adobe.com

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